1

Angestellte und Sozialversicherung

Frage von evalee evalee

Hallo, ich bin selbstständig und möchte gerne einen Studenten als Aushilfe einstellen. Was muss ich beachten? Leider weiss ich nicht wo ich mich erkundigen kann.

Wo liegt die finanzielle Grenze, so dass ich keine Sozialversicherungsbeiträge abführen muss? Wieviel Stunden darf er bei mir arbeiten, wieviel darf er verdienen? er bekommt BaFög. An welches Amt muss ich mich wenden, welche Beiträge habe ich zu zahlen? Kommt das auf den Lohn an oder sind die Beiträge pauschal? Ich möchte ihn nach der geleistetn Arbeit bar auszahlen. Ist dies gesetzlich vereinbar? Muss er Lohnsteuer zahlen?

Vielen Dank für zahlreiche Antworten! :-)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 0
    Antwort von Maddie12 Maddie12

    Bafög: Ich glaube hier wird jeder Cent angerechnet, soll er mal bei der Arbeitsagentur (Bafög-Amt) ganz unverbindlich nachfragen.

    Lohnabrechnung: Es wäre sinnvoll einen Steuerberater hinzuzuziehen, da es so viel zu beachten gibt.

    Wenn der Aushilfsjob längerfristig dauern soll, dann fallen immer Sozialabgaben an.

    Beim Verdienst von max. 400,00 € im Monat ist die Bundesknappschaft zuständig. Hier fallen pauschale Sozialabgaben an

    Liegt der Verdienst mtl. über 400,00 €, dann werden die Sozialabgaben an die Krankenkasse des Studenten abgeführt und er muss dir seine Lohnsteuerkarte vorlegen. Damit er als Student abgerechnet werden kann, ist u.a. die 20-Stunden-Woche zu beachten, d.h. er darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten während der Vorlesungszeit. In diesem Fall wären nur Rentenversicherungsbeiträge zu leisten, aber keine Kranken-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung.

    Die Barauszahlung stellt kein Problem dar. Lohnsteuer fällt bei Lohnsteuerklasse 1 erst so ab 800,00 € an.

  • 0
    Antwort von antola61 antola61

    bis 400 Euro ist es ein Minijob und du zahlst pauschale Abgaben - darüber ist er sozialversicherungspflichtig - was für dich nicht unbedingt schlechter ist, nur der AN zahlt dann von den z.B.405 € noch Abgaben.

    Aber mal was anderes: wer soll denn die Lohnabrechnung für dich machen? Bei deinem (Nicht-) Wissen (nicht böse gemeint!) kannst du das nicht selber und da könntest du gleich bei dem, der die Abrechnung macht alle Fragen klären!

    Wegen dem Bafög - das müßte er Student mal erfragen, wieviel er dazuverdienen darf...

  • 0
    Antwort von ichbins1968 ichbins1968
  • 0
    Antwort von Wolfi0410 Wolfi0410

    Da darfst den Studenten bis 400€/Monat beschäftigen wenn es ein längerfristiges Arbeitsverhältnis wird. Dafür zahlst Du 123.08€ pauschale Abgaben an die Minijobzentrale bei der Bundesknappschaft.
    Wird es ein Ferienjob bis max. 50 Arbeitstage zahlen Du und der Student keine Sozialvers.-abgaben und der Student nur Lohnsteuer. Dafür ist dann auch eine Lohnsteuerkarte erforderlich. Die Lohnsteuer führst Du an das Finanzamt ab.
    Weitere Infos findest Du unter http://www.minijob-zentrale.de/

  • 0
    Antwort von bijou1020 bijou1020

    du kannst dich bei der -Bundes Knapp Schaft -erkundigen

  • 0
    Antwort von Trilobit Trilobit

    Wofür du ihn anmelden musst (z.B. Sozialabgaben), sollte dein Finanzamt wissen.

    Ob eventuell zusätzliche Versicherungen vorgeschrieben sind, könnte deine Versicherung oder deine Innung o.ä. dir erzählen.

    Wie lange er arbeiten darf und wieviel er verdienen darf, kann er selbst rausfinden. Es gibt mindestens seitens der Krankenkasse eine Obergrenze für den Verdienst und auch de Stundenanzahl je Monat, für die Bafög-Bestimmungen kann er seinen Berater im Studentenwerk löchern, und seine Eltern können ihm mitteilen, wieviel er verdienen darf, ohne dass das Kindergeld gekürzt wird.

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Das Finanzamt weiß das schon gar nicht. Die haben nur was mit der Lohnsteuer zu tun aber nicht mit Sozialversicherung.
    Es ist erschreckend, was hier aus Unwissenheit für Falschinfos gegeben werden.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.