1

Angestellten Gehalt und Gewerbe?! Was ist zu beachten?!

Frage von maddoxpitt maddoxpitt

Hi ich habe ma leine Frage: Angenommen man verdient als Angestellter 8000 Brutoo und bekomme so 6500 Netto raus. Möchte dann aber nebenbei noch Sachen An & Verkaufen (übers Internet z.B.) Melde mir also ein Gewerbe diese Woche dafür an. Wie verhält sich das mit den Steuern? Kann ich zu meinem Jahresnettolohn von 78000€ dann noch etwas steuerfrei dazu verdienen über mein Gewerbe? Wenn ja bis wie viel? Ab wann zahl ich für mein Gewerbe Steuern? Habe was im Kopf von 7500 im Ersten Jahr steuerfrei? Und dann im zweiten Jahr wie viel? oder wie läuft das dann?

Danke für die Antworten

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 1
    Antwort von willonoack willonoack

    Alle Einkünfte werden zusammen versteuert, jedoch wegen des dummen Einkommenssteuergesetzes unterschiedlich nach Einkommensarten veranlagt. Wer ein hohes Angestelltengehalt hat, zahlt noch höhere Einkommenssteuern, wenn Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit hinzutreten. Jedoch darf der Gewerbetreibende mehr Betriebsausgaben von den Einnahmen absetzen als der dumme Angestellte,dessen Chef bereits Lohnsteuern und andere Abgaben vom Lohn abziehen muss. Ferner zahlt der Selbständige als Gerwerbetreibender im Gegensatz zum Angestellten noch folgende weitere Steuern bzw. Abgaben: 1.) die Zwangsgebühr zur beruflichen Zwangskörperschaft Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer o.ä., 2.) Gewerbesteuer, 3.) Zwangsbeiträge zur Berufsgenossenschaft. Das hat die dumme FDP mit "verbrochen" und bis heute nicht abgeschafft. Ihre albernen Justiz- und Wirtschaftsminister konnten nicht einmal das Einkommenssteuergesetz vereinfachen und gerechter gestalten, insbesondere die unnötigen und wirtschaftsschädlichen Kammern, usw. abschaffen. Dafür bringen die jetzt mit ihren Reförmchen die Staatsfinanzen so durcheinander, dass noch mehr Städte und Gemeinden zahlungsunfähig werden.

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    > Kann ich zu meinem Jahresnettolohn von 78000€ dann noch etwas

    > steuerfrei dazu verdienen über mein Gewerbe?

    Dazuverdienen ja, aber nicht steuerfrei.

    Der Gewinn (=Einnahmen- Ausgaben) muss ermittelt werden und kommt in Anlage G zur Steuererklärung.

    .

    Bei der Umsatzsteuer kann man die Kleinunternehmer-Regelung wählen oder auf sie verzichten.

    Lesestoff: www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#unterschied

    Kommentar von maddoxpitt maddoxpittmaddoxpitt

    super :D danke :D

  • 0
    Antwort von dolphin dolphin

    Bei einem normalen Angestelltengehalt (welches sich ja über den ca 8000, welche jetzt die "Steuerfreigrenze" sind, befindet) zahlst Du für alle gewerblichen Einkünfte Steuern. Du kannst nur versuchen das ganze durch Aufwendungen zu drücken - aber ansonsten will Vater Staat Steuern - in Höhe Deines persönlichen Steuersatzes (der bei der angegebenen Höhe des Angestelltengehalts sicherlich sehr hoch ausfallen dürfte). Steuerfrei kann man als Angestellter nur durch ein weiteres Angestelltenverhältnis mit einem 400 EUR Job dazuverdienen (der erste davon läuft nicht auf Steuerkarte)... Für gewerbliche Zuverdienste gilt dies leider nicht...

  • 0
    Antwort von Sara1977 Sara1977

    § 13b und § 19 des UStG(Umsatzsteuer) googeln unddringend nen Steuerberaterfragen..umsonst geht nur die Sonne auf..Steuern zahlst du sicherlich

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Ähm... was soll denn der 13b hier bewirken?

  • 0
    Antwort von Samui201 Samui201

    Steuerfe´rei ist in Deutschland gar nicht du musst die Gewinne zu deinen anderen Einkommen dazurechnen und alles schön braf nach deinem Steuersatz versteuern. Lass das auf jeden Fall einen Steuerberater machen.

  • 0
    Antwort von Sabine2009 Sabine2009

    Steuerfrei kannst du nur was verdienen, wenn du insgesamt (im Jahr) unter den 7500 bleibst (was du aber nicht tust, du verdienst ja schon in einem Monat mehr). Ich glaube, du hast die Kleinunternehmerregelung im Hinterkopf. Die lautet, dass, wenn du unter 17500 Euro Umsatz im Gewerbe hast, keine Mehrwertsteuer ausweisen musst. Im Folgejahr bis zu 50.000 Euro. Aber nicht verwechseln: Einkommenssteuer zahlst du so oder so immer!

    Kommentar von maddoxpitt maddoxpittmaddoxpitt

    heißt also mit dem neu angemeldetem gewerbe kann ich also 7500 im jahr nettogewinn haben ja? zu meinem angestellten gehalt ohne das ich dieses zusätzlich nochmal versteuern muss? mwst will ich erst mal nicht ausweisen also mein jahresgehalt und dann zum gewerbe die 7500 und dann keine steuern ja?

    Kommentar von dolphin dolphindolphin

    nein, das bedeutet es nicht - hier wollte Dir Sabine2009 nur sagen, dass Du scheinbar etwas verwechselt hast. Bei der Höhe hast Du die Möglichkeit als Kleinunternehmer aufzutreten und keine Mehrwertsteuer zu berechnen. Einkommenssteuern musst Du auch als Kleinunternehmer für alle gewerblichen Einkünfte zahlen. Und die Kleinunternehmerregelung geht auch nicht von 17500 EUR Nettogewinn aus - sondern sie gilt bis 17500 Umsatz (heißt auch der Warenwert zählt hier mit rein) Je nach Wert der Waren kommst Du eventuell sogar besser wenn Du auf die regelung verzichtest, denn dann kannst Du gezahlte Umsatzsteuer beim Einkauf auch mit den Mehrwertsteuern verrechnen..

    Kommentar von maddoxpitt maddoxpittmaddoxpitt

    danke dolphin :D

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.