1

Angstellt & Kleingewerbe - was bedeutet das ? Welche Alternativen gibt es ?

Frage von Sp4wN Sp4wN

Sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell bin ich als Diplomierter Informartiker in einem Unternehmen Vollzeit angestellt.

Ein Bekannter wird demnächst das Unternehmen seiner Eltern übernehmen um im Zuge dessen, dieses modernisieren.

Ich würde nun gerne für Ihr das Corporate Design und die Homepage erschaffen. Da er mich dafür entlohnen wollen würde, stellt sich nun mir die Frage, wie ich diese einmalige Chance nutzen kann und gleichzeitig er nichts außergesetzliches machen muss.

Welche Möglichkeiten gibt es hierbei und welche Konsequenzen hat dies für die Krankenversicherung usw. für mich ?

VG + Danke Sp4wN

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 1
    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    wenn du weiterhin festangestellt bleibst bist du hierüber krankenversichert.

    Du solltest aber deinen AG darüber informieren und Genehmigung geben lassen.

    steuerlich musst du die Einnahmen aus Selbstständigkeit angeben. Allerdings kannst du alle Kosten, PKW, Büroausstattung etc. prozentual angeben und das senkt das zu verstuernde Einkommen.

    Kommentar von Sp4wN Sp4wN

    Wenn ich 2000 € bekommen sollte, wie sind diese dann steuerlich zu berücksichtigen ? Muss ich diese voll nachzahlen oder wie muss man sich dies vorstellen?

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    Diese Summe ist die Jahresrechnungssumme - gell. Dann gibst du sie an und behälst von jedem Tanken, auch für nichtselbstständige Fahrten, die Rechnungen (Quittungen) und Wartung, Reparaturen, Ersatzteile. Wenn du schätzt z.B. 10 oder 20 % für die selbstständige Tätigkeit, dann gib diese Summe an Kosten an und es bleibt z.B. 1500,- übrig, dann wird dies mit deinem Steuersatz berechnet. Der Rest ist netto und kann verprasst werden.

    Nachzahlung, gutes stichwort. Bedenke, nicht alles von dem netto ausgeben sondern für FA auf Seite legen.

    Kommentar von Sp4wN Sp4wN

    Hallo Tabaluga,

    erstmal vielen Dank für dein Engagement hier. Das hört sich vernünftig an. Soviel ist das dann ja gar nicht mehr. Gibt es eine Möglichkeit, das ganze auch ohne Kleingewerbe abzurechnen ? Ich würde dieses Kleingewerbe ja quasi nur für diesen einen Auftrag anmelden. Bedarf es dann schon eines Steuerberates (Pflicht)?

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    soviel ich weiß gibt es keine Pflicht einen Steuerbereater zu beauftragen. Aber ohne Gewerbeanmeldung würd ich das nicht machen - kostet doch nicht viel.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    "Soviel ist das dann ja gar nicht mehr. Gibt es eine Möglichkeit, das ganze auch ohne Kleingewerbe abzurechnen ?"

    Wenn es bei einem einzigen Aufrag bleibt, kann man den Gewinn auch so in die Anlage G der Steuererklärung schreiben.

    Ein Privatmenn darf aber keine MwSt auf seine Rechnung schreiben und kann gezahlte MwSt auch nicht verrechnen.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    "Dann gibst du sie an und behälst von jedem Tanken, auch für nichtselbstständige Fahrten, die Rechnungen (Quittungen) und Wartung, Reparaturen, Ersatzteile."

    Falsch.

    Wenn das Privat-KfZ für ein paar Gewerbefahrten genutzt wird, gibt es eine Pauschale von 0,30€ pro gefahrenem km und fertig.

    Einzelkosten spielen dabei keine Rolle.

    .

    Es ist nur dann anders, wenn das KfZ auf das Unternehmen zugelassen wird.

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    ist doch dasselbe! Bei mir gehts zumindest durch. Bei Privatpersonm als Firma wird wohl das PKW auf den normalen Namen angemeldet sein.

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Gewerbe anmelden.

    Evtl. muss vorher der Arbeitgeber informiert werden.

    Der Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) muss ermittelt werden und kommt in die Steuererklärung.

    Infos: www.klicktipps.de/gewerbe.php

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.