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Angestellter im Geschäft nimmt Paket für Nachbarn an, welches spurlos verschwindet - Haftung?

gefragt von vladima am 29.10.2009 um 11:41 Uhr

Welche Haftung trifft den Angestellten? Kann man den Chef auch in Haftung nehmen?

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Recht x 35.004 Paket x 672 Nachbarn x 574 Geschäft x 385 Haftung x 324 Angestellter x 31

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monsterfisch48
beantwortet von monsterfisch48 am 29. Oktober 2009 11:48
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Hilfreichste Antwort

Es haftet derjenige, der für das Paket die Annahme unterschrieben hat.

Ob es ein "Angestellter" in einem Geschäft ist, oder ein Obdachloser, der vor dem Geschäft lagert oder ein Ausserirdischer der vor dem Schaufenster steht ist für den Fall leider unerheblich. Daraus folgt: der Chef oder die Kollegen des Angestellten übernehmen keine Haftung.

Etwas "Druck" kannst du auch noch auf den Postler ausüben: hattest du ihn legitimiert, dass Paket "irgendwo" abzugeben? Das löst zwar nicht den vorliegenden Fall - verhindert aber vlt. eine Wiederholung desselben.


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anonym
beantwortet von crazyone1989 am 29. Oktober 2009 11:45
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Haften tut derjenige der unterschrieb.

Mit der Unterschrift bestätigt man den Empfang.

Kommentar von majevu am 29. Oktober 2009 11:47

seh ich genauso. sonst bräuchte ja keiner den empfang bestättigen.also muß derjenige der unterschrieben hat auch alleine die haftung übernehmen.

Kommentar von crazyone1989 am 29. Oktober 2009 11:51

Eben. Sonst machte die Unterschrift ja keinen Sinn, könnte man dann auch gleich lassen.


abzockeranwalt
beantwortet von abzockeranwalt am 1. November 2009 08:05
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bei der betreffenden zusteller firma schriftlich reklamieren. je nach antwort tritt die kausale haftung ein.


anonym
beantwortet von waltghaupt am 30. Oktober 2009 14:53
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derjenige der die Unterschrift leistete haftet ab dem Zeitpunkt der Übernahme für die ordnungsgemäße Übergabe.


anonym
beantwortet von Okolavia am 29. Oktober 2009 11:45
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Denke nicht, denn der Chef hat es nicht angenommen


Jeffray
beantwortet von Jeffray am 29. Oktober 2009 11:45
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Ich würde tippen Hermes. Was die Haftung angeht würde ich sagen der Zustelldienst haftet so lange Du nicht ausdrüklich eingewilligt hast das man das Packet auch bei einer alternativen Adresse abgeben darf.


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