Hallo,
ich bin gerade dabei, die Lohnsteuer für 2011 zu machen. Dieses mal ist es schon anders, in 2011 wurde Sohnemann 18 und hat eine Berufsausbildung angefangen. In der Anlage Kind, habe ich erstmal unter Punkt 13 folgendes eingetragen: 01.01. - 31.12.2011 Schul- und Berufsausbildung.
Muss da im Punkt 23 auch der Bruttoarbeitslohn von Sohnemann eingetragen werden und wenn, warum?
Gruß
Sorry, ja ich meinte die Einkommensteuererklärung.... Danke für die Antwort, ist mir jetzt verständlich.
Gruß