Welche Haftung trifft den Angestellten? Kann man den Chef auch in Haftung nehmen?

Es haftet derjenige, der für das Paket die Annahme unterschrieben hat.
Ob es ein "Angestellter" in einem Geschäft ist, oder ein Obdachloser, der vor dem Geschäft lagert oder ein Ausserirdischer der vor dem Schaufenster steht ist für den Fall leider unerheblich. Daraus folgt: der Chef oder die Kollegen des Angestellten übernehmen keine Haftung.
Etwas "Druck" kannst du auch noch auf den Postler ausüben: hattest du ihn legitimiert, dass Paket "irgendwo" abzugeben? Das löst zwar nicht den vorliegenden Fall - verhindert aber vlt. eine Wiederholung desselben.
Haften tut derjenige der unterschrieb.
Mit der Unterschrift bestätigt man den Empfang.
seh ich genauso. sonst bräuchte ja keiner den empfang bestättigen.also muß derjenige der unterschrieben hat auch alleine die haftung übernehmen.
Eben. Sonst machte die Unterschrift ja keinen Sinn, könnte man dann auch gleich lassen.

bei der betreffenden zusteller firma schriftlich reklamieren. je nach antwort tritt die kausale haftung ein.
derjenige der die Unterschrift leistete haftet ab dem Zeitpunkt der Übernahme für die ordnungsgemäße Übergabe.
Denke nicht, denn der Chef hat es nicht angenommen

Ich würde tippen Hermes. Was die Haftung angeht würde ich sagen der Zustelldienst haftet so lange Du nicht ausdrüklich eingewilligt hast das man das Packet auch bei einer alternativen Adresse abgeben darf.