Hallo, ist jemand in der Lage die folgende Frage zu beantworten?
Wir interessieren uns für ein Mietobjekt, in welchem für eine Wohnung eine Räumungsklage anhängig ist. Tritt der potentielle Käufer in dem Fall auch in alle Rechte und Pflichten des Verkäufers ein? ... und wenn ja - welche Kosten kommen da in etwa auf den Käufer zu ... der Mietrückstand (Jahresbetrag) beläuft sich auf rund € 3.000,-- ...
Vielen Dank schon mal ...

nur als "potentielle" Käufer habt ihr gar keine Rechte, da ihr ja in keiner Weise an dem Rechtsstreit beteiligt seid; Rechte könnten sich erst ergeben, wenn ihr wirklich Eigentümer des Objektes geworden seid; es liegt ein Parteienwechsel im Rechtsstreit vor; § 263 ZPO;
Parteiwechsel auf der Klägerseite:
Voraussetzungen:
Parteiwechselerklärungen des bisherigen und neuen Klägers
Zustellung an den Beklagten
Einwilligung des bisherigen und neuen Klägers
Zustimmung des Beklagten: str.
Rspr.: Klägerwechsel wie eine Klageänderung (§ 263 ZPO) zu behandeln, d. h. Wechsel zulässig bei Zustimmung oder wenn sachdienlich b. a. A.: Ausscheiden des Klägers = Klagerücknahme gem. § 269 I ZPO; Eintritt des neuen Klägers = Klageänderung analog § 263 ZPO
...
der Mietrückstand ist nicht maßgebend für die Kosten; die Gerichtskosten und Anwaltskosten richten sich nach der Nettojahresmiete; Streitwert also Nettomiete x 12; dies ist unabhängig von dem tatsächlichen Mietrückstand; wenn Prozess gewonnen wird und Räumungsschuldner zieht selbst aus, dann wirds nicht so teuer; zieht er nicht selber aus, können Kosten für Zwangsräumung anfallen; diese liegen regelmäßig im vierstelligen Bereich;
wenn Räumungsklage schon anhängig, dann liegt meist schon anwaltliche Vertretung vor; eine Besprechung mit dem Anwalt klärt die Einzelheiten