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Anhörung im Bußgeldverfahren

Frage von lothar77 lothar77

Ich hatte vor 7 wochen mein fahrzeug vor meiner haustür abgestellt.Bei dem Fahrzeug ist TÜV und ASU seid 5 monaten abgelaufen.Vorhin stand das auto in einer garage. 2 Wochen später bekomme ich ein schreiben vom stadt.Bußgeld + 2 punkte.Strafe bezahlt und erledigt.Zwischendurch habe ich das fahrzeug wo anders geparkt wegen verkauf.1 Woche später kriege ich wieder ein schreiben wegen Bußgeld.

Muss ich jetzt die zweite strafe auch bezahlen...muss mich erst wieder dazu äussern

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Antworten (4)

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    Antwort von frageloch frageloch

    Ja, Dummheit wird oft bestraft und wenn man daraus nix lernt, bezahlt man halt nochmal.

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    Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Neuer Verstoß, neues Bußgeld.

    Fünf Monate ist ja schon ziemlich lang. Ohne gültige Hauptuntersuchung darf ein Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und somit auch nicht parken.

    Da Du mehrmals geparkt hast (also an unterschiedlichen Stellen) und erwischt wurdest, gibt es auch immer wieder ein Bußgeld.

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    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Bezahlen schafft Frieden.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Wenn das ein neues Bußgeld ist, mußt Du das auch zahlen.

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