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Anhörung im Bußgeldverfahren (zu schnell gefahren)

Frage von PinkBikeRider PinkBikeRider

Hi, wurde beschuldigt zu schnell gefahren und dabei geblitzt worden zu sein und will nun den Anhörungsbogen zurücksenden. Meine vermutlich ein wenig dumm klingende frage: wohin muss ich das ding schicken?!

Als absender steht soweit ich das richtig interpretiere das Straßenverkehrsamt. Aber muss der Brief nicht an eine Polizeistelle gesendet werden?!

danke shconmal :)

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Antworten (10)

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    Antwort von Crack Crack

    ich bin weder halter noch schuldiger...lange story

    Na was denn nun?

    In der Frage schreibst Du noch das Du beschuldigt wirst...

    Der Halter muss den Anhörungsbogen ausfüllen, die Adresse steht auch im Anschreiben.

    Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt.

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    Antwort von Rosengarten Rosengarten

    Die Polizei stellt nur die Ordnungswidrigkeit als solche fest. Dann ist die Bußgeldstelle des Kreises bzw. der Stadt zuständig. Bußgelder werden nicht von der Polizei erhoben, sondern von der Bußgeldbehörde des Ordnungsamtes, das auch beim Straßenverkehrsamt des Kreises/der Stadt gelagert sein kann. Von denen wirst du dann auch den Bußgeldbescheid bekommen, die erhalten dein Bußgeld und melden das auch ddem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (Punkte).

    Solltest du gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, geht die Sache mit einem kurzen Zwischenstopp über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht, wo dann eine Hauptverhandlung statt findet. Dort wirst du dann gegebenenfalls vom Richter zu einem Bußgeld verurteilt und mußt zusätzlich dieKosten für das Gerichtsverfahren tragen.

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    Antwort von ginatilan ginatilan

    ich bin weder halter noch schuldiger...lange story

    kannst du uns das genau einmal erklären?

    wenn du kein Halter bist, warum bekommst du dann den Anhörungsbogen?

    einen Anhörungsbogen kannst du jederzeit in den Müll schmeißen, lass doch die Ermittlungsbehörden den Schuldigen von selber suchen, das ist doch ihre Arbeit!

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    Antwort von Phoenix52 Phoenix52

    Straßenverkehrsamt ist schon Ok.

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    An den Absender !

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    Antwort von fs112 fs112

    Du brauchst das Ding überhaupt nicht zurück zu senden, das kostet nur Zeit und Briefmarken^^

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    Antwort von MONSTERRATTE MONSTERRATTE

    Hallo !

    Du schreibst leider NICHT um wie viel km/h du angeblich zu "Langsam" gefahren bist ?

    Denn um dir eine korrekte Antwort geben zu können , solltest du das noch zu deiner Frage hinzufügen . Mir ist das gleiche vor einiger Zeit selbst passiert , an statt 70km/h wurde ich mit 79km/h geblitzt , nach zwei Wochen kam von der zuständigen Behörde auch ein Anhörung schreiben mit einer beigefügten Zahlkarte mit einem Verwarnungsbetrag in Höhe von 10€ . Ich bin kein Mensch der den zuständigen Behörden das Geld in den Rachen schmeißen tut , aber wegen 10€ ist mir die Sache zu Stressig meinen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen .

    Anderst sieht es aus wenn du der Behörde schon eine "Einzugsermächtigung" erteilt hast , sprich mitlerweile schon "Stammkunde" bist und schon kravierende Tempoübertretungen vorgekommen sind , denn dann dürfstest inzwischen in der Kfz..Sünderkartei ein eigenes Punktekonto haben . Ich hoffe dass das noch nicht der Fall ist ,und kann dir zum Schluß nur den Tipp geben fahre in Zukunft besser "Langsam zu Schnell " es schont auch deine Geldbörse ! ! !

    Kommentar von PinkBikeRider PinkBikeRider

    was hat bitte die adresse der behörde an die ich das schreiben senden will mit der höhe der geschwindigkeitsübertretung zu tun?

    Kommentar von PinkBikeRider PinkBikeRider

    ab 50km/h überschreitung gehts direkt an die kripo oder was? und ab 80 gibts ne sondermeldung ans SEK? :D

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    Antwort von NicolasChamfort NicolasChamfort

    Deine Antwort erwartet der Absender. Das Straßenverkehrsamt hat sicher auch die Messung durchgeführt. Warst Du so schnell, daß sie Dir nicht gleich einen Überweiser mitgeschickt haben, oder bist Du nicht selbst gefahren? Ansonsten wäre nämlich mit der Überweisung alles erledigt.

    Kommentar von PinkBikeRider PinkBikeRider

    ich bin weder halter noch schuldiger...lange story

    Kommentar von trixieminze trixieminzetrixieminze

    Jetzt hast Du Dich verplappert !

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    RatgeberHelden Antwort von stelari stelari

    Nein - das Schreiben muss an die absendende Ordnungsbehörde zurück.

    Was viele nicht wissen, man kann es auch bei der Polizei abgeben, die muss es als Behörde an den Empfänger im Rahmen der Amtshilfe weiterleiten ...

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    Antwort von Sommerloch2010 Sommerloch2010

    Nein, die Polizei hat damit nichts zu tun. Ordnungsbehörde ist der Bürgermeister der kreisfreien Stadt bzw. der Landrat.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Der Bürgermeister?

    Du bist wohl für die Kalauer verantwortlich...?

    Kommentar von Sommerloch2010 Sommerloch2010Sommerloch2010

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, sag ich an solch einer Stelle gerne.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Das glaub ich Dir gern. Wäre schön wenn Du einen Link hättest der Deine Behauptung untermauert.

    Kommentar von Sommerloch2010 Sommerloch2010Sommerloch2010

    Aber gerne doch. :) Ich erspare dir sogar die Aneinanderreihung von Vorschriften:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenverkehrsbeh%C3%B6rde

    Wenn du in dem Text dann weiter auf Stadtverwaltung klickst, wirst du feststellen, dass in einer keisfreien Stadt der Oberbürgermeister die Behörde ist. Analog dazu der Landrat in einem Kreis.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Und die Stadtverwaltung untersteht dem Land und dieses dem Staat.

    Das hat aber nichts mit der Frage zu tun.

    Dann hättest Du auch gleich schreiben können das die Ordnungsbehörde der Frau Merkel untersteht...

    Kommentar von Sommerloch2010 Sommerloch2010Sommerloch2010

    Und wieder falsch. Oh man, oh man...

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    @Sommerloch2010

    du hast echt Ahnung von der Materie, und zwar echt wenig!!!!!

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