Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell bin ich als Diplomierter Informartiker in einem Unternehmen Vollzeit angestellt.
Ein Bekannter wird demnächst das Unternehmen seiner Eltern übernehmen um im Zuge dessen, dieses modernisieren.
Ich würde nun gerne für Ihr das Corporate Design und die Homepage erschaffen. Da er mich dafür entlohnen wollen würde, stellt sich nun mir die Frage, wie ich diese einmalige Chance nutzen kann und gleichzeitig er nichts außergesetzliches machen muss.
Welche Möglichkeiten gibt es hierbei und welche Konsequenzen hat dies für die Krankenversicherung usw. für mich ?
VG + Danke Sp4wN
Wenn ich 2000 € bekommen sollte, wie sind diese dann steuerlich zu berücksichtigen ? Muss ich diese voll nachzahlen oder wie muss man sich dies vorstellen?
Diese Summe ist die Jahresrechnungssumme - gell. Dann gibst du sie an und behälst von jedem Tanken, auch für nichtselbstständige Fahrten, die Rechnungen (Quittungen) und Wartung, Reparaturen, Ersatzteile. Wenn du schätzt z.B. 10 oder 20 % für die selbstständige Tätigkeit, dann gib diese Summe an Kosten an und es bleibt z.B. 1500,- übrig, dann wird dies mit deinem Steuersatz berechnet. Der Rest ist netto und kann verprasst werden.
Nachzahlung, gutes stichwort. Bedenke, nicht alles von dem netto ausgeben sondern für FA auf Seite legen.
Hallo Tabaluga,
erstmal vielen Dank für dein Engagement hier. Das hört sich vernünftig an. Soviel ist das dann ja gar nicht mehr. Gibt es eine Möglichkeit, das ganze auch ohne Kleingewerbe abzurechnen ? Ich würde dieses Kleingewerbe ja quasi nur für diesen einen Auftrag anmelden. Bedarf es dann schon eines Steuerberates (Pflicht)?
soviel ich weiß gibt es keine Pflicht einen Steuerbereater zu beauftragen. Aber ohne Gewerbeanmeldung würd ich das nicht machen - kostet doch nicht viel.
"Soviel ist das dann ja gar nicht mehr. Gibt es eine Möglichkeit, das ganze auch ohne Kleingewerbe abzurechnen ?"
Wenn es bei einem einzigen Aufrag bleibt, kann man den Gewinn auch so in die Anlage G der Steuererklärung schreiben.
Ein Privatmenn darf aber keine MwSt auf seine Rechnung schreiben und kann gezahlte MwSt auch nicht verrechnen.
"Dann gibst du sie an und behälst von jedem Tanken, auch für nichtselbstständige Fahrten, die Rechnungen (Quittungen) und Wartung, Reparaturen, Ersatzteile."
Falsch.
Wenn das Privat-KfZ für ein paar Gewerbefahrten genutzt wird, gibt es eine Pauschale von 0,30€ pro gefahrenem km und fertig.
Einzelkosten spielen dabei keine Rolle.
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Es ist nur dann anders, wenn das KfZ auf das Unternehmen zugelassen wird.
ist doch dasselbe! Bei mir gehts zumindest durch. Bei Privatpersonm als Firma wird wohl das PKW auf den normalen Namen angemeldet sein.