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Ankauf aus dem Ausland von Privat

Frage von Bloomy Bloomy

Hallo,

ich habe dieses Jahr ein Gewerbe begonnen und möchte die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Nun habe ich folgende Frage:

Ich kaufe viele meiner Waren von Privatleuten in England an. Gebrauchte Kleidung, um genauer zu sein.

Das bedeutet, ich bekomme nur Quittungen als Belege von denen, zusätzlich dazu habe ich auch die Zahlungsbestätigungen von Paypal, womit ich meine Zahlungen nach England tätige. Alles immer schön säuberlich nach aktuellem Kurs in Euro umgerechnet.

Jetzt meinte jemand zu mir, ich müsste diese Waren hier in Deutschland nachversteuern? Stimmt das?

Ich kann mir das nicht so recht vorstellen, denn auch hier in D zahle ich ja keine Mehrwertsteuer an Privatleute... Wieso sollte ich also für die Sachen aus England Steuern zahlen?

Bin ein wenig verwirrt, und ich wäre wirklich dankbar, wenn mich ein Sachkundiger da mal aufklären könnte.

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Antworten (8)

  • 0
    Antwort von Bloomy Bloomy

    Habe eine Befreundete Steuerfachangestellte endlich ans Telefon bekommen.

    Sie sagt, es fällt keine UST an bei Privatankäufen und dementsprechen muss ich auch keine bezahlen. Das gilt für die gesamte EU, also auch England.

    Würde ich bei einem Händler in GB einkaufen, würde ich dort meine UST bezahlen...als Keinunternehmer und auch als Privatkäufer wohlgemerkt. Also auch hier, nix in D nachzuversteuern.

    Aber dennoch danke für eure Antworten :)

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    So eine Frage würde ich lieber mal bei www.wer-weiss-was.de im Forum "Steuern" stellen,

    dort aber allgemein und nicht mit "ich" formulieren.

    .

    Bei den hiesigen Antworten vermute ich, dass die Antwort von EnnoBecker (wg. "Kauf von Privat" und "gebrauchte Kleidung") korrekt ist.

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    Antwort von WernerPlaten WernerPlaten

    Wenn Du von Privatpersonen Waren kaufst können und dürfen die Dir überhaupt keine Mehrwertsteuer ausweisen. Hierbei kommt es überhaupt nicht darauf an, ob diese Personen im Inland oder Ausland wohnen.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    ...also, doch, kommt es. Wenn nämlich das Ausland Drittland ist.

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    Antwort von Bloomy Bloomy

    Differenzsteuer ist für mich als Kleinunternehmer nicht relevant.

    Dort geht es doch um das Abführen der UST, wenn man keine Vorsteuer geltend machen konnte.

    Damit habe ich ja nichts zu tun.

    Mir geht es darum, ob ich für die eingekaufte Ware jetzt hier in D Umsatzsteuer bezahlen muss.

    Dabei ist es ja so, dass bei Kauf von Privatleuten eigentlich gar keine anfällt...weder hier noch in England.

    Deswegen denke ich eigentlich nicht, dass ich meine Einkäufe nachversteuern muss, da ich sie ja in der EU erworben habe. Von Privatleuten...

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    ...also, aber lesen tust du wohl auch nur, was dir passt, oder? Oder ist es am Verstehen gescheitert? In dem Fall muss ich versuchen, einfacher zu formulieren.

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    Antwort von Charmin Charmin

    Google mal Differenzsteuer, das hilft dir weiter.

    Mfg. David

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    ...also, hab ich gemacht. Kommt nur irrelevanter Quark bei raus. Und nun?

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    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    ...also, was für "hilfreiche" Antworten! Jungs, wenn ihr nichts Besseres zu tun habt als euren Hamster über die Tastatur zu rollen, dann macht das doch woanders.
     
    @OP
    Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich expressis verbis nur auf Umsätze nach § 1 (1) Nr. 1 UStG. Das heißt, Steuern auf innergemeinschaftliche Erwerbe und bei Einfuhrumsatzsteuern bist du immer voll dabei.
     
    Allerdings entsteht hier keine Umsatzsteuer, da die Lieferung nicht durch einen Unternehmer ausgeführt worden ist. Damit handelt es sich bei dir nicht um einen igErwerb.
     
    Kannst dich also wieder hinlegen.

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Das glaub ich so nicht.
    Mein Freund handelt auch in I-Net und lässt sich immer Ware aus den USA von einem Kumpel schicken (Spielzeug) Kommt per Post. Hat ´ne ganze Weile gedauert bis der Zoll in Hamburg das mitgekriegt hat aber jetzt hat er ´ne Lampe dort und die fischen jedes Paket raus und er zahlt brav seine 19% Einfuhrumsatzsteuer. Wohlgemerkt, die Ware kommt auch von einer Privatperson aus den USA.
    Ich würde da nicht so drauf vertrauen sondern lieber mal den örtlichen Zoll kontaktieren. Das kann eine teure Nachzahlung werden.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    ...also, den Unterschied zwischen UK (=EU = kein Zoll) und USA (=Drittland = Zoll + EUSt) erläutern wir, wenn einer die Frage danach stellt, okay?
     

    Aber in einem hast du recht: Auch dein Kumpel hat keinen innergemeinschaftlichen Erwerb :-)

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    Antwort von schildi schildi

    "ich habe dieses Jahr ein Gewerbe begonnen "also kaufst du Ware ein, also musst du auch Steuern zahlen

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    Antwort von Zimmerpuma Zimmerpuma

    Frage Dein Finanzamt oder Steuerberater.

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