Hallo, muss man wenn man eine Anhängerkupplung nachrüstet , die dann beim Tüv eintragen? Ich habe bei Ebay ein Anhängerkupplung gesehen, die angeblich nicht zur TÜV Vorführung muss.
Stimmt das?
Hallo, muss man wenn man eine Anhängerkupplung nachrüstet , die dann beim Tüv eintragen? Ich habe bei Ebay ein Anhängerkupplung gesehen, die angeblich nicht zur TÜV Vorführung muss.
Stimmt das?
ich musste meine nachträglich eingebaute anhängerkupplung nicht beim tüv eintragen lassen. es ist eine relativ neue regelung, dass man deshalb nicht mehr beim tüv vorfahren muss. dies habe ich zuerst auch nicht geglaubt, bis mein schwiegersohn (kfz-mechaniker) mir diese regelung gezeigt hat. auch im nachhinein bei der regulären hu, gab es deswegen auch keine probleme.
NEIN, die muss man neuerdings nicht mehr in die Fahrzeugpapiere eintragen, und auch nicht damit zum TÜV. Alle die was anderes behaupten, haben ihre entweder ab Werk, oder noch vor der Änderung montiert.
Kannst Du bitte in Erfahrung bringen, wie die Regelung heißt und in welchem Paragraphen in der StVZO das steht und das hier bei den Tipps veröffentlichen? Denn ich denke, daß das viele hier interessieren könnte!
Momentan leider nicht, weil meine ab Werk war. Aber mein Bruder hat seine von einer Fachwerkstatt nachrüsten lassen, und die muss nicht eingetragen werden. Ich denke, jeder freundliche TÜV Ingenieur wird ab Montag früh gerne telefonisch oder persönlich dazu Auskunft geben, so sind alle auf der absolut sicheren Seite. Ich persönlich bin mir schon sicher.
alle anhanger kupplungen mit ein EU pruf zeichen E nr zB( E11) muß nicht mehr zum tuv
Was kostest denn die Eintragung beim Tüv?
ich glaube alle baulichen Veränderungen müssen eingetragen werden, Anhängerkupplung steht immer in den Papieren mit drin. Also "JA"
ja musst du. sicherheitstechnisch. und vorsicht beim kauf bei ebay, gerade bei solchen angeboten.
Nein, das kann nicht sein, da die Anhängerkupplung vom TÜV abgenommen und im Fahrzeugschein eingetragen werden muß! Wenn sie ohne TÜV-Abnahme und ohne Eintrag im Fahrzeugschein angebaut wird, verlierst Du die Betriebserlaubnis des Autos!!
Laut Hersteller ist das nicht nötig hier der Artikel:
http://cgi.ebay.de/Kia-Carnival-02-03-starre-Anhaengerkupplung-7pol-E-Satz_W0QQitemZ120393303118QQcmdZViewItemQQptZAutozubeh%C3%B6r?hash=item120393303118&_trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=72%3A1229|66%3A2|65%3A12|39%3A1|240%3A1318
Wo steht das? Ich lese nur:
alle Unterlagen für den Anbau und die technische Abnahme liegen bei
Und technische Abnahme heißt TÜV!
Das ist mißverständlich angegeben! Die Kupplung hat eine Typenabnahme, das ersetzt aber die TÜV-Abnahme im montierten Zustand nicht!
>>>alle Unterlagen für den Anbau und die technische Abnahme liegen bei<<<
Kannst Du bitte in Erfahrung bringen, wie die Regelung heißt und in welchem Paragraphen in der StVZO das steht (das muß auf der Regelung stehen, die Dir Dein Schwiegersohn gezeigt hat) und das hier bei den Tipps veröffentlichen? Denn ich denke, daß das viele hier interessieren könnte!
werde ich in kürze machen
Danke!
Zulassungsbestimmungen [Bearbeiten] In Deutschland muss eine nachträglich angebrachte Anhängerkupplung, die keine EU-Zulassung hat, von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überprüft und abgenommen werden.
Die Voraussetzungen für einen abnahmefreien Anbau der AHK nach § 19 Abs. 3 STVZO sind im Einzelnen in Deutschland wie folgt:
Die AHK muss eine EU-Zulassung haben (Prüfzeichen mit e beginnend). Die zulässige Anhängelast ist anhand des D-Wertes der Anhängerkupplung zu überprüfen. In Österreich ist die Zulassung davon abhängig, ob bereits eine Vorrichtung im Typenschein eingetragen ist oder nicht. Nur wenn keine eingetragen ist, muss sie von der Überprüfungsstelle der jeweiligen Landesregierung überprüft und eingetragen werden.
Quelle: Wikipedia