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Anlage U d. Steuererklärung unterschreiben?

gefragt von chaotenbraut am 28.05.2009 um 12:47 Uhr

Hallo,

mein Ex-Mann hat mir seine Steuererklärung 2007 nebst Anlage U zur Unterschrift gegeben.

Die Steuererklärung werde ich nicht unterschreiben, da hat mir das Finanamt schon von abgeraten, da wir Januar 2007 geschieden wurden.

Im Internet stehen unterschiedliche Angaben dazu ob ich verpflichtet bin diese Anlage zu unterschreiben. Theoretisch würde ich die Unterschrift leisten, wenn mir garantiert würde, dass ich eventuelle Steuernachzahlungen vom Ex erstattet bekomme.

Gibt es hierzu viellicht eine Vorlage?


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anonym
beantwortet von alexthek am 28. Mai 2009 12:49
0x
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da dir das finanzamt geraten hat, nicht zu unterschreiben, wird das wohl so stimmen... einfach nich machen, wenn's dem FA net passt werden die sich melden...


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 28. Mai 2009 12:54
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In der Anlage U bescheinigst du, dass dein Ex die gezahlten Unterhaltsleistungen in der getätigten Höhe als Sonderausgaben abziehen kann.
Als würde ich zunächst gucken, ob die gemachten Angaben der tatsächlichen Höhe der Zahlung entsprechen.
Und du musst natürlich wissen, dass erhaltene Unerhaltsleistungen ggf. besteuert werden.
Also Anlage U unterschreiben und die ESt-Erklärung, wie vom FA geraten, nicht unterschreiben.



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