nur als "potentielle" Käufer habt ihr gar keine Rechte, da ihr ja in keiner Weise an dem Rechtsstreit beteiligt seid; Rechte könnten sich erst ergeben, wenn ihr wirklich Eigentümer des Objektes geworden seid; es liegt ein Parteienwechsel im Rechtsstreit vor; § 263 ZPO;
Parteiwechsel auf der Klägerseite:
Voraussetzungen:
Parteiwechselerklärungen des bisherigen und neuen Klägers
Zustellung an den Beklagten
Einwilligung des bisherigen und neuen Klägers
Zustimmung des Beklagten: str.
Rspr.: Klägerwechsel wie eine Klageänderung (§ 263 ZPO) zu behandeln, d. h. Wechsel zulässig bei Zustimmung oder wenn sachdienlich b. a. A.: Ausscheiden des Klägers = Klagerücknahme gem. § 269 I ZPO; Eintritt des neuen Klägers = Klageänderung analog § 263 ZPO
...
der Mietrückstand ist nicht maßgebend für die Kosten; die Gerichtskosten und Anwaltskosten richten sich nach der Nettojahresmiete; Streitwert also Nettomiete x 12; dies ist unabhängig von dem tatsächlichen Mietrückstand; wenn Prozess gewonnen wird und Räumungsschuldner zieht selbst aus, dann wirds nicht so teuer; zieht er nicht selber aus, können Kosten für Zwangsräumung anfallen; diese liegen regelmäßig im vierstelligen Bereich;
wenn Räumungsklage schon anhängig, dann liegt meist schon anwaltliche Vertretung vor; eine Besprechung mit dem Anwalt klärt die Einzelheiten
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