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Anklage von Mittätern im Strafprozess

Frage von chris0108 chris0108

Hallo.Ich wollte wissen ob einer weiß wie das bei einem strafprozess läuft wenn man als mittäter deklariert wurde.Wenn der Hauptangeklagte bereits den Prozess bekommt und das Urteil in einigen Tagen fällt, werden dann die vermeitlichen Mittäter noch verklagt? Bzw. wie lange kann sich so etwas denn hinziehen?

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Antworten (3)

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    Antwort von Peterthb Peterthb

    Verfahren, auch in einer zusammengehörigen Sache, können aus vielerlei Gründen getrennt werden. Wenn z.B. die Beteiligung von Mittätern vor einer Verhandlung noch nicht fest (oder fest genug für eine Anklage) stand, oder wenn der Hauptbeschuldigte im anderen Verfahren als Zeuge gehört werden soll. Seine Aussage ist in einem anderen Verfahren etwas wertvoller, weil er da zur Wahrheit und überhaupt zur Aussage verpflichtet ist. Im eigenen Prozess ist beides nicht notwendig.

    Wenn die Tatbeteiligung fest steht und die Ermittlungen schon weit gediehen sind, kann der Staatsanwalt relativ schnell abschließen. Wann das Verfahren gegen die Mittäter angeklagt wird, hängt immer vom Abschluss der Ermittlungen ab. Jedes Verfahren muss so schnell wie möglich, gleichzeitig so sorgfältig wie nötig abgeschlossen werden. Bei einfacheren Fällen kann schon nach einer oder zwei Wochen die Anklage mit Antrag auf Hauptverhandlung rausgehen. Wird der Nachweis der Mittäterschaft schwerer, dauert es entsprechend länger.

    Wie lange es dann von der Zustellung einer Anklageschrift bis zur Erföffnung der Hauptverhandlung dauert, hängt im Wesentlichen von der terminlichen Belastung der Gerichte ab, ist also regional recht unterschiedlich. In Berlin würde ich bis zu drei Monate rechnen, in einer Kleinstadt geht das auch mal in vier Wochen.

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    Antwort von murgel9 murgel9

    Ja. Die Staatsanwaltschaft wird ein eigenes Ermttlungsverfahren gegen Dich einleiten. Sollte Deine Mittäterschaft nachweisbar sein bekommst Du ein eigenes Verfahren mit den Anklagepunkten des Hauptprozesses "in Mittäterschaft".

    Kommentar von chris0108 chris0108

    und wie lange dauert sowas?

    Kommentar von murgel9 murgel9

    hängt von dem Ermittlungsumfang, und.................je nachdem. Keine klare Zeitbeschränkung. Du solltest nur eine Mitteilung erhalten, dass gegen Dich ermittelt wird. Ach so. Diese Regelung gilt für Offizialdelikte. Strafrelevante Anzeigedelikte: wie Beleidigung, Verleumdung, Körperverletzung, Diebstahl etc. müssen normal vom ursprünglichen Anzeigesteller gegen Dich " in Mittäterschaft" angezeigt werden, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht nach der schon stattgefundenen Hauptverhandlung öffentliches Interesse. Dann wird es wiederum zum Offizialdelikt.

    Kommentar von chris0108 chris0108

    öhm....kannst du das nochmal für hauptschüler schreiben?....es wurde vor nem 3/4 jahr mal ne aussage bei der polizei aufgenommen, seitdem keinerlei info das irgendeine Ermittlung stattfindet...wenn ich richtig verstehe muss die staatsanwaltschaft also nachdem der Haupttäter verknackt wurde sagen das sie andere auch verklagen wollen und erst dann werden die Mittäter verklagt?

    Kommentar von Peterthb PeterthbPeterthb

    Jedem Beschuldigten muss Gelegenheit gegeben werden, sich vor Anklageerhebung zur Sache zu äußern. In der Regel wird er polizeilich oder von der Staatsanwaltschaft vorgeladen und kann eine Aussage machen, einen Anwalt beiziehen …

    Hört er gar nichts, muss er auch nicht davon ausgehen, dass Anklage erhoben wird.

    Anklage kann aber auch erst nach der Hauptverhandlung gegen den Haupttäter erhoben werden, wenn sich im Zuge der Beweisaufnahme, neue entsprechende Aspekte ergeben.

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    Antwort von omega83 omega83

    das kann dauern ;) Aber keine Angst, du bekommst deine Anklageschrift schon, frag doch nach wo sie bleibt

    Kommentar von chris0108 chris0108

    Geht hierbei nicht um mich.Heisst also es kann trotzdem auch wenn der Haupttäter verklagt wurde noch eine Anklage an die Mittäter rausgehen? Ist das nicht bissle blöd wenn man offiziell noch gar nicht weiß ob man verklagt wird, nachzufragen wo die Anklageschrift bleibt?

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