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Angst vor der Musterung

Frage von kevin92B kevin92B

Hi an alle ich habe eine frage was passirt in der Musterung genau was muss man als esrstes tun wen man da angekommen ist? und kann man den penistest auch verweigern?

ich bedanke mich schon einmal für euren rad thx

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Antworten (14)

  • 3
    Antwort von auto350910 auto350910

    Penistest muss sein. Bis 10 cm kommst dann zur Luftwaffe.

    Kommentar von Budenmann BudenmannBudenmann

    Hahahahaha sehr gut!

    Kommentar von Tomjek TomjekTomjek

    jo und alle mit dem "Brett" in der Hose kommen zu den Grenis ^^

  • 3
    Antwort von SamSunny SamSunny

    Untersuchung beim Arzt (in Sportzeug und alleine). Erstmal gar nicht entkleiden, dann nur Oberkörper, dann die Sporthose aus und ganz am Ende den Schlüpfer kurz runterziehen, EKG + Husten im Stehen, dann etwas nach vorne Beugen wegen den Hämoriden, Anziehen + fertig. Also kein Grund zur Panik. Der Arzt erklärt dir was er macht und du brauchst absolut keine Angst zu haben.

  • 3
    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Es gibt keinen Penistest, dort wir nur untersucht ob Du einen Leistenbruch hast, oder nicht.

  • 2
    Antwort von MojitoTom MojitoTom

    Jeder Wehrpflichtige ist nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes verpflichtet, sich auf die geistige und körperliche Tauglichkeit untersuchen zu lassen (Nr. 101.-103.). Dabei sind solche Untersuchungen vorzunehmen, die nach dem Stand der ärztlichen Wissenschaft für die Beurteilung der Tauglichkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst notwendig, duldungspflichtig und im Rahmen einer Reihenuntersuchung durchführbar sind.


    Die schuldhafte Weigerung, sich zumutbaren ärztlichen/fachärztlichen Untersuchungen zu unterziehen, ist ein Verstoß gegen die in § 3 Abs. l Satz 2 WPflG gesetzlich begründeten Pflichten des Wehrpflichtigen. Sie stellt nach § 45 Abs. l Nr. l Buchstabe c) WPflG eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 45 Abs. 2 WPflG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Beharrt der Wehrpflichtige auf seiner Weigerung, so hat der die Untersuchung abschließende Arzt das Verhalten des Probanden in der gesundheitlichen Vorgeschichte (San/Bw/0102) zu dokumentieren. Die Beurteilung des Wehrpflichtigen muss aufgrund des Augenscheins (körperliche/geistige Verfassung usw.) und der vorliegenden Akten (persönlicher, schulischer und beruflicher Werdegang) durchgeführt werden. Das Ergebnis wird in die Gesundheitsunterlagen (G-Karte, San/Bw/0102, San/Bw/0111) eingetragen.

    Die Formulierung lautet: „Der Wehrpflichtige verweigert die ärztliche Untersuchung." Dieser Passus wird je nach Ergebnis wie folgt ergänzt: „Er erscheint - wehrdienstfähig und voll verwendungsfähig,

    • wehrdienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten, - wehrdienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten, - vorübergehend nicht wehrdienstfähig, - nicht wehrdienstfähig."

    Der Wehrpflichtige hat es unter diesen Umständen selbst zu vertreten, wenn diese Verfahrensweise zu einer nicht zutreffenden Tauglichkeitsbeurteilung führen sollte.


    Diese Antwort gilt denjenigen, die meinen, dass ein Wehrpflichtiger die Untersuchung einfach mal so verweigern kann!
    http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=156

  • 2
    Antwort von Skipie Skipie

    ganz nackig ausziehen muss man sich bei der Musterung nicht. Nur mal kurz die Hose runter lassen. Und ein Penistest gibts da auch nicht. Evtl. sollst du vllt. zeigen, dass die Vorhaut zurück geht. Ansonsten werden nur die Hoden gecheckt und die Leiste nach Brüchen. Pech is nur, wenn dabei ne hübsche Schreibkraft zukuckt. Übrigens dauert das aber nur ein paar sec. Braucht man sich keinen großen Kopf wegen zu machen.

  • 2
    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Die testen Deinen Penis nicht.

    Die greifen Dir an die Hoden, um festzustellen, ob Du einen Leistenbruch hast.

    Das wird Dir in Deinem Leben noch öfters passieren, auch die Prostata-Untersuchung. Das heißt in Fachkreisen Hafenrundfahrt.

    Also, nimms wie ein Mann.

  • 2
    Antwort von wueselduesel wueselduesel

    Ach, das is halb so wild. Ich hab auch nur fünf Bretter beim Karate-Bruchtest mit dem Penis geschafft. Manche schaffen auch nur eins. Ist doch egal, der Test ist eh sinnlos.

    Kommentar von fertigsuppe0815 fertigsuppe0815fertigsuppe0815

    Wie gail :D

  • 2
    Antwort von urmel1981 urmel1981

    keine Panik, das haben alle geschafft und ist völlig harmlos. es schaut keiner zu und es ist ein normales untersuchungsverfahren. Und gesehen haben die schon alles, ehrlich...

  • 2
    Antwort von mone2403 mone2403

    Du kannst jede Untersuchung die dir nicht passt,verweigern.Aber mal ehrlich..das sind ÄRZTE,wovor hast du bammel?

  • 2
    Antwort von YourName YourName
  • 1
    Antwort von jan1990 jan1990

    Klar kannst Du diesen Teil der Untersuchung verweigern, machen nicht wenige. Es gibt ja heute da überwiegend weibliche Ärzte die die Wehrpflichtigen untersuchen. Aussuchen kannst Du dir das nicht.

    Übrigens für all die Gross-Schreier hier : bei der Musterung freiwilliger Frauen sind männliche Ärzte aussen vor. Das nennt man halt die übliche ... äähhh Doppelmoral.

    Kommentar von ChaosMalte ChaosMalte

    Echt? Seit wann? Möchte echt mal wissen woher einige hier die Info´s her haben. Völliger Blödsinn.

    Kommentar von jan1990 jan1990jan1990

    Wenn man so wenig Ahnung hat wie Du sollte man das Wort Blödsinn besser nicht in den Mund nehmen ...

    Was verstehst Du nicht - nichts mit völligem Blödsinn. Das Du das verweigern kannst - war schon immer möglich. Was wollen Sie machen, dich zwingen ? Können sie nicht. Früher konnte es dafür theoretisch ein Bussgeld geben, aber selbst diese Bestimmung gibt es nicht mehr. Die wissen schon warum ... gegen Bussgeld kann man Einspruch erheben und irgendwann landet das Ganze vor Gericht und die wissen, dass sie da keine Chance haben. In den letzten Jahren musste dann oft eine "Haftungsausschlusserklärung" unterschrieben werden (z.B. wenn ein Leistenbruch dadurch nicht entdeckt werden kann, kannst Du den Bund bei Problemen im Wehrdienst nicht mehr haftbar machen), aber auch das ist jetzt eher die Ausnahme.

    Kannst Du auf allen gängigen Platformen rund um Musterung nachlesen ...

    Und zur Musterung von Frauen - wenn dich das interessiert, kann ich mehr schreiben, aber kann ich mir auch sparen. Da untersuchen weibliche Ärzte und die männlichen Assistenten (die gibt es sogar mehrheitlich in den Untersuchungszentren der BW) sind strikt ausgeschlossen. Nur bei den Untersuchungen der Männer spielt das keine Rolle ...

    Kommentar von MojitoTom MojitoTomMojitoTom

    Bevor Du mit solchen Äußerungen Leute verunsicherst, solltest Du Dich über die Rechtslage informieren!

    Kommentar von jan1990 jan1990jan1990

    Damit auch Leute wie Du die wohl die offizielle Rechtslage kennen (oder glauben zu kennen) aber nicht wissen was in der Praxis so abläuft mal auf den aktuellen Stand kommen (ich kann das hier nur relativ kurz darstellen): nach offizieller Durchführungsverordnung der Musterung muss man die Untersuchung dulden.

    Früher konnte bei Verweigerung sogar ein Bussgeld verhängt werden. Die Bussgeldregelung wurde vor Jahren abgeschafft, einige hatten gegen das Bussgeld geklagt und die KWEAs haben dann schnell den Bussgeldbescheid zurückgenommen. Wohl wissend dass sie vor Gericht unterliegen würden.

    Das hängt damit zusammen, dass dieser Teil der Untersuchung zwar in einer behördeninternen Verordnung (ZDV46/1) geregelt ist aber in keinem Gesetz, z.B. nicht im Wehrpflichtgesetz. Dort steht nichts von der Genitalienuntersuchung und es steht auch nichts davon dass die von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden kann. Damit ist die behördeninterne Regelung für kein deutsches Gericht bindend. Diese Aussage kenne ich von etlichen Anwälten, keine Angst, das sind keine BW-Gegner, Feinde etc.

    Kommentar von jan1990 jan1990jan1990

    Ich kann Dir gerne Quellen etc. nennen ...

    Es gab dann einige Zeit die KWEA interne Verfahrensweise, dass solche Verweigerer eine Art Haftungsausschlusserklärung unterschreiben mussten (Inhalt war in etwa : Bund kann für Schäden die durch z.B. nicht erkannten Leistenbruch entstehen nicht haftbar gemacht werden). In den letzten Jahren verzichten die KWEAs mehrheitlich auf die Unterzeichnung díeser Erklärung.

    EIn weiterer Grund weshalb dies so einfach toleriert wird ist die Tatsache, dass das Bundesministerium der Verteidigung mit der Art der Regelung der Intimuntersuchung vor keinem Gericht durchkommen würde. Das leitet sich unter anderem auch davon ab, dass der Staat sich selbst durch andere Gesetze klare Regelungen für diese Art von Untersuchungen gegeben hat : z.B. hat jeder Strafgefangene und Untersuchungshäftling der sich einer Ganzkörperuntersuchung durch einen Arzt unterziehen muss das RECHT selbst zu entscheiden ob dies von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt wird. Dieses Recht wird von den führenden Strafrechtsexperten in Deutschland als zwingend abgeleitet aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes bewertet und kommentiert. (Beispiel ist der §81d der Strafprozessordnung).

    Bei der Musterung hat keiner das RECHT auf die Wahl zwischen einem männlichen und einem weiblichen Arzt - das steht im Widerspruch zu den Normen die sich der Staat selbst für solche Untersuchungen gegeben hat ... damit ist auch ziemlich klar dass das Musterungsverfahren in diesem Punkt rechtlich nicht durchsetzbar ist.

    Brauchst Du mehr Details ? Hier wahrscheinlich nicht möglich ...

    Kommentar von jan1990 jan1990jan1990

    Allein die Existenz dieses Formulars "Haftungsausschluss-Erklärung" das in den KWEAs verwendet wurde (heute kaum noch) könnte selbst für Dich Indiz genug sein, dass meine Darstellungen keine "Märchen" sind.

    Und ich rede von der Musterung im KWEA ! Nicht von den Antrittsuntersuchungen bei der Bundeswehr.

    Kommentar von MojitoTom MojitoTomMojitoTom

    Im Wehrpflichtgesetz steht, dass man die Untersuchung dulden muss. Einzelheiten sind, wie Du erwähnst, nicht aufgeführt.
    Die ZDv 46/1 lässt sich dann darüber aus, welche Teile der Untersuchung zumutbar sind.
    Es mag durchaus üblich sein, dass die Praxis beim KWEA in der Tat anders aussieht.
    Warum auch sollten die sich mit dem künftigen Wehrpflichtigen auseinandersetzen, wenn dieser einen Teil der Untersuchung verweigert.
    Eingezogen wird er trotzdem und beim Bund findet dann die erneute Untersuchung statt. Und da gilt dann eine andere Praxis. :-)


    Insofern dürften wir uns einig sein, dass die Rechtslage eindeutig ist, die Praxis aus den von Dir genannten Gründen eine andere.

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    Antwort von Praline Praline

    Mußt alles mitmachen! Erst ganz nackend ausziehen - bekommst einen Steifen - hauen die Damen mit dem Bleistift drauf! Dann vergeht's dir! Ha, ha, ha!

    Kommentar von jan1990 jan1990jan1990

    Hauen mit dem Bleistift drauf. Habe ich übrigens schon einmal gehört, scheint schon so vorgekommen zu sein. Der würde ich eine in die Fresse hauen, dass sie ewig daran denkt. Garantiert.

  • 1
    Antwort von akademikus akademikus

    immer locker bleiben... da reisst dir keiner den kopf ab...

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    Antwort von kugelschreib kugelschreib

    sei ein Mann und keine Memme!!!

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