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anhörung gem.§24 sozialgesetzbuch -zehnter teil (SGB X) bitte um antwort ich weiss nicht mehr weiter

Frage von helini helini

hallo,

ich habe in der zeit august 2001 bis januar 2002 als aushilfe gearbeitet lebte damals bei meinen eltern jetzt habe ich ein schreiben erhalten das ich für den zeitraum den betrag zurückzahlen soll weil ich es damals diesen umstand dem bezirkssozialdienst nicht mitgeteilt habe und leistungen zu unrecht erbracht wurden

muss ich jetzt den betrag zurückzahlen? ich habe damals nur als aushilfe gearbeitet 2001??? ist das nicht verjährt?

ausserdem 2003 wurde kaution bezahlt aber vom vemieter nicht an die arge zurück überwiesen jetzt bekomme ich ein schreiben das ich das bezahlen soll weil der vermieter damals nicht gezahlt hat

bitte um rat ich weiss nicht was ich machen soll

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Antworten (5)

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    Antwort von BalaBalinga BalaBalinga

    Wenn Du einen Anhörungstermin bekommen hast, dann kannst Du es mit der betreffenden Sachbearbeiterin persönlich bereden.

    Angeraten ist, gegen diese Zahlungsaufforderungen erstmal schriftlich Widerspruch einzulegen (dies ist OHNE BEGRÜNDUNG möglich) -dann gehst Du am Besten zum Amtsgericht und holst Dir einen Beratungschein für den Anwalt (Kosten maximal 10 Euro).

    Dann lässt Du die Sachen vom Anwalt bearbeiten. So bist Du auf der sicheren Seite. ;)

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    Antwort von Nic43 Nic43

    Bislang ist es nur eine Anhörung! Du kannst dort Stellung nehmen, erst danach wird eine Entscheidung getroffen.

    < § 24 Anhörung Beteiligter

    (1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.

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    Antwort von helini helini

    ich habe ja dieses schreiben von der arge bekommen

    mich interessiert halt ob das ganze nicht verjährt ist??

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    Antwort von darkstar3003 darkstar3003

    Ohne die genaueren Umstände zu kennen ist das schwer zu sagen, deshalb auch von Amtsseite die Anhörung. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1002400 Du müsstest eher mit einem Fachanwalt (Sozialrecht) sprechen. Wenn du unter dem Minimum lebst kannst Du bei Gericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Der Staat übernimmt dann die Anwaltskosten.

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    Antwort von Jezzman Jezzman

    Anwalt wenn du Liquide bist, ÖRA wenn nicht.

    Kommentar von BalaBalinga BalaBalingaBalaBalinga

    Dann lieber Beratungsschein über Amtsgericht.

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