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Anlage Kind Einkünfte eines volljährigen Kindes

Frage von buxtehuder1 buxtehuder1

Hallo,

ich bin gerade dabei, die Lohnsteuer für 2011 zu machen. Dieses mal ist es schon anders, in 2011 wurde Sohnemann 18 und hat eine Berufsausbildung angefangen. In der Anlage Kind, habe ich erstmal unter Punkt 13 folgendes eingetragen: 01.01. - 31.12.2011 Schul- und Berufsausbildung.

Muss da im Punkt 23 auch der Bruttoarbeitslohn von Sohnemann eingetragen werden und wenn, warum?

Gruß

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von TomRichter TomRichter

    ch bin gerade dabei, die Lohnsteuer für 2011 zu machen.

    Nein, die hat Dein Arbeitgeber schon längst gemacht. Ich vermute, Du meinst die Einkommensteuererklärung.

    Muss da im Punkt 23 auch der Bruttoarbeitslohn von Sohnemann eingetragen werden und wenn, warum?

    Ja. Weil es bis einschließlich 31.12.2011 Kindergeld für volljährige Kinder nur dann gibt, wenn die Einkünfte des Kindes unter 8.004 Euro liegen.

    Kommentar von buxtehuder1 buxtehuder1

    Sorry, ja ich meinte die Einkommensteuererklärung.... Danke für die Antwort, ist mir jetzt verständlich.

    Gruß

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