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Angestellt und selbständig - und die Steuer???

gefragt von unsuesslichunsuesslich am 20.02.2008 um 21:39 Uhr

Ich habe eine Festanstellung und mache nebenher kleinere Jobs. Vom Finaamt habe ich für die freien Nebenjobs eine Steuernummer bekommen. Wie funktioniert diese Mischarbeitsform bei der Steuererklärung?

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Steuer x 2.338 Steuernummer x 94

anonym
beantwortet von marci83 am 21. April 2009 16:03
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bei der steuererklärung musst du nur angeben, welcher teil auf selbständige und nichtselbständige arbeit entfällt. zudem bein finanzamt die richtigen anlagen für die steuererklärung anfordern. am besten auch ein eigenes konto machen damit du den überblick hast. du kannst auch gewisse sachen dann absetzen die mit dem gewerbe zu tun haben.

wenn du hauptsächlich selbständig tätig bist, solltest du dich zudem privat krankenversichern. informiere dich am besten unter www.wissen-pkv.de - kann man auch einen vergleich machen.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 20. Februar 2008 21:46
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Diese Frage kann Dir bestimmt ein Steuerberater beantworten.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 20. Februar 2008 21:50

Super, um halb zehn am abend das ich nicht lache


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 20. Februar 2008 22:22
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Die deutsche Einkommensteuer unterscheidet sieben Einkunftsarten. Du hast dann jetzt drei davon. Nämlich Einkünfte aus Selbständiger Arbeit (oder Gewerbebetrieb). Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit (deine normale Arbeit) und Einkünfte aus Kapitalvermögen

Hier zum Nachlesen. http://de.wikipedia.org/wiki/Einkunftsart

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 20. Februar 2008 22:46

@edgar: dieser fragesteller hat heute abend eine pornografische frage eingestellt, die gelöscht wurde.

hat den ganzen abend die user in kommentaren beleidigt, daher wurde ihm nicht mehr auf seine normalen fragen ordentlich geantwortet.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 20. Februar 2008 23:01

@Silkvie: Vielen Dank für den Hinweis. Gute Nacht :-))


anonym
beantwortet von dolabella am 20. Februar 2008 22:03
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Anlage N und Anlage GSE ausfüllen.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 20. Februar 2008 22:14

Vielen Dank, so hatte ich es vermutet - wollte nur ne zweite Mainung


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