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Anhörungsbogen Verkehrsordnungswidrigkeit

Frage von RallyMelly RallyMelly

hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage: und zwar geht es um eine Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Habe von der Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen erhalten den ich ausfüllen soll. Falls ich nicht selbst der Fahrzeuglenker bin, soll ich den Fahrer nennen. Bin jedoch nicht dazu verpflichtet. Aber die Angaben zu meiner Person soll ich auf jeden Fall machen (dabei haben die meine Angaben doch schon, sonst hätten sie mich ja nicht anschreiben können). Angeblich droht mir sonst eine Geldbuße, wenn ich meine Daten nicht angebe. (also den Bogen nicht ausgefüllt zurücksende) Jetzt habe ich mal gegoogelt - ein paar Leute meinen, sie hätten nie auf einen Anhörungsbogen geantwortet und da wär auch nie was passiert, manche meinen die Fragen zur Person müsse man auf jeden Fall beantworten: was ist denn nun korrekt? Weiß denn jemand genau Bescheid? Danke euch im Voraus

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DummerChef DummerChef

    Wenn das nur Falschparken oder Radar war, vergiss den Wisch. Ist ein Standardvordruck Zahlen und Schweigen. Der Verwaltungsaufwand wäre viel zu groß, wegen jeder kleinen OWi Anhörungsbögen auszuwerten und im Falle nicht zurückgesandter Bögen Auflagen zu verhängen und diese dann zu verwalten... Dafür ist kein Personal vorhanden.

    Gruß

    DummerChef.de - Das Forum für Arbeitnehmer

    Kommentar von RallyMelly RallyMellyRallyMelly

    Kennzeichenblitzer! Also am Besten nicht zurückschicken und abwarten?

    Kommentar von DummerChef DummerChefDummerChef

    Wenn das 10 under 20 km/h zu schnell waren... Ab dafür! Wenn das 220 duch die 80 Baustelle waren, dann wollen die dem Fahrer wohl mal in die Pupille schauen...

    Kommentar von RallyMelly RallyMellyRallyMelly

    oh Gott nein! Bin eine brave Autofahrerin :-)

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    Antwort von Bause2404 Bause2404

    Du kannst dich natürlich zu den gegen dich vorgebrachten Anschuldigungen äussern. Wenn du nicht reagierst, bekommst du demnächst die Rechnung.

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    Antwort von JotEs JotEs

    RallyMelly:
    Der Anruf war eine gute Idee, allerdings: Sollte es zu einem Bußgeldbescheid kommen, dann ist dieser auch mit Gebühren (5 % des Bußgeldes, jedoch mindestens 20 Euro und höchstens 7500 Euro) sowie Auslagen (3,50 Euro) verbunden, nachzulesen in § 107 OWiG.

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    Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Die Angaben zur Person gegenüber einer Behörde sind zwingend (sog. Identitätsfeststellung). Wenn man die Angaben nicht macht (z.B. auch in einer Kontrolle) begeht man eine Ordnungswidrigkeit die mit Bußgeld geahndet werden kann.

    Bei dem Anhörbogen musst Du die Angaben zu Deiner Person allerdings nur machen, wenn die vorhandenen Daten nicht korrekt sind! (müsste so auch drauf stehen).

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    Antwort von RallyMelly RallyMelly

    habe jetzt einfach mal bei der Bußgeldstelle direkt angerufen! War eine sehr nette Dame und sie meinte, ich brauch den Bogen nicht zurückschicken, die gehen dann davon aus, dass ich die Owi zugebe und dann bekomme ich automatisch einen Bußgeldbescheid! Ohne Mehrkosten. Die Anhörung soll mir erstmal die Möglichkeit geben, mich zu äußern (evtl. ist ja jemand anderes gefahren etc.)

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Der Anruf war eine gute Idee, allerdings: Sollte es zu einem Bußgeldbescheid kommen, dann ist dieser auch mit Gebühren (5 % des Bußgeldes, jedoch mindestens 20 Euro und höchstens 7500 Euro) sowie Auslagen (3,50 Euro) verbunden, nachzulesen in § 107 OWiG.

    Kommentar von RallyMelly RallyMellyRallyMelly

    ja freilich, die Gebühren für den Bußgeldbescheid muss ich so oder so zahlen! War mir nur nicht sicher, ob ich den Anhörungsbogen zurücksenden muss, aber das hat sich ja jetzt dank Anruf erledigt!

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Kommentar gelöscht, s.u.

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    Antwort von RatsucherZYX RatsucherZYX

    Ich habe einen Bogen vor mir liegen. Drehe Deinen mal um und lies die Rückseite, da ist alles prima erklärt, auch über die entstehenden Mehrkosten.

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    Antwort von RallyMelly RallyMelly

    weißt du das 100%ig mit den Mahnkosten, oder vermutest du es? Denn ich habe noch keinen Bußgeldbescheid und keine Zahlungsaufforderung erhalten - bin also nicht im Zahlungsverzug etc. es geht nur um den Anhörungsbogen!

    Kommentar von Manne67 Manne67Manne67

    Ich musste selbst einmal Mahnkosten zahlen. Ist aber schon ne Weile her (waren noch DM) und war keine Absicht (habe vergessen das blöde Ding zurückzuschicken). Damals waren es wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung 3 Punkte. Was ich aber nicht ganz verstehe ist Dein Problem. Warum willst Du den Bogen nicht zurückschicken?

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Manne67,
    das waren ganz sicher keine Mahnkosten, sondern die ganz normale Gebühren und Auslagen, die im Bußgeldverfahren im Falle des Erlasses eines Bußgeldbescheides entstehen.

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    Antwort von RallyMelly RallyMelly

    Nein, ist nix deftiges! Ich hinterfrage nur den Sinn! Muß ich meine Angaben widerholen, wenn diese schon längst vorliegen! Oder kann ich nicht einfach warten bis der Bußgeldbescheid kommt (der so oder so kommt)

    Kommentar von Manne67 Manne67Manne67

    Wenn Du wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung "nur" einen Anhörungsbogen bekommen hast, kommen normalerweise Punkte dazu, d.h. mindestens 21 Km/h zu schnell. Das finde ich persönlich schon deftig. Aber seis drum. Kannst mahnen lassen - wenn es dumm läuft musst Du das eben auch noch bezahlen.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Manne67, du schreibst Unsinn ...
    Der Anhörungsbogen (der eigentlich "Vernehmungsbogen heißen müsste) dient der Ermittlung des Täters. Allein aus dem Umstand, dass jemand einen Anhörungsbogen erhält, kann man nicht auf die Art der Tat bzw. die Höhe des Bußgeldes schließen.

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    Antwort von Manne67 Manne67

    Wenn Du nur einen Anhörungsbogen bekommen hast, wirds mal richtig teuer. Du kannst den Endpreis noch in die Höhe treiben indem Du nicht reagierst und Mahnen läßt. Sind dann pro Brief jew. ca. 25 - 50 Euro mehr. Das muß nicht sein, die Wahrscheinlichkeit bei einem reinen Anhörungsbogen ist aber groß, da der Tatbestand schon etwas deftiger ist.

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    Antwort von moe01 moe01

    Steht auf den Dingern nicht immer sinngemäß "Entweder bezahlen oder ausfüllen"?

    Kommentar von DummerChef DummerChefDummerChef

    Das wär super!!! Pass mal auf, dann würden alle nur noch ausfüllen...

    Kommentar von moe01 moe01moe01

    So mein ichs nicht. Aber wenn man bezahlt, gibt man doch die Sache zu und sie ist erledigt, also brauch man wenn ich mich recht entsinne in dem Fall auch nix ausfüllen.

    Kommentar von Manne67 Manne67Manne67

    Bei einem Anhörungsbogen ist keine Rechnung dabei.

    Kommentar von moe01 moe01moe01

    Achso? Ich meine dass das bei mir immer dabei war, bin aber auch schon Ewigkeiten nicht mehr geblitzt worden.

    Kommentar von Manne67 Manne67Manne67

    Du Glücklicher :-)

    Kommentar von moe01 moe01moe01

    Wird sich bestimmt ändern, bin seit heute Wochenendpendler und fahre ca. 700km pro Wochenende.

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    Antwort von Murksambau Murksambau

    du musst genau das machen, was drauf steht: persönliche angaben eintragen und zurücksenden. du musst auch niemanden anschmieren, aber rechne mit konsequenzen: fahrtenbuch führen und sonstige auflagen

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