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Angestellter hat Geld aus Geschäftskasse verliehen

gefragt von Otmar1949 am 01.03.2009 um 23:09 Uhr

Hallo,

in meinem Bistro hat ein Angestellter 500 Euro aus der Kasse an einen Kunden verliehen, der es hoch und heilig versprochen hat zurückzuzahlen. Leider ist das schon einige Wochen her und der Kunde hat immernoch nichts zurückgezahlt. Jetzt ist die Frage, ob ich den Betrag von seinem Lohn abziehen kann/darf oder ich selbst dafür aufkommen muss.

Wäre für eine baldige Antwort dankbar

Gruß Otmar

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Geschäft x 389 Kasse x 125 Geld verliehen x 3

Gewuerzmeister
beantwortet von Gewuerzmeister am 1. März 2009 23:11
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An einen Kunden verliehen? Na, wenn das stimmt... Das Geld ist weg, natürlich kannst Du es ihm vom Lohn abziehen. Wenn er es wirklich verliehen hat wird er auch dafür sorgen es wiederzubekommen-> sein Problem. Normalerweise wäre das schon ein tatbestand für eine fristlose Kündigung, aber so hart will man ja nicht sein.


anonym
beantwortet von amiria71 am 1. März 2009 23:17
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du kannst im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen vom Lohn abziehen. Ich würde allerdings umgehend kündigen, wenn Du da nicht schon die Fristen verbasselt hast.

Und den vermeintlichen Kunden mal kontaktieren und dessen Version anhören.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 1. März 2009 23:25

''wenn Du da nicht schon die Fristen verbasselt hast.''

Vermutlich. Kommt aber auch drauf an, wanns der Chef erfahren hat.

''Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.''

http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html


anonym
beantwortet von omeriko am 1. März 2009 23:16
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Sag mal wie bist du den drauf? es ist dein Brot. Schmeiss den Typ raus!


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 1. März 2009 23:15
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Das ist ein Grund zur fristlosen Kündigung! Er soll zusehen, wie er zu der Kohle kommt. Zieh' es von seinem Gehalt ab!


JackBauerCTU
beantwortet von JackBauerCTU am 1. März 2009 23:14
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Wow, ich hätte ihn eiskalt gefeuert und die 500 Euro von seinem Lohn einbehalten.


anonym
beantwortet von Micha01 am 1. März 2009 23:21
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Kündige ihm fristlos und behalte das Geld von seiner letzten Lohnabrechnung ein ! Er kann ja klagen, wenn es ihm nicht paßt. Laß es drauf ankommen. Das Vertrauensverhältnis ist doch eh kaputt. Hast Du mal überprüft, ob die Geschichte überhaupt so stimmt, wie er Dir glauben machen will ? Vielleicht hat er das Geld für sich selbst gebraucht. Dann wäre es Diebstahl.


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 1. März 2009 23:10
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Hattest Du es akzeptiert? Wenn ja....warten...Nein = dein Angestellter zahlt solange..


clearsky
beantwortet von clearsky am 1. März 2009 23:09
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Hast du ihn darauf angesprochen?

Kommentar von E5e9c35ec8c49ecab25b03d7c1960c65smallFraukeKlaus am 1. März 2009 23:11

genau, was sagt denn der Angestellte dazu? Wäre ich der Angestellte, würde ich das ganz schnell von meinem eigenen Geld an Dich bzw. die Kasse zurück zahlen!


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