hallo, arbeite jetzt 30 jahre in einem verlag in der redaktion. es wird jetzt eine neue abteilung gebildet die aus redaktion und verkauf besteht. in meinem vertrag bin ich eingestellt für den bereich redaktion. die leute die in der neuen abteilung arbeiten sollen werden von der geschäftsführung bestimmt .Die redaktion besteht aber weiterhin. kann ich auf grund meines angestelltenvertrages dies ablehnen in dieser neuen abteilung zu arbeiten? LG jerricola
Angestelltenvertrag
Antworten (1)
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4Antwort von
gutzehngutzehn
Kenne Deinen Angestelltenvertrag natürlich nicht.
Meist gibt es in diesen Verträgen eine Klausel welche sinngemäß besagt, das das Unternehmen Dich neben den explizit im Vertrag aufgeführten Tätigkeiten auch für eine Deiner Qualifikation entsprechende "gleichwertige" / andere Tätigkeit einsetzen darf.
Dies ist aus Unternehmenssicht insofern verständlich, als das es Veränderungsprozesse am Markt gibt auf welche das Unternehmen flexibel reagieren muss um nicht "unterzugehen".
Eine Kernfrage scheint mir zu sein, ob du durch die neue Abteilungszuordnung konkrete Nachteile im Vergleich zu Deinem derzeitigen Status zu erwarten hast.
Falls dies zutrifft hast du einen Ansatzpunkt dagegen vorzugehen.
Weil diese Sache sowohl etwas an "Fingerspitzengefühl" bedarf und auch rechtlich konkret geprüft werden sollte, rate ich dir das mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu besprechen. Ich denke diese "Euros" sind gut angelegt.
Gutes Gelingen und viel Erfolg!
LG.
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