Manoman, keine vernünftige Antwort hier...... Dein eigener Beitrag entspricht dem Gesetz: es ist Arbeitgeberrisiko, dass es Zeiten mit weniger Aufträgen geben kann und das Arbeitgeberrisiko darf auf keinen Fall auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden, indem man ihn z. B. seinen Urlaub opfern läßt. Eine Betriebsvereinbarung könnte freiwillige Urlaubsanteile (die also über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gehen) für solche Fälle einsetzen lassen, bevor es zu Entlassungen kommt.
Ansonsten hast du ja bereits Gerichtsurteile zu einer solchen (rechtswidrigen) Vorgehensweise gefunden und solltest die auch mal dem Betriebsrat präsentieren. Entweder sind die gekauft oder bescheuert, wenn sie das zulassen wollen.
DANKE !!!