Hallo an alle,
folgende Frage: Meine Frau hat heute ihr Auto für die Kfz Versicherung neu rechnen lassen. Der Makler meinte da sie im Diakonischen Werk angestellt ist, kann man im Versicherungsvertrag öffentlicher Dienst angeben. Da wirds nochmal etwas günstiger... Sie bräuchte bloss eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Meine Frau meinte das Sie die nicht bekommt, weil Sie eben nicht im öffentlichen Dienst ist. Wer hat nun Recht? Meine Frau oder der Makler?
Danke im Voraus für die hoffentlich zahlreichen Antworten...;-)
Es geht jetzt weniger um die Bezahlung sondern eher darum ob Sie von ihrem Arbeitgeber so eine Bescheinigung bekommen würde. SIe hat jetzt Schiss da anzurufen und denkt das Sie Ärger bekommt(warum auch immer) Die Kirchen unterliegen nicht dem Tarif des öffentlichen Dienstes, sondern Sie haben einen eigenen Tarifvertrag(Arbeitsvertragsrichlinien)... Hab schon ewig gegoogelt aber keine Antwort auf meine Frage gefunden. Mein Makler meinte er hat mehrere Klienten die zwar bei einem anderen Diakonischem Werk angestellt sind und die haben so eine Bescheinigung bekommen...
Der will Euch ;-)
Eine Bescheinigung, wofür auch immer, was soll der Arbeitgeber dagegen haben. Sie soll einfach um eine Bescheiniung bitten, dass sie da angestellt ist wo sie arbeitet und fertig. Da habe ich noch nie einen Sachbearbeiter klagen hören - außer dass er arbeiten muss. ;-)