Hallo an Alle. Ich habe Gestern mit freunden den Geburtstag von einem meiner Kollegen gefeiert und wollte darauf hin in meinem Auto schlafen das ich vorher auf einem Parkplatz bei einem Edeka markt vor einer Disco abgestellt habe. Als ich gegen 5 Uhr morgens im Auto von Klopfenden Geräuschen an meinem Fahrerfenster geweckt wurde und mir freundlich gesagt wurde das ich bitte (bei ca -2 - -3 aussteigen soll mit Fahrzeugschein Füherschein und so. Habe die Polizisten gefragt ob es verboten wäre hier zu parken. Ihre Antwort darauf wäre nein und es ist auch nicht strafbar im Auto zu schlafen.
Musste einen Alkoholtest machen und hatte 0,43% Promille. Der Polizist erklärte mir das ab 0,3 er eine Gefahren abwehr vornimmt. DH: Er hat mir meinen Führerschein meinen Schlüssel vom Auto und den Fahrzeugschein abgenommen und mir gesagt das ich morgen früh mit 0,0% auf die wache kommen soll und den holen soll.
Meine Frage ist die Darf er einfach meinen Schlüssel und co mitnehmen? Es war dann ziemlich kalt und da ich keinen schlüssel hatte musste auch immer einer im Auto bleiben bis ich den Schlüssel wieder hatte.
Habe auf dem Fahrersitz geschlafen bis der Polizist mich geweckt hat. Habe noch Probezeit und bin deswegen nicht gefahren. Meine freunde waren auf dem Beifahrersitz und hintere Rückbank.
Wollte keinen Stress und habe ihm Natürlich die Sachen gegeben da mir sau kalt war und naja.
Im nachhinein wäre es besser gewesen wenn ich die Schlüssel gehabt hätte da ich gerne die Heizung anmachen wollte als es dann wirklich sau kalt war.
Würde mich gerne Interessieren ob die das dürfen und was meine (Straftat) war.
Auf dem Zettel der mir der Polizist gegeben hat steht als Anlass Grund VHF drauf habe versucht die Abkürzung herauszufinden aber habe leider nichts gefunden.
Bitte um Antworten.
Danke im Vorras
Im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes gibt es einen Paragraph der die Sicherstellung zum Zwecke der Gefahrenabwehr regelt (z.B. §40 HSOG). Entsprechend dieser Ermächtigungsgrundlage können Sachen sichergestellt werden um z.B. eine Gefahr abzuwehren oder eine Straftat/Ordnungswidrigkeit zu verhindern.
ok danke