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Anhörung wegen Bedrohung

Frage von Vulkanasche Vulkanasche

Hallo, ich bin am Mittwoch zu einer Anhörung bei der Polizei geladen. Ich soll einer Bekannten per Chat gedroht (§241StGb) haben und daraufhin hat sie mich angezeigt. Sie hat die Chats ausgedruckt und zur Polizei mitgenommen. Die Angelegenheit ist zu verworren, um sie hier näher erläutern zu können.

Ich fühle mich unschuldig. Zwar habe ich der Bekannten aus Wut unschöne Dinge geschrieben. Aber ich habe ihr nicht gedroht, sie zu verletzen oder so etwas. Ich habe lediglich meine Wut zum Ausdruck gebracht. Und das habe ich wohl (leider) nur allzu gut drauf. Ich habe ihr wie gesagt nicht gedroht, aber wenn man alles was ich geschrieben habe zusammen nimmt, dann war es schon ein bisschen krass und jemand der sehr sehr ängstlich ist, könnte dann schon Angst bekommen....

Es war wirklich schlimm, was sie mir angetan hat und ich fühle mich eher als Opfer denn als Täter...

Nun meine Frage: Ich denke zwar, dass es ungerecht wäre, wenn ich jetzt angeklagt würde und eine Strafe zahlen müsste (§241 StGb). Aber dennoch besteht die große Angst, dass es doch geschieht. Daher meine Frage: Ist es besser, sich vor der Anhörung einen Anwalt zu nehmen? Denn ich habe keine Ahnung, was ich bei der Anhörung sagen sollte und was besser nicht! Ist es nicht so, dass alles, was ich dort sage, später vor Gericht gegen mich verwendet werden könnte?

Ich habe echt Angst, dass ich irgend etwas falsches sage und mir dadurch eine Anklage einheimse.

Vielen Dank schon mal im Voraus! Matthias

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Antworten (12)

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    Antwort von konstanze85 konstanze85

    Wenn jemand durch deine Worte sehr große Angst bekommen kann, dann muss es doch eine Drohung gewesen sein. Wenn du nun auch Angst hast dann geh vorher zu einem Anwalt, das ist zwar erst mal nur eine Anhörung, aber falls es zu einer Klage kommt, wird deien Aussage natürlich von Bedeutung sein. Nur du kannst einschätzen wie heftig diese schriftliche Auseinandersetzung war. Sie wird dich ja nicht einfach so angezeigt haben.

  • 3
    Antwort von Terrorpinguin Terrorpinguin

    und jemand der sehr sehr ängstlich ist, könnte dann schon Angst bekommen....>

    Also hast Du ihr doch gedroht.

    Du musst selbst wissen, wie schlimm Deine Drohungen waren, ob es besser wäre, einen Anwalt zu nehmen.

    Wenn Du Dir keiner Schuld bewusst bist, dann geh hin und erkläre die Situation.

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    Antwort von BuddyOverstreet BuddyOverstreet

    Du musst bei einer Anhörung keine Angaben zur Sache machen, nur Angaben zur Person.

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    Antwort von Terezza Terezza

    die anhörung bei der polizei ist sowieso freiwillig. nur einem richterlichen beschluß oder einer einladung zur verhandlung mußt du folge leisten. einen anwalt wirst du nicht brauchen, viel zu verteidigen gibts ja nicht und zum abstreiten auch nicht, weil ja beweise vorliegen.

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    Antwort von rupertlenz rupertlenz

    Du wirst wohl keinen Anwalt brauchen, aber wenn die Polizei schon tätig wird, müssten Deine Äußerungen aus dem Chat die Behauptungen Deiner Bekannten zumindest erhärten. Oft ist auch die Polizei darauf bedacht, dass Dinge nicht unbedingt weiterverfolgt werden, die Polizisten werden Dich mit Sicherheit "abchecken" - und da solltest Du so "locker" wie möglich rüberkommen ( im Sinne von natürlich und nicht aggressiv ). Dass die Frau Dir wehgetan hat, erschwert dies mit Sicherheit, Du solltest auf jeden Fall akzeptieren, wenn Dir ein "Kontaktverbot" nahegelegt wird und falls man Dich auffordert, Dich zu entschuldigen, sofort einwilligen. Auf gar keinen Fall "nachkarten" ! Du musst dann mit dem, was SIE Dir angetan hat, alleine klar kommen, wenn Du dazu bereit bist, dann wird das Verfahren höchstwahrscheinlich wegen "Geringfügigkeit" eingestellt, sofern Du hier die Wahrheit gesagt hast ( d.h.: sofern Du nicht wirklich explizit mit Gewalt oder Rache oder sowas gedroht hast ). Je mehr Du Dich selbst in der Hand hast, umso besser !

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    Antwort von FAQsimile FAQsimile

    Hallo!

    Ein Anwalt ist schon okay. Es gibt sogenannte Erstgespräche in Anwaltspraxen, die je nach Dauer (meist maximal 15-30 Minuten) auch gratis sein können. Ein Schiedsrichter oder Ombudsmann in Gemeinden und Kreisen könnte auch hilfreich sein. Wenn kaum Geld da ist, gibt es Anwalts-Initiativen in großen Städten und bei Kirchen, Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsverbänden, die oft Rat wissen und manchmal kostenlos auch bei längeren Gesprächen sind. Ein längeres Erst-Gespräch kann pro stunde circa 150,- Euro kosten für weitere Stunden etwa der gleiche Kostenfaktor. artet es in Arbeit aus, so können der Stundensatz, Pauschalen, oder Sonderregelungen greifen, bei denen Freiberufliche Akademiker, wie Ärzte und Anwälte, vergleichbar mit dem Verhandlungsrecht mit Taxifahrern, auf Spitzensätze verzichten dürfen... Sei und bleibe freundlich, versöhnungsbereit, sachlich und inhaltlich respektvoll korrekt, wie in Deiner Schilderung oben. Vorladung - bitte gehe nicht (!!!) allein, sondern mit Zeugen, ist nicht Knast, Verfahrensandrohung ist nicht Prozeß, Prozeß ist nicht aufgefressen zu werden. Grenze so ab, wie oben. Lege wohlwollend beide Sichtweisen dar,auch Deine Verletzung. Eine Einigung mit der Dame ist toll, das gilt aber wenig, wenn das die Behörden nicht sehen/ hören und die Dame gleich danach von Ihren Freunden gedrängt wird, Euren Versöhnungsversuch platzen zu lassen. Alles Gute und friedvollere Zeiten mit herzlichem Respekt.

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    Antwort von Saemmie Saemmie

    Die Verhandlung wird eröffnet und der Anzuhörende gibt nach Auskunft über seine Daten einen Sachverhalt aus seiner Sicht wieder.

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    es handelt sihc um eine einladung der polizei, keine verhandlung! frage lesen!

    Kommentar von Saemmie SaemmieSaemmie

    Sorry, natuerlich die Anhörung wird eröffnet,,,,,,,,,,,,

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    Antwort von CHiforti CHiforti

    ALTER wenn du jemanden DROHST Nicht im Internet und vor Allem Nicht so das er/sie das Nachweisen kann!!

    Eine Anhörung bei der Polizei bedeutet nicht gleich eine ANZEIGE die wollen die Geschichte aus deine Perspektive/Seite hören (dein Version der Geschichte) ich würde einfach zu Polizei gehen und Aussagen wenn es tatsächlich zu eine ANZEIGE kommt und Du vor Gericht musst würde Ich ein Anwalt nehmen!!

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    Antwort von Malustra Malustra

    Du mußt Deine Personalien angeben. Zu allen Fragen kannst Du die Antwort verweigern.

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    Antwort von moh1986 moh1986

    entschuldige dich bei ihr und sag bei der anhörung das du dich entschuligst hast schick ihr das per mail und druck du das auch aus oder geh zu ihr nach hause und sag das es dir leid tut und dan nimmst sie vieleicht die anzeige zurück und das wird nicht zu Gericht kommen wen es deine erste anzeige ist.weil die statsanwaltschaft wird das nicht als notwendig sehen dich jetzt schon vorzubestraffen.

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    Antwort von Vulkanasche Vulkanasche

    Vielen Dank für eure Antworten!

    An Chiforti: Na sie hat mich doch schon angezeigt. Damit habe ich doch schon eine Anzeige - oder?

    An Malustra: Darf ich wirklich die Aussage verweigern? Und wenn ich es tue, was bringt es mir? Ich habe wirklich keine Ahnung von solchen Dingen.

    An Terrorpinguin: Ich weiß selbst nicht, wie schlimm die Dinge rechtlich gesehen sind und ob man das als Drohung auffassen könnte, was ich geschrieben habe. Vielleicht sollte ich mir wirklich einen Anwalt nehmen. Aber sollte ich ihn jetzt schon vor der Anhörung befragen oder erst später bei einer Gerichtsverhandlung?

    Vielen Dank für eure Hilfe! Matthias

    Kommentar von Malustra MalustraMalustra

    Was es Dir bringt? Du bringst Dich nicht in Gefahr, Dich selbst zu belasten.

    In Deutschland gilt, daß dem Beschuldigten die Tat/das Vergehen nachzuweisen ist.

    In Amiland ist es anders rum: da muß der Beschuldigte seine Unschuld nachweisen.

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    Antwort von Koma77 Koma77

    veruch die ja nicht raus zureden oder es zu verharmlosen sonst kommt die die Polizei mit einer ganz fiese Tour gibt es einfach zu

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