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Angetrunken im Auto schlafen und schlüssel abgeben?

Frage von Wolferrine Wolferrine

Hallo an Alle. Ich habe Gestern mit freunden den Geburtstag von einem meiner Kollegen gefeiert und wollte darauf hin in meinem Auto schlafen das ich vorher auf einem Parkplatz bei einem Edeka markt vor einer Disco abgestellt habe. Als ich gegen 5 Uhr morgens im Auto von Klopfenden Geräuschen an meinem Fahrerfenster geweckt wurde und mir freundlich gesagt wurde das ich bitte (bei ca -2 - -3 aussteigen soll mit Fahrzeugschein Füherschein und so. Habe die Polizisten gefragt ob es verboten wäre hier zu parken. Ihre Antwort darauf wäre nein und es ist auch nicht strafbar im Auto zu schlafen.

Musste einen Alkoholtest machen und hatte 0,43% Promille. Der Polizist erklärte mir das ab 0,3 er eine Gefahren abwehr vornimmt. DH: Er hat mir meinen Führerschein meinen Schlüssel vom Auto und den Fahrzeugschein abgenommen und mir gesagt das ich morgen früh mit 0,0% auf die wache kommen soll und den holen soll.

Meine Frage ist die Darf er einfach meinen Schlüssel und co mitnehmen? Es war dann ziemlich kalt und da ich keinen schlüssel hatte musste auch immer einer im Auto bleiben bis ich den Schlüssel wieder hatte.

Habe auf dem Fahrersitz geschlafen bis der Polizist mich geweckt hat. Habe noch Probezeit und bin deswegen nicht gefahren. Meine freunde waren auf dem Beifahrersitz und hintere Rückbank.

Wollte keinen Stress und habe ihm Natürlich die Sachen gegeben da mir sau kalt war und naja.

Im nachhinein wäre es besser gewesen wenn ich die Schlüssel gehabt hätte da ich gerne die Heizung anmachen wollte als es dann wirklich sau kalt war.

Würde mich gerne Interessieren ob die das dürfen und was meine (Straftat) war.

Auf dem Zettel der mir der Polizist gegeben hat steht als Anlass Grund VHF drauf habe versucht die Abkürzung herauszufinden aber habe leider nichts gefunden.

Bitte um Antworten.

Danke im Vorras

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Antworten (7)

  • 5
    RatgeberHelden Antwort von fastlink fastlink

    Das nennt sich im Fachjargon: "Verhinderung einer Trunkenheitsfahrt" - und hierzu ist eine Sicherstellung von Kfz-Schlüsseln rechtlich zulässig.

    Die Polizei darf nicht nur eingreifen, wenn was passiert oder falsch gemacht wurde, sondern wenn nach menschlichem Ermessen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass etwas solches passieren könnte.

    Völlig richtig gehandelt und 100% im rechtlich sauberen Bereich.

  • 1
    Antwort von Plumbum Plumbum

    Ich finde das der Polizist richtig gehandelt hat.

    Er wollte dich bloß davor bewahren, das du oder deine Freunde auf dumme Gedanken kommen und trotzdem losfahren.

  • 0
    Antwort von Wolferrine Wolferrine

    Ich habe nur 2 Radler getrunken und war noch voll zurechnungsfähig außerdem wieso hätten wir den wegfahren sollen wenn wir schon ca 1- 2 Stunden geschlafen haben.

    Und das starten des Motors ist nicht illegal oder so denn wenn Winter ist ist es vor Gericht mehr geltent das es kalt ist und Net mal das haben wir gemacht.

    klar war es nur gut von ihm gemeint aber was für ein Recht gibt es ihm das zu tun??

    Habe Familie und Freunde gefragt und alle waren verschiedener Meinung und Ansicht. Deshalb habe ich gehofft das ich hier etwas Handfestes finde.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster
    "aber was für ein Recht gibt es ihm das zu tun??"
    

    Im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes gibt es einen Paragraph der die Sicherstellung zum Zwecke der Gefahrenabwehr regelt (z.B. §40 HSOG). Entsprechend dieser Ermächtigungsgrundlage können Sachen sichergestellt werden um z.B. eine Gefahr abzuwehren oder eine Straftat/Ordnungswidrigkeit zu verhindern.

    Kommentar von Wolferrine Wolferrine

    ok danke

  • 0
    Antwort von fs112 fs112

    Würde mich gerne Interessieren ob die das dürfen und was meine (Straftat) war.

    ...die Polizei hat dir doch bereits alles richtig erklärt, die Vorgehensweise war zudem richtig (zumindest wenn alle alkoholisiert waren), was möchtest du denn noch für großartige Erklärungen haben, mein Freund?

  • 0
    Antwort von lio95 lio95

    ich finde das nicht ok.....den du hast alles richtig gemacht und er hat kein Recht dir deine Autoshlüssel und dein Füherreschein zu nehmen da du nicht gegen Gesetze verstoßen hast.......Beschwere dich

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes gibt es einen Paragraph der die Sicherstellung zum Zwecke der Gefahrenabwehr regelt (z.B. §40 HSOG). Entsprechend dieser Ermächtigungsgrundlage können Sachen sichergestellt werden um z.B. eine Gefahr abzuwehren oder eine Straftat/Ordnungswidrigkeit zu verhindern.

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    Antwort von Szintilator Szintilator

    Die Polizisten waren ja noch human zu Dir, wer betrunken auf dem Fahrersitz ist und den Motor startet, hat das Fahrzeug schon in Betrieb genommen, ich denke schon, den Schlüssel ins Zündschloss stecken, das kann schon Führerscheinentzug bewirken!

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    ich denke schon, den Schlüssel ins Zündschloss stecken, das kann schon Führerscheinentzug bewirken!

    Nein warum auch ?

    Der BGH ist da recht eindeutig:

    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AlkFuehren03.php

  • 0
    Antwort von vesparoller vesparoller

    Ja, der Polizist durfte Dir zumindest den Schlüssel abnehmen. Um zu verhindern, daß Du im angetrunkenen Zustand mit dem Auto fährst. Selbst wenn Du den Schlüssel gehabt hättest - in angetrunkenem Zustand hättest Du auf öffentlichem Gelände den Motor noch nicht einmal starten dürfen (selbst wenn es nur wegen der Heizung gewesen wäre). Denn das kann Dir schon entsprechend negativ ausgelegt werden ....

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