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Anlage Unterhalt bei Lohnsteuer

Frage von bieni82 bieni82

Hallo,

ich habe mich 2007 von meinem Mann getrennt u. 2009 bin ich geschieden worden....Unterhalt habe ich nicht bekommen von Ihm, außer 2007 habe ich den Differenzbetrag bekommen, weil ich auf die 5er Klasse gearbeitet habe. Heute habe ich meine Lohnsteuer bekommen u. da stand drauf das ich 500€ nachzahlen muss u. das nur weil mein EX angegeben hat das er Unterhalt in höhe von 2780€ gezahlt hat, also der Betrag ist mir als Extraeinkommen angerechnet worden...ich habe aber nichts von Ihm bekommen....WIE GENAU SOLL ICH JETZT VORGEHEN, WEIL EIGENTLICH IST ES JA STEUERHINTERZIEHUNG von seiner Seite aus!!????!!

Danke schonmal im Vorraus!!

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Antworten (6)

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    Antwort von Orchidee1 Orchidee1

    Wende Dich ans Finanzamt und schildere es denen.

    Er muss ja nachweisen, dass er Unterhalt gezahlt hat.

    Du kannst ja anhand von Kontoauszügen beweisen, dass Du das Geld nicht bekommen hast.

    Dann wird da noch mal nachgeforscht und er bekommt richtigen Ärger.

    Ruf an, das sind auch nur Menschen.

    Kommentar von mma66hog mma66hogmma66hog

    Unsinn. Er hat sicher etwas von der Dame unterschrieben in der Hand. Ärger gibts für ihn sicher nicht !!!

    Kommentar von Orchidee1 Orchidee1Orchidee1

    Höchstens, dass er es wollte.

    Sollen sie doch eine Kontoprüfung bei beiden machen. Da wird rauskommen, dass bei ihm nichts an sie überwiesen wurde und bei ihr, dass nichts ankam.

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    Antwort von diroda diroda

    Unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen. Dann dem Finanzamt, an Hand von Kontoauszügen, nachweisen das du keinen Unterhalt bekommen hast. Dann hat er den schwarzen Peter wieder.

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Wenn Du Unterhalt von ihm bekommen hättest, den Du zu versteuern hast, dann hättest Du ihm die Anlage "U" unterschreiben müssen. Da steht drin, welchen Unterhalt er Dir maximal zahlen wird. Wenn es diese Anlage mit Deiner Unterschrift nicht gibt, hast Du gute Chancen, daß einem Widerspruch stattgegeben wird und Du die angeblichen Unterhaltszahlungen nicht versteuern mußt. Möglicherweise (da sollte man vorsichtig sein) hat er eine Anlage U mit Deiner angeblichen Unterschrift eingereicht?

    Kommentar von mma66hog mma66hogmma66hog

    Genauso isses! Sie hat ihm dieses Formular unterschrieben, ohne diese Unterschrift von ihr macht das Finanzamt garantiert nichts !!!

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    Antwort von alterhase001 alterhase001

    lege fristgerecht widerspruch gegen den stuerbescheid ein und erkläre gegenüber dem finanzmat, dass du keinerlei unterhaltszahlungen von deinem exmann erhalten hast. wenn du wissen willst, was er sich dabei gedacht hat, frage ihn einfach. vielleicht sind die von ihm angegebenen unterhaltszahlungen auch zahlungen an irgendwelche ämter...(kenne eure persönliche situation nicht).

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Widerspruch beim Finanzamt einlegen, alle Kontoauszüge von 2007 bis jetzt nehmen, Termin beim Finanzamt geben lassen, Kontoprüfung machen, beweisen, dass Du kein Geld bekommen hast.

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    Antwort von Midgarden Midgarden

    Nun, Dein Ex kann das nur angeben beim Finanzamt, wenn er es auch belegt und das scheint ihm gelungen.

    Am Besten sprech persönlich beim FA vor und kläre den Sachverhalt auf

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