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Anhörung nach mündlicher Verwarnung.

gefragt von unsuesslichunsuesslich am 15.06.2008 um 10:10 Uhr

Ich würde mündlich wegen einer Ordnungswidrigkeit (Hund anleinen) verwarnt. Die Durchführung der Kontrolle gefiel mir nicht, weshalb ich mich beim Bürgermeister beschwerte. Ich erwähnte auch, dass ich nicht belehrt wurde, sprach aber nicht davon, dass ich mit der Verwarnung nicht einverstanden gewesen sei, sondern wies nur auf den Formfehler hin. Der Bürgermeister schrieb zurück, unter anderem "... es wurde ja kein Bussgeldverfahren eingeleitet...". Jetzt kam dennoch ein Anhörungsbogen. Kann nun einfach meine Äusserung zu einer "Rücknahme" der mündlichen Verwarnung führen?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 15. Juni 2008 10:20
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Die Rücknahme einer mündlichen Verwarnung ist nicht vorgesehen.

Anders als die kostenpflichtige Verwarnung stellt sie aber auch kein Hindernis dar, später dennoch ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Der Anhörungsbogen läßt mich darauf schließen, daß genau das gerade geschieht.

Was lernen wir daraus? Man sollte manche Dinge auf sich beruhen lassen. Rechthaberei kann bisweilen nach hinten losgehen.


anonym
beantwortet von hochglanz am 15. Juni 2008 10:13
2x
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mir gefällt nicht, dass man angesprochen und verwarnt werden muss, wegen einer Sache, die eigentlich selbstverständlich ist: Den Hund anleinen, wo es gefordert ist - basta, würde ehem. Bundeskanzler Schröder sagen (zu recht)

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 15. Juni 2008 10:15

Nun ja, kommt halt vor. Manch einer parkt auch mal falsch, obwohl es selbstverständlich ist dies nicht zu tun.

Kommentar von hochglanz am 15. Juni 2008 10:26

nur, dass ein parkendes Auto keine Menschen mit fletschenden Zähnen anfallen kann und man nicht zu sagen braucht: Der will nur spielen

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 15. Juni 2008 10:32

Dafür tut dies der Betrunkene Schläger, der durch die Stadt schleicht um zu seinem falsch abgestellten Fahrzeug zu kommen. Vielleicht komme ich ja jetzt zusammen mit dem Hund ins Gefängnis wegen eines schweren Verbrechens.

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 15. Juni 2008 10:38

Hochglanz, nicht jeder Hund ist ein zähnefletschendes Monster und will dich fressen. Ich lasse meinen auch frei laufen und riskiere ein Bußgeld. Der will zwar nicht spielen, aber er will sich austoben und im Gebüsch schnüffeln. Für Menschen und Hunde interessiert er sich dabei gar nicht. Dafür parke ich aber immer richtig und verprügel keine Leute. Also, der werfe den ersten Stein, der frei von Sünde ist ;-)

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 15. Juni 2008 10:39

DH und Danke, heligirl.

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 15. Juni 2008 10:47

Also ich würde auch sagen, der Fehler war wohl eher den Hund nicht anzuleinen.
Wenn hier im Naturschutzgebiet (absolute Leinenvorschrift) ein freilaufender grosser Hund auf meine Frau mit kleinem Kind zuspringt und ihnen aus der Vesperdose ein Brot entwendet, der Besitzer jedoch zu weit weg ist und auch nichts unternimmt - dann muss ich doch ganz sarkastisch sagen "der wollte doch nur spielen, hat doch nur Appetit auf einen Nachtisch gehabt"?
Und nächstes mal will er nur spielen - wie Hunde eben spielen - so mit Zähne an der Gurgel?
Sollte mir ein solcher Hund zu nahe kommen, werde ich den Tatbestand einer Sachbeschädigung leichten Herzens begehen und dem Hund (stellvertretend für seinen Besitzer) eine Tracht Prügel verabreichen.
Das arme Tier, wurde es doch leider selber nur falsch erzogen....

Kommentar von hochglanz am 15. Juni 2008 10:48

1000 x DH

Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 15. Juni 2008 10:52

Im Prinzip hast du recht, aber warum das arme Tier treten wenn du doch selbst sagst er kann nicht dafür?

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 15. Juni 2008 10:53

@Kr4bat: Schöne Geschichte hast Du Dir da ausgedacht - aber von was für einem Hund in welcher Grösse und welcher Erziehung ist hier die Rede? Du weisst es nicht? Also, dann rege baue Dich nicht so auf sondern pass mal lieber auf, dass Dein Kind nicht von einem Betrunkenen ohne Versicherung überfahren wird. (z. B. hier: http://www.gutefrage.net/frage/welche-strafe-f-fahren-o-fs-o-tuev-o-vers-schutz-alkohol-bei-d-fahrt-2-mal). Ich unterhalte mich gerne mit Dir über die Umstände in meinem Fall, aber bitte mit Vernunft. (eMail steht im Profil)

Kommentar von hochglanz am 15. Juni 2008 10:53

@hellgirl - lass mal die Bibel aus dem Spiel, die hat hier nichts zu suchen... Die Hundehalter, die ihren Hund wirklich so halten, dass das Tier verlässlich ist, kann man leider mit der Lupe suchen - die Hundehalter, die sich über Gesetze bedenkenlos hinwegsetzen, kannst du nicht nur hier im Forum finden, sondern zu hauf "draußen" - verstehe nicht, warum es dann 1ooofach Bisswunden von Hunden in den Krankenhäusern zu behandeln gibt

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 15. Juni 2008 10:55

hochglanz glänzt mit trüben Blicken.

Kommentar von hochglanz am 15. Juni 2008 10:59

@ K v CH Ende der Diskussion - das ist nicht meine Ebene

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 15. Juni 2008 11:08

Deine Ebene ist eher die der Vorurteile - das ist hier deutlich zu erkennen. Kaiser - meine Unterstützung hast Du!

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 15. Juni 2008 10:54

Stell Dir folgende Situation vor (mir schon häufig genug passiert, weil ich meinen Hund auch nicht anleine): Ein gelangweilt vor sich hintrottender - z.B. Golden Retriever oder Briard, der nicht spielen will, auch nicht schnüffeln will, und auch nicht jagen will, sondern einfach perfekt (!) aufs Wort hört, trottet neben mir her. Wenn ich stehen bleibe, dann setzt sich der Hund neben mich, wenn ich mich umdrehe, dann wechselt der Hund auch die Richtung. Wenn er meine Seite verlassen möchte, dann guckt er mich an und fragt, wenn ich ihn losschicke, dann geht er los um sich zu lösen, wenn nicht, dann bleibt er bei mir. Sprich: Ein ganz normaler gut erzogener Hund.

So, nun begegnet man abends im leeren Park zwei frustrierten Ordnungshütern, denen man dabei behilflich sein kann, sich aufzuregen. Weil der Hund an die Leine gehört und sie (wie gesagt, ist mir schon oft genug passiert) keine Lust haben, sich mit den 20 Jugendlichen, die mitten auf dem Weg lautstark Musik hören, Grillen (verboten), mit Flaschen um sich schmeißen (verboten) und mit den Rädern über den Rasen fahren (verboten). Aber dort trauen sich die Mützenträger nicht hin .Also werde ich angepflaumt. Tut mir leid, da platzt mir die Hutschnurr.

Nicht jeder Hund ist ein zähnefletschendes Monster (ganz im Gegenteil: bei einem freilaufenden Hund kann man eher davon ausgehen, dass der Hund gut erzogen ist), unangeleinte Kleinkinder auf Minifahrrädern sind mir deutlich suspekter (so eines ist mal überraschen auf den Radweg vor mein Rad gesprungen mit den Worten : "Du kommst hier nicht durch!" - Hätte ich nicht einen Tag vorher die Bremsbelege gewechselt wäre entweder das Kind platt oder ich wäre die Böschung 10 Meter runter und im Fluss gelandet).

Sei also etwas vorsichtiger mit Deinen Worten.

Kommentar von hochglanz am 15. Juni 2008 11:30

@ KvCh deine Worte beim von mir natürlich ablelehnten Freundschaftsangebot sind eine Frechheit und zeugen von deiner hochmütigen Arroganz. Ich sehe jeden Morgen in der Bahn das Kind, welches von einem Hund krankenhausreif gebissen wurde. Wäre noch schlimmer geworden, wenn nicht ein Straßenpassant dazwischen gegangen wäre - NICHT der Hundehalter. Reaktion des Hundehalter mit Anwallt: DAS KIND HAT SICH FALSCH VERHALTEN - man bedenke, das (damals 8jährige Kind) -

so viel zum "... aus dem Fenster lehnen..."

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 15. Juni 2008 13:11

hochglanz: Immerhin bezeichne ich Dich nicht auf der Plattform als arrogant, was nicht gerade dem gewünschten Umgang miteinander hier entspricht. Hierzu gibt es ja die Möglichkeit von PN.


anonym
beantwortet von carmen06 am 15. Juni 2008 20:47
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also wenn weit und breit keine leute sind und auch sonst niemand hätt ich kein problem damit,machs auch so mit meinem hund,aber was ich gar nicht einsehe ist,das mir hunde entgegenkommen nicht angeleint und ich entweder meinen hund erhängen muss mit dem halsband oder sie mir auf den rücken schnallen muss oder sie auslassen muss und dann passieren absolut nicht nette sachen,also wie komm ich dazu?? UND ES IST ÜBERALL LEINENPFLICHT.wenn das irgendwo in der pampa ist wo kein mensch weit und breit ist,ist das völlig ok,auch wenn man sich mit nem rudel zum spielen trifft,aber is hald wie mit dem auto fahrn,vorrausschauend fahrn ist immer am besten.ich kann nur eins sagen,ich machs mittlerweile so das ich meinen hund auch auslasse,wenn uns einer ohne leine entgegenkommt und da hat bis jetzt noch jeder draufgezahlt und ich seh auch nicht ein warum ich jedes mal den leuten sagen muss,sie sollen ihren hund anhängen,find ich echt zum k....,das sind nämlich genau die,wo dann der ruf ALLER hundebesitzer schaden nimmt.


Bianca88
beantwortet von Bianca88 am 15. Juni 2008 22:25
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also die verwarnung wird bleiben, ganz sicher.ich weis ja nicht was genau du da dem bürgermeister gesagt hast. nun, der anhörungsbogen kann darauf deuten, dass noch zusätzlich ein bußgeldverfahren eingeleitet wird oder deine beschwerde beim bürgermeister als dienstaufsichtsbeschwerde gedeutet wurde, und es nun nur noch um das verhalten und die wortwahl (evtl. unangemessen) der ordnungshüter handelt.


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