Muß ich an einem Fußgängerüberweg (Zebrasteifen) bei Fahradfahrern genauso reagieren wie bei Fußgänger ?
Wenn er sein Fahrrad schiebt, ja. Auf dem Rad darf man den Zebrastreifen nicht überqueren.

eigentlich müsste der Radfahrer absteigen. Wenn du ihn umnietest bekommst du eine Teilschuld, und das will ja keiner. Auch wenn man Recht hat, muss man nicht darauf bestehen. Die Radlfahrer leiden eh schon unter jeder roten Ampel, besonders am Berg und immer hübsch mit der Nase am Auspuff der Autos... legger :(
Aber die Autofahrer freuen sich schon über jede rote Ampel, und über jeden Radfahrer, der plötzlich über den Zebrastreifen saust!
jdk77 am 15. November 2007 11:35 Wenn es regnet ist es im warmen Auto zumindest angenehmer, wenn die Ampelphase einer Feldstudie über die Relativität der Ewigkeit dient. ;) Ich hasse genau so lebensmüde Radfahrer ohne Licht und die, die meinen, sie müssten mal austesten, wie es um deine Bremsen bestellt ist - nichts für ungut.. :)
man darf schon auf dem Fahrrad den Zebrastreifen überqueren, allerdings muss sich der Radfahrer ebenso an die Verkehrsregeln halten wie alle anderen auch, für ihn gilt auch rechts vor links. Er hat kein generelles Vorfahrtrecht. Dies gilt natürlich nur dann, wenn am Zebrastreifen kein Fahrradstreifen ist. Also aufpassen, lieber nicht umnieten man kann es nicht immer sofort erkennen.