2

Anklage wegen Betrug was nun?

Frage von mugie77 mugie77

Ich habe eine Anklage wegen Betrug . Es handelt sich um 208 Euro, um die ich die AEGE geprellt haben soll.

Folgendes:

Ich habe damit nicht,s zu tun .

Meine Tochter hatte in eiener Erklärung die Schuld auf sich genommen. Es war als wir noch in dieser Bedarfsgemeinschaft lebten . ich habe Anteilig für sie Harz bekommen, was aber gleich auf ihr Konto ging.

Den Antrag füllte sie immer aus ich unterschrieb nur,

Sie hatte einen 1 euro Job vom Amt der dann weiter lief- Sie hatte das der ARGE gemeldet die habend as aber nicht eingetragen. Diese Umstände wußte ich aber nicht, nahm an das geht alles I.O

meine Frage .

Trotz erklärung in der Vorverhandlung u Strafe zahlen jetzt das , was passiert wenn ich nicht diese gefoderte Summe von 100 euro nicht bezahle.?

Lohnt es sich einen Rechtsbeistand zu nehmen.?

Gelte ich dann als vorbestraft.?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Volker13 Volker13

    Das ermittlungsverfahren ist beendet. Jetzt kommt es darauf an, ob Du zahlst oder nicht. Zahlst Du nicht, wird das Hauptverfahren beantragt. Dann kann es teuer werden.

    Deine Tochter kann so viel erklären wie sie will. Du hast unterschrieben und bist demnach zumindest Mittäter. Also zahl besser die 100 €.

    Kommentar von mugie77 mugie77mugie77

    jo denn meine tochter gibt mir das geld u ich unterschreibe dann dass ich damit einverstanden bin.

    Kommentar von mugie77 mugie77mugie77

    alles geklärt meine tochter überweist mir das geld u zahle es ein dann ist das ding vom tisch

  • 3
    Antwort von Schokolinda Schokolinda

    es kommt nicht darauf an, ob deine tochter ausgefüllt hat. DU hast unterschrieben, also bis DU verantwortlich für den antrag. dass die ARGE den umstand nicht eingetragen hat, wäre zu beweisen. das könnt ihr wahrscheinlich nicht. so denke ich, dass ihr wahrscheinlich nichts daran ändert könnt, dass ihr etwas zu zahlen habt.

    allerdings würde ich mal die ganzen unterlagen zusammenraffen und mir das von jemand erklären lassen, der sich damit auskennt. bei einem anwalt könnte das teuer werden. hier ist das jedenfalls nicht verständlich, was die 100 euro sein sollen: strafe oder rückzahlung zu unrecht erhaltenes geldes.

    Kommentar von mugie77 mugie77mugie77

    die 100 euro sollen meine strafe sein u damit hätte sich das für mich erledigt u das verfahren wird eingestellt

    die rückzahlung hat meine tochter schon gemacht

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Ach so läuft der Hase. Eine Einstellung gegen Zahlung. Jetzt wird die Sache klarer.

  • 3
    Antwort von Volker13 Volker13

    Du hast also schon eine Strafe bekommen?

    Kommentar von mugie77 mugie77mugie77

    nein noch nie

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Und was heißt jetzt Vorverhandlung und Strafe?

    Kommentar von mugie77 mugie77mugie77

    diwe vorverhandlung war ein pamflee vom Hauptzollamt was ich ausfüllen musste.

    strafe soll eben sein wegen betruges

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Das Hauptzollamt ist doch gar nicht berechtigt, Strafen auszusprechen. Meinst Du vielleicht eine Geldbuße?

    Kommentar von mugie77 mugie77mugie77

    das hauptzollamt hat den sachverhalt geprüft und das gericht in chemnitz weiter geleitet.

    die machensowas jetzt sind ja keine grenzen mehr.

  • 3
    Antwort von WetWilly WetWilly

    Zahl die hundert Euro und merk Dir einfach: wer unterschreibt, der haftet. Du giltst nicht als vorbestraft, egal ob die 100,- Euro ein Strafbefehl oder ein Bußgeld sind.

    Ich muss mich immer wieder wundern, wie leichtfertig die Leute mit Ihren Unterschriften umgehen.

    Kommentar von mugie77 mugie77mugie77

    ja es handelt sich um keinen fremden , es war meine tochter u da war sie 24 nimmt man an es geht alles klar als mutter.

    Kommentar von augustkoenigin augustkoeniginaugustkoenigin

    Als Mutter nehme ich zuerst mal an, das meine Tochter in Bezug auf ihre Mutter nicht weiter denkt als von ihrer Stirn bis zu ihrer Nasenspitze. "Kinder" verfallen zurück in ihre Kindheit, wenn sie mit den Eltern in Berührung kommen. Sie sind dann mental nur noch 6 Jahre alt. Das heißt für mich, das ich heute noch alles aufmerksam durchlese, was mir meine 30-jährige Tochter unter die Nase hält. Das ist keine Absicht von den Kindern, einfach ein tiefes Vertrauen zu den Eltern.

    Kommentar von mugie77 mugie77mugie77

    stimm ja auch aber wir nahmen alle an dass die arge das eingetragen hat die behaupten natürlich nicht, s davon gewußt zu haben.

    ich denke mal hier wurde ein exenpel statuiert. so eine aufregung wegen 200 euro

  • 2
    Antwort von augustkoenigin augustkoenigin

    Nimm Kontakt mit dem Amt auf und kläre das in einem ruhigen Gespräch. Am besten telefonierst Du erst mal und hast auch Deine Tochter dabei. Sie wird wohl das Geld zurück zahlen müssen bzw. Du. Unterschreiben ohne etwas zu lesen? Damit kommst Du rechtlich nicht raus. Unterschreibst Du musst Du auch dafür gerade stehen. Deine Tochter soll das zuviel gezahlte Geld zurück zahlen. Sie kann auch Ratenzahlung vereinbaren. Eine Strafe wegen Betrugs brauchst Du nicht befürchten solange Du Dich mit dem Amt einigst. Dann nimmst das Amt die Anzeige zurück. So weit darf es auch erst gar nicht kommen. Das klärt man doch schon bei der ersten Aufforderung vom Amt.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Das Amt kann die Anzeige nicht zurücknehmen, weil Betrug kein Antragsdelikt ist

    Kommentar von mugie77 mugie77mugie77

    eben meine tochter hat denen aber schriftlich ihre alleinige schuld erklärt sie hat ausserdem 200 zurück gezahlt u 56 euro strafe

    Kommentar von abzockeranwalt abzockeranwaltabzockeranwalt

    akteneinsicht verlangen. nachschauen was in den orginal arge-akten drin steht und vorhanden ist.

  • 2
    Antwort von flipflop999 flipflop999

    bei 100 Euro lohnt es sich nicht, wenn du ihn selbst zahlen musst. Oder du holst dir einen beratungsschein beim Amtsgericht.

    Kommentar von mugie77 mugie77mugie77

    das ist aber in chemnitz ich wohn da nimmer

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.