Anhörung Bußgeld Bescheid wegen Unfall was tun?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Tajoo,

wenn ich richtig liege, lautet der Tatvorwurf wie folgt:

Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.

Das Du Deine Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst hast, dürfte wohl unstrittig sein, denn sonst währe nicht zum Unfall gekommen.

Allerdings handelt nur derjenige Ordnungswidrig, der vorsätzlich oder fahrlässig mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren ist.

Fahrlässig handelt, wer eine pflichtwidrige Vernachlässigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt unter gleichzeitiger Vorhersehbarkeit der Tatbestandsverwirklichung begeht.

Und hier könntest Du in dem Anhörungsbogen ansetzen. Du müsstest im Endeffekt darlegen, dass es keinen Grund für Dich gab, davon auszugehen, dass Dein Smart bereits bei 80 km/h aufschwimmt und den Kontakt zur Fahrbahn verliert, geschweige denn dass es für Dich vorherzusehen war, dass es zum aufschwimmen des Fahrzeuges kommt. Einer Gründe warum es für Dich keinen Anhaltspunkt für Aquaplaning gab, ist zudem der dass Dich zahlreiche andere Fahrzeuge mit erheblich höherer Geschwindigkeit überholt haben und ganz offensichtlich nicht mit dem Aquaplaning Probleme hatten.

An Deiner Stelle würde ich zudem in Erwägung ziehen, die Begründung nicht selbst zu verfassen, sondern einen Rechtsanwalt damit betrauen, der weiß, welche Begründungen anerkannt und welche eben nicht anerkannt war.

Wenn ich mich nicht irre, kostet ein Anwalt für das Aufsetzen solch eines Schriftstückes keine 100,00 Euro.

Der Bußgeldbescheid der auf Dich zukommen würde, sieht laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aus:

********************************************************************* 

Tatbestandsnummer: 103602

Tatvorwurf; Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.  Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.:  § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;  § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG 

Bußgeld: 145,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß

*********************************************************************

Der A - Verstoß hätte für Dich zur Folge:

  • dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
  • dass ein kostenpflichtiges (bis 400 €) Aufbauseminar angeordnet wird.

Ich denke, in Anbetracht der doch recht erheblichen möglichen Folgen, währe das Geld für einen Anwalt gut angelegt.

Schöne Grüße
TheGrow

Hallo, erstmal danke für die Klasse Antwort !

Meine Anhörung zum Bußgeldbescheid sieht wie von dir beschrieben aus --allerdings ohne die Information über das Bußgeld oder die Punkte ?!--. Ich werde nun auch den Schritt zu einem Anwalt machen da es das Geld auf alle Fälle Wert zu sein scheint. 

Gruß Tajoo

@Tajoo

Im Anhörungsbogen werden nie die möglichen Folgen angeführt und das aus einfachen Grund.

Bei der Angabe der Höhe des Bußgeldes handelt es sich um den sogenannten Regelsatz, der bei fahrlässiger Begehung zu verhängen ist. Von diesem Regelsatz kann je nachdem wie Du Dich im Anhörungsbogen äußerst abgewichen werden.

Bei Vorsätzlicher Tatbegehung ist der Regelsatz des Bußgeldes zu verdoppeln. Würdest Du Dich z.B. im Anhörungsbogen dahingehend äußern, dass Du absichtlich so schnell gefahren bist und Du das Risiko bewusst in Kauf genommen hast, dass was passiert, würde das Bußgeld nicht 145,00 Euro, sondern doppelt so viel, nämlich 290,00 Euro betragen.

Andersrum, kann das Bußgeld auch gemindert werden, wenn die Höhe des Bußgeldes aufgrund Deiner wirtschaftlichen Lage/finanziellen Situation eine besondere Härte darstellen würde.

Aber wie der Name Regelsatz schon sagt, wird in der Regel das Bußgeld in der Höhe des im bundeseinheitlichen Tatbestandkataloges angeführten Regelsatzes festgesetzt.

Auch die Aussage der hinter dir gefahrenen Frau wird dich vor dem Punkt nicht bewahren.

Wenn Du auf Grund von Aquaplaning einen Unfall baust geht die Polizei logischerweise davon aus, dass deine Geschwindigkeit den Wetterverhältnissen nicht angepasst war. Wärst Du langsamer gefahren wäre es nicht zu Aquaplaning gekommen.

Da bringt dir auch die Aussage, dass andere Fahrzeuge schneller waren nichts.

Woher soll ein Fahranfänger denn die Geschwindigkeit kennen, bei der sein Auto ausbricht? - Besonders bei so einer kleinen Schleuder, wie dem Smart? - Gibt es Empfehlungen vom Hersteller?

Ein guter (Fach-) Anwalt kann den Fragesteller sicher da raus boxen, selbst wenn es bissel Geld kostet. Besonders mit der Zeugin, deren Auto ja auch nicht die Leitplanke geküsst hat.

@RubberDuck1972

Unwissenheit hat noch nie vor Strafe geschützt.

Kein noch so guter Anwalt boxt einen bei einer so klaren Sachlage raus.

@Messkreisfehler

Warum redest du von einer "klaren Sachlage"? - Aus der Frage geht noch nichtmal hervor, wann und wo das passiert ist und du erlaubst dir schon ein Urteil.

Warst du dabei? Kennst du die Straßenverhältnisse zum Zeitpunkt den Unfalls?

@RubberDuck1972

Die Straßenverhältnisse sind vollkommen irrelevant. Fakt ist: Bei angepasster Geschwindigkeit wäre kein Aquaplaning aufgetreten. Das ist gängige Rechtsprechung.

@RubberDuck1972

Genau deswegen zahlen Fahranfänger ja auch höhere Versicherungsprämien.

Ich hätte überhaupt nichts dagegen, wenn für diesen Personenkreis die Motorisierung begrenzt würde.

@RubberDuck1972

@ Gummiente

was verstehst du denn unter Aquaplaning. das kommt nun mal bei einer Regenwetterlage in Frage. Wenn die Geschwindigkeit angepasst gewesen wäre, hätte es keinen Unfall gegeben.

@RubberDuck1972

- Aus der Frage geht noch nichtmal hervor, wann und wo das passiert ist und du erlaubst dir schon ein Urteil.

Die Uhrzeit spielt keine Rolle und wo es passiert ist steht in der Frage: Auf der Autobahn

Kennst du die Straßenverhältnisse zum Zeitpunkt den Unfalls?

Lt. Fragesteller Aquaplaning daher wird es wohl nass gewesen sein, dazu die für den Fragesteller unangepasste Geschwindigkeit welche dazu führte das das Fahrzeug ausbrach.

Da spielt es auch keine Rolle wenn andere Fahrzeuge aufgrund ihrer Eigenschaft schneller fahren können ohne auszubrechen als der Fragesteller.

@Messkreisfehler

Quelle der Rechtsprechung (Gerichtsurteile)?

Wenn die Straßenverhältnisse irrelevant wären, gäbe es solche Begrifflichkeiten wie "angepasste Geschwindigkeit" nicht.

@RubberDuck1972

Alleine die Wetterlage, Verkehrsaufkommen, Unfallstellen, etc begründen den Begriff der "nicht angepasste Geschwindigkeit", Urteile findest massenhaft innerhalb weniger Sekunden selbst...

@DerHans

Wie komm ich drum rum ist die wichtigste Frage 

@Tajoo

Drum rum wirst Du gar nicht kommen.

Es ist ein Unfall aufgrund nichtangepasster Geschwindigkeit geschehen und deine Personalien sind bekannt.

Informiere deine Kfz-Haftpflicht wenn noch nicht geschehen denn Kosten werden wahrscheinlich auf dich zukommen bezgl. der Leitplanke.

@DerHans

Für mich zu pauschal.

Wie würdest du argumentieren, wenn´s dich betreffen würde?

@Antitroll1234

Und die Kosten für die Leitplanke geht es nicht es geht um den Punkt und dem aufbauseminar 

@Tajoo

Der Punkt ist so sicher wie das Amen in der Kirche.



§ 3
Geschwindigkeit


(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das
Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere
den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den
persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung
anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen
weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn
nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so
schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke
gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort
entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so
langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der
übersehbaren Strecke gehalten werden kann.







Gegen den Paragraphen hast Du klar verstossen.


@DerHans

Und ich hätte nichts dagegen, wenn Autofahrer - wie in Amiland - alle zwei Jahre auf ihre Fahrtüchtigkeit untersucht werden würden. - Dann würden weniger Rentner in Schaufenster und durch Menschenmengen brettern.

@RubberDuck1972

Wie würdest du argumentieren, wenn´s dich betreffen würde?

Gar nicht, was willst Du argumentieren wenn Du wegen Aquaplaning die Kontrolle über dein Fahrzeug verlierst ?

Da wäre ich heilfroh wenn niemand anderer durch mich verletzt wurde und ich letztendlich mit dem Schrecken davon komme.

Fehler passieren jedem, das Wichtigste ist das man aus den Fehlern lernt.

@RubberDuck1972

Grade eben schiebst Du den Unfall noch auf fehlende Erfahrung weil der Fragant Fahranfänger ist und jetzt willste schon Leute mit rund 50 Jahren Fahrpraxis an den Pranger stellen, bisschen widersprüchlich....

@RubberDuck1972

Und ich hätte nichts dagegen, wenn Autofahrer - wie in Amiland - alle zwei Jahre auf ihre Fahrtüchtigkeit untersucht werden würden

...da hätte ich auch nichts dagegen, aber grundsätzlich jeder Fahrerlaubnisbesitzer jeden Alters.

Aber ändert ja alles nichts an der hier gestellten Frage ;-)

@Tajoo

Ja schon klar das es dir darum auch geht, aber auch da kommst Du nicht drum herum.

Sei froh das nichts weiter passiert ist, gerade auf der Autobahn gehen solche Unfälle schnell tödlich aus.

Wichtigste ist, dass Du daraus lernst und in Zukunft Respekt vor diesen Wetterverhältnissen hast.

@RubberDuck1972

Vollkommen unerheblich ob es für dich zu pauschal ist oder nicht, das ist die Rechtslage.

Wie ich argumentieren würde? Den Verstoss zugeben, Bußgeld bezahlen und gut ist.

@Messkreisfehler

Wenn ich nach einer Quellenangabe frage, heißt das nicht, dass ich danach suchen will. Du musst deine Behauptungen beweisen, sonst sind sie nichts wert.

@RubberDuck1972

Nö, warum sollte ich die Wahrheit beweisen? Im Umkehrschluss könnte ich ja genau so gut Belege von dir fordern. Was ich liefere sind zudem keine "Behauptungen" sondern Fakten die allgemein bekannt sind. Nur weil irgendjeman Unsinn von sich gibt muss derjenige der die Fakten nennt noch lange keine "Beweise" für seine Fakten nennen. Es ist aber schon erstaunlich, dass hier so ziemlich jeder anderer Meinung bist als Du. Fährst Du auch auf der Autbahn und denkst bei der Radiodurchsage "Achtung auf der Autobahn kommt ihnen ein Geisterfahrer entgegen" - "Einer? Hunderte!"?

@Messkreisfehler

Ohne Quellenangabe ist es nur Blabla. Ich lass mich ja gerne eines besseren belehren. - Aber jeder ist ein Einzelfall. 

Über die, die mit einem Anwalt und der richtigen Argumentation um einen Punkt, Bußgeld oder Fahrverbot herum gekommen sind, findet man im WWW nichts, das wird auch wenig publiziert.

Hier wird dem Fragesteller geraten, einfach alles über sich ergehen zu lassen; das ist nicht in jedem Fall richtig.

@Messkreisfehler

Ich wünschte, dass jeder Autofahrer/Verkehrsteilnehmer unbesehen des Alters regelmäßig auf Fahrtüchtigkeit untersucht wird. Aber bei dir habe ich wohl den wunden Punkt getroffen.

@RubberDuck1972

Nö, absolut nicht. Deine Aussage war nur widersprüchlich.

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen beziehen sich IMMER auf die zulässige HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT.

Das heißt noch lange nicht, dass du immer so schnell fahren darfst. Offensichtlich war deine Geschwindigkeit nicht der Witterungslage angepasst. 

Alleine die Tatsache, dass es zum Unfall kam, zeigt ja, dass du zu schnell warst.

Da nützt auch die laienhafte Aussage einer Zeugin nichts.

Mal als frage komme ich aus der Sache irgendwie raus ohne Punkt ?

@Tajoo

Das kann dir hier niemand sagen. Auch wenn du meinst, es wäre niemand geschädigt worden, wirst du dich wundern, was es kostet, die Leitplanke wieder zu richten.

@DerHans

So übrigens bin raus aus der Sache 35 Euro verwarngeld

Du mußt der Witterung angepasst fahren, da sind in Deinem Fall auch 95kmh zu schnell gewesen, egal wieviel erlaubt war.Den Wisch ausfüllen hinschicken und hoffen, das Du kein Fahrverbot bekommst.

Am besten du bist ehrlich und schilderst alles so wie es dir vorkam, nicht wie es Andere dir einreden. Wenn du wegen Aquaplaning die Kontrolle über dein FZG verloren hast ist das dein Fahrfehler nicht von Anderen, oder dem Regen oder der Autobahn. Füge nichts hinzu aber lasse auch nichts weg, denn wenn da Zeugen sind die das anders darstellen dann stehst du als Lügner da. Es kann sein dass es vors Gericht geht. Das solltest du aber unbedingt vermeiden zumal es nur Sachschaden gab. Wenn du also mit ner Geldstrafe wegkommst ist dass das kleinere Übel und akzeptiere das. Wenn du Glück hast lassen sie dir deinen FS, wenn nicht dauert es eben länger. Mein guter Rat.