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Anhörung im Bußgeldverfahren

gefragt von lothar77 am 06.11.2009 um 13:21 Uhr

Ich hatte vor 7 wochen mein fahrzeug vor meiner haustür abgestellt.Bei dem Fahrzeug ist TÜV und ASU seid 5 monaten abgelaufen.Vorhin stand das auto in einer garage. 2 Wochen später bekomme ich ein schreiben vom stadt.Bußgeld + 2 punkte.Strafe bezahlt und erledigt.Zwischendurch habe ich das fahrzeug wo anders geparkt wegen verkauf.1 Woche später kriege ich wieder ein schreiben wegen Bußgeld.

Muss ich jetzt die zweite strafe auch bezahlen...muss mich erst wieder dazu äussern


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anonym
beantwortet von frageloch am 6. November 2009 13:23
2x
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Ja, Dummheit wird oft bestraft und wenn man daraus nix lernt, bezahlt man halt nochmal.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 6. November 2009 13:22
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Wenn das ein neues Bußgeld ist, mußt Du das auch zahlen.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 6. November 2009 13:22
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Bezahlen schafft Frieden.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 9. November 2009 15:24
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Neuer Verstoß, neues Bußgeld.

Fünf Monate ist ja schon ziemlich lang. Ohne gültige Hauptuntersuchung darf ein Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und somit auch nicht parken.

Da Du mehrmals geparkt hast (also an unterschiedlichen Stellen) und erwischt wurdest, gibt es auch immer wieder ein Bußgeld.


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