Hallo,
in meinem Bistro hat ein Angestellter 500 Euro aus der Kasse an einen Kunden verliehen, der es hoch und heilig versprochen hat zurückzuzahlen. Leider ist das schon einige Wochen her und der Kunde hat immernoch nichts zurückgezahlt. Jetzt ist die Frage, ob ich den Betrag von seinem Lohn abziehen kann/darf oder ich selbst dafür aufkommen muss.
Wäre für eine baldige Antwort dankbar
Gruß Otmar
''wenn Du da nicht schon die Fristen verbasselt hast.''
Vermutlich. Kommt aber auch drauf an, wanns der Chef erfahren hat.
''Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.''
http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html