gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Anhängige Räumungsklage - Rechte und Pflichten des potentiellen Käufers des Mietobjektes

gefragt von lionsgemmini am 24.02.2009 um 18:33 Uhr

Hallo, ist jemand in der Lage die folgende Frage zu beantworten?

Wir interessieren uns für ein Mietobjekt, in welchem für eine Wohnung eine Räumungsklage anhängig ist. Tritt der potentielle Käufer in dem Fall auch in alle Rechte und Pflichten des Verkäufers ein? ... und wenn ja - welche Kosten kommen da in etwa auf den Käufer zu ... der Mietrückstand (Jahresbetrag) beläuft sich auf rund € 3.000,-- ...

Vielen Dank schon mal ...

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Räumungsklage x 32 Käufer Immobilie x 1

Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 24. Februar 2009 18:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nur als "potentielle" Käufer habt ihr gar keine Rechte, da ihr ja in keiner Weise an dem Rechtsstreit beteiligt seid; Rechte könnten sich erst ergeben, wenn ihr wirklich Eigentümer des Objektes geworden seid; es liegt ein Parteienwechsel im Rechtsstreit vor; § 263 ZPO;

Parteiwechsel auf der Klägerseite:

Voraussetzungen:
Parteiwechselerklärungen des bisherigen und neuen Klägers
Zustellung an den Beklagten
Einwilligung des bisherigen und neuen Klägers Zustimmung des Beklagten: str.
Rspr.: Klägerwechsel wie eine Klageänderung (§ 263 ZPO) zu behandeln, d. h. Wechsel zulässig bei Zustimmung oder wenn sachdienlich b. a. A.: Ausscheiden des Klägers = Klagerücknahme gem. § 269 I ZPO; Eintritt des neuen Klägers = Klageänderung analog § 263 ZPO

...

der Mietrückstand ist nicht maßgebend für die Kosten; die Gerichtskosten und Anwaltskosten richten sich nach der Nettojahresmiete; Streitwert also Nettomiete x 12; dies ist unabhängig von dem tatsächlichen Mietrückstand; wenn Prozess gewonnen wird und Räumungsschuldner zieht selbst aus, dann wirds nicht so teuer; zieht er nicht selber aus, können Kosten für Zwangsräumung anfallen; diese liegen regelmäßig im vierstelligen Bereich;

wenn Räumungsklage schon anhängig, dann liegt meist schon anwaltliche Vertretung vor; eine Besprechung mit dem Anwalt klärt die Einzelheiten



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.