Jammern und Wehklagen....!!! Schuster Justfor, bleib bei Deinen Leisten und bring den armen CfS1982 nicht noch mehr ins Grübeln!!!
Mit Deinem FS Klasse B gelten folgende Richtlinien:
1. Das zulässige Gesammtgewicht aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 3,5t nicht überschreiten ( Bonusausnahme: Wenn Dein Zugfahrzeug schon ein zGg von 3,5t erreicht hat, darfst Du noch einen 750kg Anhänger mitführen, somit bis 4,25t ausreizen. Aber nur mit dem! Nicht wie zum Beispiel: Zugfahrzeug 3,25t und Anhänger 1t = ebenfalls 4,25t Das geht nur mit der 750kg Gurke!... oder kleiner natürlich)
2. Das zGG des Anhängers, darf nicht größer sein, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges! Die Daten findestr Du in den Fahrzeugscheinen/bzw. Zulassungsbesch. Teil 1
Für alle Kombinationen, die schon nur eine dieser Richtlinien nicht erfüllt, benötigt man den BE
Dann darfst Du vorne 3,5t und hinten 3,5t also gesammt 7t führen und auch anders als in RL Nr.2 kombinieren. Falls Du einen Kleintransporterzug mit durchgehender Bremsanlage (Luftdruckgesteuert) fährst, dann sogar hinten das 1,5 fache an zGG. (Nicht bei PKW's!) Das Maximum an Zuggewicht wären dann 8,75t
Mit den Gewichten 4,25t und 8,75t gewinnst Du jede Wette...da bewiesener Maßen keiner so richtig durchblickt....grinz*
In Deinem Fall:
zu 1. 2,8t zGG Zugfahrzeug + 700kg zGG Anhänger = 3,5t zGG Zug B
zu 2. zGG Anhänger B
zGG Anhänger > Leergewicht Zugfahrzeug BE
Zu 2. sollte eigentlich in erster Zeile heißen:
zGG Anhänger kleiner als Leergewicht Zugfahrzeug B