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anhänger überladen- was für strafen?

Frage von Fam4ever Fam4ever

ich will mit meinem boot demnächst nach dänemark fahren habe allerdings darf mein auto nur 590 kg ziehen und boot und anhänger wiegen 580 kg eigentlich geht das aber ich weiß nicht ob ich die ganze ausrüstung isn auto bekomme vll lande ich am ende i wo bei 630 kg wenn die mich anhalten würden und das kontrollieren mit was für strafen müsste ich rechnen? darf ich weitefahren?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von user287 user287

    Wenn du unter 5% (Überladung) des Gesamt zulässigen Gewichtes bleibst, gar nichts!

    Kommentar von Crack CrackCrack

    5% sind aber "nur" 29,5kg. Also bei 630kg sind das dann schon fast 7%.

    Kommentar von user287 user287user287

    Gesamtgewicht, nicht Zuladung ;)

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Anhänger und Boot + Ausrüstung wiegen 630kg. Er darf aber nur 590kg ziehen. das sind 7% zuviel.

    Das Gesamtgewicht des Gespanns ist nicht relevant.

    Denn es kommt hier auf die zulässige Anhängelast an, weniger auf das Gesamtgewicht des Hängers. Und da wird eine Überschreitung genauso bestraft wie bei einer Überladung.

    Kommentar von user287 user287user287

    die wird aber unter 5% nicht geahndet!

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Soll ich Dir das jetzt nochmal vorrechnen?

    Bei einer angenommenen Überladung von 40kg bei erlaubtem maximalem Zuggewicht von 590kg ergeben sich fast 7% zuviel!

    Unter 5% wird nicht geandet, 5-10% kosten gerade mal 10€.

    Aber es sind 7% zuviel und nicht 5%...!

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    Antwort von JotEs JotEs

    Ich weiß nicht wo ihr die 10 Euro herhabt - der Bußgeldkatalog sagt etwas ganz anderes.

    Da ist bei einer Überschreitung der zulässigen Anhängelast von 2 - 5 % ein Verwarnungsgeld von 30 Euro und bei mehr als 5 bis 10 % ein sattes Bußgeld von 80 Euro zzgl. einem Punkt in Flensburg aufgeführt ...

    Schaut mal hier:

    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Widerruf:

    Ich muss meinen Einwand zurückziehen. Der Fehler liegt bei meiner Quelle (Verkehrsportal). Dort wird sowohl bei Kfz bis 7.5 t zGG als auch über 7,5 t zGG auf dieselbe Tabelle, nämlich die für Kfz über 7,5 t zGG verwiesen.

    Ich habe inzwischen den "offiziellen" Bußgeldkatalog beim Verkehrsministerium angesehen. Es stimmt. Bei Kfz bis 7,5 t zGG wird bei einer Überschreitung der Anhängelast um 5 - 10 % nur ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig.

    Hier der Link:

    http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1097075/Bussgeldkatalog-Verordnung-BKatV-Stand-01.09.2009.pdf

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Der Fehler lag doch bei mir * schäm *

    Der Link beim Verkehrsportal ist schon richtig - man muss aber nach unten scrollen zur Tabelle mit dem Buchstaben b ... das hab ich leider nicht bemerkt.

    Ich gehöre jetzt ins Bett - Gute Nacht :-)

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Mach dir nichts draus, anderen geht das auch manchmal so. Ich wollte mich gerade schon um eine Korrektur im VP bemuehen, habe dabei gesehen, dass es dort aber doch korrekt ist.
    Bist du auch im VP? Ich bin dort unter gleichem Nick wie hier.

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    Antwort von HugoGuth HugoGuth

    Was für Strafen in Dänemark gelten, weiß ich nicht, aber man hat im Ausland als "Gast, der sich schlecht benimmt" immer sehr schlechte Karten. Du dürftest erst weiterfahren, wenn Du einen Teil der Ladung ausgepackt hast! Wo willst Du das dann z.B. auf der Autobahn hintun?

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    Antwort von Crack Crack

    Du kommst bis 10% Überschreitung mit 10€ weg. Allerdings kann die Polizei darauf bestehen den Zustand vor der Weiterfahrt zu beseitigen, d.h. Du könntest die Auflage bekommen überzähliges Gewicht zu entfernen und in der Nähe einzulagern o.ä.

    Ich bin mir sicher das Du das selbst weißt, möchte aber darauf hinweisen das ein überladener Anhänger zum Risiko werden kann!

    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php

    Kommentar von Fam4ever Fam4ever

    der anhänger darf das locker tragen nur das auto darf nur 590 kg ziehen

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