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Angst um meine Kaution!

Frage von Emma164 Emma164

Ich hab da ein Problem! Ich wohne seit 7 Jahren in einen 38qm Appartment! Vor mir wohnte auch ein junges Mädchen von Ihr habe ich damals Küchenzeile und Teppichboden übernommen! Der Teppich sah damals noch einigermaßen Ok aus! Ist komplett einmal durch den ganzen Raum gelegt! Heute sieht er grottich aus! Ist auch ein sehr sehr dünner Boden und ich bin ein Tollpatsch und verkippe öffters mal Flüssigkeiten! Mein Abfluss in der Dusche war mal verstopft daher gabs ne klitze kleine Überschwämmung! Jetzt will ich in 3 Monaten umziehen! Ich hab gestern mal an einer Stelle den Teppich hochgehoben um zu sehen was da für ein Boden drunter ist! Es sind nur Spanplatten, und direkt am Bad (wegen der Überschwämmung) sind auch schon Flecken auf den Spanplatten! Jetzt hab ich Angst wenn ich den Boden rausreiße das die Spanplatten total Fleckig sind , der Boden ist wie gesagt sehr dünn und mittlerweile ja auch total abgenutzt!

Muss ich deswegen Angst haben mein Vermieter gibt mir meine Kaution nicht zurück? Oder muss ich einen neuen Teppich legen beim Auszug? Was ist aber wenn der Nachmieter gar kein Teppichboden haben möchte!?! Wäre nett, wenn mir da einer helfen könnte!

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Antworten (8)

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wenn der lose verlegte Teppich Ihr Eigentum ist, dann nehmen Sie den wie auch Ihr Mobiliar beim Auszug mit. Die neue Verlegeung eines festen Teppichbodens oder eines anderen festen Bodenbelags ist Sache des Vermieters oder des neuen Mieters; mit Ihrer Kaution hat das nichts zu tun.

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    Antwort von Emma164 Emma164

    Na den Mietvertrag habe ich schon studiert, ich finde da keine hilfreiche Antwort!

    Na ich hatte halt damals kein Geld um mir die Wohnung mit Teppich , Laminat wie auch immer zu belegen! Also hat meine Vormieterin den Teppich für mich drin gelassen, Plan war es den mal zu erneuern!

    Keine Überschwämmung im Sinne von Riesen Schaden! Ich hab zb einen Hund und renn ab und zu mal gegen das Wassernäpfchen, sowas meine ich! Da der Teppich wie gesagt alt und abgenutzt ist und ziemlich dünn ist hab ich halt Angst das durch solche kleine Unglücke Flecken auf den Platten ist unter dem Teppich! Würden die durch kommen hätte mein Nachbar unter mir sicher schonmal geschellt!

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    Antwort von DerHans DerHans

    Der nächste Mieter will ganz sicher keine fleckigen Spanplatten haben. Aber der Teppichboden gehört doch zur Wohnung. Ganz ohne Bodenbelag kann man keine Wohnung vermieten. Jedenfalls nicht mit Spanplatten. Rede rechtzeitig mit deinem Vermieter. Und was heißt hier kleine Überschwemmung, die hättest du selbstverständlich damals dem Hausbesitzer melden müssen, Dann hätte das die Gebäudeversicherung bezahlt. Ist jetzt dein Bier.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Selbstverständlich kann man eine Wohnung ohne Bodenbelag vermieten.

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Wenn Du den Teppichboden von der Vormieterin übernommen hast, kann das nur bedeuten, dass der Teppich Eigentum der Vormieterin war und in Dein Eigentum übergegangen ist.

    Dein Eigentum kannst Du aber beflecken und abnutzen, wie es Dir gefällt. Der Vermieter wird allenfalls verlangen können, dass Du den Teppich bei Auszug mitnimmst.

    Was den fleckigen Unterboden aus Spanplatten betrifft, lässt sich von hier schlecht beurteilen, ob es sich um übliche Gebrauchsspuren oder einen Schaden im Sinne des Haftungsrechts handelt.

    Da ein Spanplattenboden aber üblicherweise nicht als Bodenbelag in Frage kommt, sondern eher Bestandteil der Bodenkonstruktion ist, sehe ich hier bezüglich der Flecken kein Problem.

    Es wird ohnehin wieder etwas darüber gelegt werden, so schätze ich.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Naja, kann schon sein, daß Du auch den Austausch der Spanplatten bezahlen mußt. Immerhin war es ja Dein Fehler, das fällt nicht unter normale Abnutzung.

    Ansonsten gehört der Teppich ja Dir und nicht dem Vermieter, Du kannst also damit machen, was Du willst. Oder wie meinst Du das, daß Du den Teppich von der Vormieterin "übernommen" hast?

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    Antwort von efpem efpem

    die frage ist was im mietvertrag dazu steht, vielleicht schaust du mal zum mieterschutzbund die können im zweifelsfall weiterhelfen.

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Sprich mit dem Vermieter, ob du den Teppich überhaut rausnehmen mußt. Für Flecken unter dem Teppich kannst du nichts. Das ist normale Abnutzung.

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    Antwort von merci27 merci27

    das muss eigentlich im Mietvertrag stehen,erst nach lesen und dann mit dem Vermieter sprechen.

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