Hallo, ich möchte gerne einen Autoanhänger erwerben.Leider hat der Besitzer mir mitgeteilt das er keinen Brief mehr von dem Anhänger besitzt. Wenn ich den Anhänger jetzt erwerben möchte, trotz der Umstände, was muß ich beachten-was kommt auf mich zu? Kann ich einen neuen beim Straßenverkehrsamt erwerben?
LG Nuelia
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