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Ankündigungsfrist für Zwangsurlaub bzw Argumente gegen Zwangsurlaub

Frage von Daimler123 Daimler123

Hallo

Meine Situation:

Ich hatte vor Zwei Wochen am Dienstag Bescheid bekommen das ich in der Folgewoche ,auf Grund von Auftragsmangel, Urlaub zu nehmen habe. Natürlich war ich sehr verärgert über diese Entscheidung. Heute habe ich ein Gespräch mit dem Betriebsrat über genau diesen Vorfall, und bräuchte ein paar Argument.

Danke

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Antworten (6)

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    Antwort von Maximilian112 Maximilian112

    Das ist aber ein trauriger Betriebsrat wenn Du ihm in dieser Angelegenheit Argumente liefern mußt.

    Das Bundesurlaubsgesetz sieht nicht vor, Auftragsmangel als Urlaubsgrund anzugeben und den AN in den Urlaub zu schicken.

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    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Manoman, keine vernünftige Antwort hier...... Dein eigener Beitrag entspricht dem Gesetz: es ist Arbeitgeberrisiko, dass es Zeiten mit weniger Aufträgen geben kann und das Arbeitgeberrisiko darf auf keinen Fall auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden, indem man ihn z. B. seinen Urlaub opfern läßt. Eine Betriebsvereinbarung könnte freiwillige Urlaubsanteile (die also über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gehen) für solche Fälle einsetzen lassen, bevor es zu Entlassungen kommt.

    Ansonsten hast du ja bereits Gerichtsurteile zu einer solchen (rechtswidrigen) Vorgehensweise gefunden und solltest die auch mal dem Betriebsrat präsentieren. Entweder sind die gekauft oder bescheuert, wenn sie das zulassen wollen.

    Kommentar von Daimler123 Daimler123

    DANKE !!!

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    Antwort von Daimler123 Daimler123

    Zum Beispiel fand ich das:

    Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, nach welcher der Arbeitnehmer bei erwartetem Auftragsmangel bezahlten oder unbezahlten Urlaub zu nehmen hat, ist grundsätzlich unwirksam. Es ist der Arbeitgeber, der für Zeiten der Nichtbeschäftigung einzustehen und den Arbeitnehmer gleichwohl bezahlen muss. Dieses sog. „Wirtschaftsrisiko“ des Arbeitgebers werde – so das LAG Nürnberg – auf den Arbeitnehmer verlagert, wenn dieser gezwungen sei Urlaub, ob bezahlt oder unbezahlt, zu nehmen

    Kommentar von Dackelmann888 Dackelmann888Dackelmann888

    Wenn Der Betriebsrat zusimmt ist das Möglich.

    Kommentar von Holgi0567 Holgi0567Holgi0567

    Theorie und Praxis :-)

    Dann sollte der Arbeitgeber einfach "umstrukturieren" und auf Grund von dadurch entstehenden freigewordenen Potenzialen direkt entlassen.

    Hurra, RICHTIG was gewonnen...

    Kommentar von Daimler123 Daimler123

    Ich glaube hier werde ich keine qualifizierten Antworten erhalten.

    Wie sagte Dieter Nuhr:

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ......

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    Antwort von dogit dogit

    Das was Maximillian uns ralosaviv geschrieben haben ist schon absolut korrekt! Als Nachtrag dazu habe, der Betriebrat ist gemäß BetrVG in diese Maßnahme vorher vom Arbeitgeber einzubinden, hat er das nicht, so ist der Betriebsrat nun dran um seine Rechte gemäß BetrVG geltend zu machen, und dass kann ein ein Stopp für die Maßnahme des Arbeitgebers bedeuten.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Der Betriebsrat wird dir auch nichts erfreulicheres sagen können. Hat die Firma keine Aufträge und kann das mit bezahltem Urlaub überbrücken, ist das nicht verboten.

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Kann Angeordnet werden..Willst Du Arbeit oder Harz4.

    Kommentar von Daimler123 Daimler123

    Wenn dir aber von 30 Tagen Urlaub schon 23 Vorgeschrieben werden, sollte man sich wehren

    Kommentar von Dackelmann888 Dackelmann888Dackelmann888

    Das Eine was ich will,das Andere was ich muss.Ich bin immer gegangen wenn mir etwas nicht passte.Ich habe mich nie verbiegen lassen.War aber auch nie arbeitslos.

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