hallo,
ich habe in der zeit august 2001 bis januar 2002 als aushilfe gearbeitet lebte damals bei meinen eltern jetzt habe ich ein schreiben erhalten das ich für den zeitraum den betrag zurückzahlen soll weil ich es damals diesen umstand dem bezirkssozialdienst nicht mitgeteilt habe und leistungen zu unrecht erbracht wurden
muss ich jetzt den betrag zurückzahlen? ich habe damals nur als aushilfe gearbeitet 2001??? ist das nicht verjährt?
ausserdem 2003 wurde kaution bezahlt aber vom vemieter nicht an die arge zurück überwiesen jetzt bekomme ich ein schreiben das ich das bezahlen soll weil der vermieter damals nicht gezahlt hat
bitte um rat ich weiss nicht was ich machen soll
Dann lieber Beratungsschein über Amtsgericht.