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ANGIOM!! Ohne OP = Arbeitsplatzwechsel - An wen wenden??

gefragt von destin2611 am 07.07.2008 um 19:55 Uhr

Bei mir wurde ein avm ANGIOM (Blutschwamm im Gehirn, angeborene AVM) diagnostiziert. Operationsrisiko ist mir zu hoch, weshalb ich darauf verzichten werde. Bin jetzt fast 48 Jahre alt, dann wird es bei entsprechenden Maßnahmen nochmal so lange halten!! Jetzt muß ich allerdings meinen Arbeitsplatz aufgeben. Da stellt sich für mich aber die Frage: WIE?? ohne große finanzielle Verluste. Info an Arbeitsamt, Rentenversicherer, Krankenkasse usw.? Hauptberuflich bin ich in der Kunststoffverarbeitung tätig (schweres heben, daher beenden), nebenberuflich bin ich Fahrer bei einem kleinen Transportunternehmen (werde ich beibehalten und evtl. ausbauen).

Für eure Hilfe dankt, destin2611


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beantwortet von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . am 7. Juli 2008 19:58
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Du kannst wegen des Angioms nicht arbeiten, aber Auto fahren? Und das willst Du noch ausbauen? Passt nicht zusammen.

Solange nicht von Ärzten eine Erwerbsunfähigkeit bescheinigt wird, musst Du Deinen Job weitermachen oder auf eigene Kappe von Erspartem oder sonstwas leben.

Kommentar von destin2611 am 7. Juli 2008 20:20

Ich habe nicht gesagt dass ich nicht arbeiten kann. lediglich wechseln um das Risiko zu minimieren. Nichts extrem schweres heben usw. Im Übrigen bin ich 32 Jahre ohne Unterbrechung am Arbeiten!!! Arbeitslos mache ich NICHT, sollte die deine Befürchtung sein!!!

Kommentar von Simple_avatar3small . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . am 7. Juli 2008 20:26

"Befürchtungen" habe ich nicht, denn mich betrifft es nicht. Ohne ärztliche Hilfe ist der Arbeitsplatzwechsel Deine Privatsache. Daher erst zum Arzt, der Dir genau das bescheinigt. Eben dass Du nicht heben darfst usw.


bitmap
beantwortet von bitmap am 7. Juli 2008 19:59
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Das Arbeitsverhältnis beendet man in der Regel durch Kündigung. Hier kommts darauf an, was der Arzt attestiert bzw. rät. Das sollte man vorher miz der Arbeitsagentur besprechen. Dann meldet man sich nach erfolgter Kündigung (wieder) ganz schnell bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend. Insofern Einschränkungen bei der Vermittlung bestehen, wirkt sich das auch auf die Höhe des alg I aus.

Kommentar von destin2611 am 7. Juli 2008 20:21

Danke für die Info!


anonym
beantwortet von Freundhelfer am 7. Juli 2008 22:26
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                  Weg mit oder ohne Gesundheit.

Wer sucht ,der findet ihn und wird lernen ,der Macht der Gewohnheit den nicht leichten Kampf anzusagen,um der vollkommenen Verantwortung für seinen Körper gerecht zu werden. Als Einstieg in das Wissen der natürlichen Lebensweise empfehle ich das Buch : “gesund für immer” mit dem Untertitel: Die Revolution im Gesundheitswesen ; zu lesen .Alles Gute!


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