Hallo, ich habe im September 2010 eine Frau angezeigt weil diese mich nach einem Dorffest ohne Grund beleidigt und zu guter letzt mir mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat. Ich habe nie mit einer Gerichtsverhandlung gerechnet, hätte auch nie Schmerzensgeld verlangt. Mir war wichtig, dass sie angezeigt ist. Jetzt habe ich letzte Woche eine Ladung vom Amtsgericht bekommen, dass es zur Verhandlung kommt. Heute habe ich plötzlich einen Entschuldigungsbrief von der Angeklagten erhalten, ich solle doch die Anzeige zurückziehen und sie würde mir eine Entschädigung anbieten. Meine Vater meint ich soll das nicht annehmen. Ich weiß nicht, ob sie einen Rechtsanwalt hat. Was meint ihr? LG, Stefanie
Anklage zurückziehen?
Antworten (7)
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Lotte4Lotte4
Du hast eine Anzeige gemacht wegen Körperverletzung in der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft muss dieser Anzeige nachgehen und hat Klage erhoben. Zu der Verhandlung bist Du als Zeuge geladen.
Du kannst Deine Anzeige zwar zurückziehen aber das hat keinen Einfluss auf den weiteren Verlauf.
Die Entschuldigung der Angeklagten ist sicher auf einen Rat hin erfolgt. Damit soll sie Reue zeigen und die Strafe wird deshalb nicht so hoch ausfallen.
Wenn Du nicht willst, verzichte auf die Entschädigung. Da hat sie wenigstens schon mal die Anzahlung für ihre Strafe.
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gri1sugri1su
Ganz ehrlich: Wenn es so war, wie von dir geschildert, ziehe die Anzeige nicht zurück.
Das ist ein Straftatbestand, da ist ein Verteidiger zwingend vorgeschrieben. Aber du wirst ja Beweise / Zeugen haben, hast also gute Chancen auf Erfolg bei der Verhandlung. Dort wirst du als Zeugin vernommen werden.
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BlutKeks02BlutKeks02
Jetzt auf einmal tut es ihr leid. Wie heuchlerisch. Sie hat dich geschlagen und will keine konsequenzen.
Ziehe die Anzeige nicht zurück.
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fritzhundfritzhund Genau !!! Scheizz auf die Kohle !!!
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LustgurkeLustgurke
Durchziehen. Was hast du denn erwartet, mit einer Anzeige auszulösen?
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stefanie89t ich weiß dass die Frau schon in psychischer Behandlung war und oft sehr viel Alkohol trinkt. Sie ist bei der Polizei bereits bekannt. Darum war mir das wichtig!
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Lotte4Lotte4 Alkoholiker und nicht ganz dicht. Was erwartest Du? Freispruch wegen Unzurechnungsfähigkeit oder 10 Jahre geschlossene Anstalt.
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SalviadivinaSalviadivina
Sie sollte sich zumindest persönlich bei dir entschuldigen.
Frag' sie mal, was sie unter einer angemessenen Entschädigung versteht.
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skyfly71skyfly71
Was denkst Du denn, was passiert, wenn man jemanden anzeigt? Eine Strafanzeige dient nun mal dazu, daß jemand, der sich strafbar gemacht hat, bestraft wird. Und die Strafe wird von einem Gericht verhängt. So läuft das in Deutschland nun mal ;-)
Ob Du Deinen Strafantrag zurücknehmen willst, mußt Du selbst wissen. Es ist aber nicht sicher, daß sich dadurch eine Gerichtsverhandlung vermeiden läßt: Wenn die Täterin schon öfter aufgefallen ist, dann kann es sein, daß die Staatsanwaltschaft das "besondere öffentliche Interesse" in diesem Fall bejaht. Und dann braucht man keinen Strafantrag, um die Täterin zu bestrafen.
Es ist aber ziemlich wahrscheinlich, daß die sich irgendwo Rechtsberatung eingeholt hat. Auf einen Entschuldigungsbrief kommen die Allerwenigsten so ganz von alleine.
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stefanie89t danke euch allen :)
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ja habe drei zeugen, zwei davon mussten deswegen auch bei der polizei aussagen, und gegen die polizisten, die wir in der nacht dann gerufen haben, hat sie sich auch heftig gewehrt..also werden diese denk ich auch da sein.