Hallo! Nachdem ich in der Vergangenheit zahlreiche Schwierigkeiten bzgl. des Besuchsrechts mit der Mutter meiner Tochter hatte, möchte ich nun die aktuelle Vereinbarung (getroffen mit dem Jugendamt) gerichtlich durchsetzen. Mir wurde nun zum 2. Mal meine Tochter ohne Grund vorenthalten. Die Mutter spielt immer wieder mit ihrer Macht. Ich möchte das Ganze nun unterbinden. Ein gerichtlicher Bescheid an den sich beide Pateien halten müssen. Die Willkür der Mutter schadet letzlich am meissten dem Kind. Wie stehen hierfür meine Chancen? Hat irgendwer vielleicht noch Tips für mich? Hat irgendwer ähnliche Erfahrungswerte? Vielen Dank im Vorraus! Beste Grüße
Das gleiche hat gerade ein Bekannter von mir durch. Du hast aufjedenfall Umgangsrecht,und das wird dir der Richter auch zu sprechen. Es sei denn es würde einen Grund geben das es deiner Tochter nicht gut gehen würde bei dir.
wenn es immer so einfach wäre mit dem vetragen. ich hab wohl bald die selbe lauferei wegen meinem sohn. denn meine ex( seit gestern ex ) auch vorenthalten
auchmama am 29. Januar 2009 12:41 ...:-(((...halte Dir alle Daumen, dass es nicht soweit kommt!!!...LG
wird es aber

Vertragt Euch, zum Wohle des Kindes....LG
Ich war über 2 Jahre ein guter Vater und ein guter Ex. Niemand kennt die Mutter wirklich.. .Ich kann mir nicht ewig alles gefallen lassen. Und ja, es geht hier nur um das Kind!
auchmama am 29. Januar 2009 12:47 ...wie alt ist Euer Kind???
4 Jahre.
auchmama am 29. Januar 2009 13:01 Habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht??? Und was wirft Deine Ex Dir vor??? Frag sie doch z.B. mal wie sie sich das später mit der Ferienbetreuung vorstellt. Ob es ihr lieber ist, dass Du als Vater Deinen Teil übernimmst, oder Euer Kind bei Fremden untergebracht werden muss
Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Wir waren (zum Glück) nie verheiratet. Ihr Leben ist ein einziges Chaos und eine einzige Lüge. Sie hat nur noch ihre Tochter - als Machtinstrument. Wenn ich nicht so funktioniere wie sie es möchte, nimmt sie mir die Kleine. Sie denkt dabei nicht an das Kind. Die Kleine ist von 14 Tagen an 6 Tagen mit 3 Übernachtungen bei mir. Sie hätte wohl gerne noch mehr Spielraum bei mir und vor allem flexibilität um ihrem Leben zu entsprechen. Das Kind ist von den übrigen 8 Tagen immer wieder von der Mutter getrennt. Zahlreiche andere Bezugspersonen (der Mutter) springen dann ein.. .
auchmama am 29. Januar 2009 20:58 ....das sind doch wohl genügend Argumente, die Du beim JA vorbringen kannst!!! Wie schon erwähnt, wenn Du mit den Mitarbeitern Probleme hast, dann wende Dich an den Chef vom Ganzen! Ich würde evtl. sogar Vorschlagen, dass Du das Sorgerecht beantragst. Da Kind ist doch schon einen Grossteil bei Dir und nach der Schilderung, würde ich ALLE Hebel in Bewegung setzen!!! Auch wenn es schwer fällt, versuche bei allen Gesprächen die Ruhe zu bewahren! Ich wünsche Dir/Euch viel Erfolg und das etwas mehr Ruhe einkehrt...lieben Gruß auchmama
Natürlich kannst du über das Jugendamt Vereinbarungen treffen, aber was willst Du machen wenn sie sich nicht daran hält?
Ich dachte damals dass die getroffenen Vereinbarungen mit und bei dem Jugendamt mehr gewicht hätten. Das Jugendamt scheint mehr ein "Mutteramt" zu sein. Die hören sich gerne die "Geschichten" der Mutter an. Ich werde konsequent abgeblockt. Denen hat sie (wohl) auch die erzählt, meiner Tochter würde es bei mir nicht gutgehen und dass sie Angst vor mir hätte. Gelogen! Plötzlich darf ich sie nun wieder sehen.. . Was denn nun?! Ein reiner Wiederspruch!
Oh nein, mit dem Mutteramt bist du im Irrtum,ich bin alleinerziehned und mein Ex macht mir dauern Streß und wegen jeder Kleinigkeit muss ich mich vorm Jugendamt rechtfertigen
Die Begründung der Mutter war/ ist genau diese. Es würde unserer Tochter bei mir nicht gut gehen. Lüge! Ich muss es nur noch beweisen.. .
Wie alt ist denn deine Tochter?
...dann lass doch die Mutter beweisen, dass es Eurem Kind bei Dir nicht gut geht!!!
Die Mutter ist mit allen Wassern gewaschen und kennt keine Skrupel.. .Die ist zu allem bereits. Ich möchte und muss vorbereitet sein!
Dann schlag dem Jugendamt vor,dass sie eine Diagnostik erstellen sollen. Dadurch kann man feststellen was das Kind braucht,wie die Bindung zu dir ist,und ob es Ihr gut geht. Das hat viel aussage Kraft.
Kann nur das Jugendamt eine Diagnostik erstellen? Wie gesagt, die arbeiten total gegen mich. Das letzte Gespräch war sehr ernüchternd. Das Jugendamt wäre jetzt "raus" und verfasst nun nur noch ein Schreiben für das Gericht.
Du musst es vorschlagen. Dann kommt eine Kinder Therapeutin dazu,die dann mit der kleinen durch bestimmte Spiele herausbekommt was Sache ist. Du kannst als Vater darauf bestehen. Und das zeigt dann ja auch das du beweisen willst das es der kleinen gut geht.
Du kannst Dich evtl. noch an den Chef vom Amt wenden, wenn Du Probleme bei den Mitarbeitern siehst.....