Angestellt und nebenbei selbstständig mit Mitarbeitern?

5 Antworten

Hallo,

wenn man hauptberuflich selbständig ist, hat man nach § 257 SGB V keinen Anspruch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr.

Bis vor einigen Jahren war jeder Selbständige, der einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigte, hauptberuflich selbständig. Das wurde aber durch ein Gerichtsurteil geändert. Jetzt werden nur noch Arbeitszeit und Höhe der verschiedenen Einnahmequellen geprüft.

Wen kann man zu Einzelheiten befragen?

- Personalabteilung bzw. Steuerberater des Arbeitgers

- Betriebsrat

- Gewerkschaft

- eigenen Steuerberater

Wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt, auf den kein Anspruch besteht, ist die Zahlung (auch nachträglich) steuer- und beitragspflichtig.

Gruß

RHW

 

Du kannst normal als Einzelunternehmen eine Firma haben die nebenberuflich geführt wird. Mir wäre es nun neu das es auf einmal hauptberuflich ist wenn du ne 450€ Kraft hast. Der Großteil der investierten Stunden ist ja als Angestellter. Demnach wird der auch die sozial versicherungs Beiträge (wenn auch nur anteilig) abführen

Deinen Text verstehe ich so, dass Du überwiegend als Arbeitnehmer tätig bist. Als deine selbständige Tätigkeit so neben bei machst. Dabei ist es auch völlig unerheblich ob Du zur Unterstützung einen Arbeitnehmer einstellst.

Dies bedeutet, dass dein AG weiterhin sich an deinen Sozialversicherungsbeiträgen wie auch KV-Beiträgen beteiligen darf.

Gruß A.

 

 

Nur mal so, auch du kommst dank des MIndestlohnes über die Beitragsbemessungsgrenze.

Du bist doch selbst Arbeitnehmer oder nicht?

Willst du für unter 8,50 €/h arbeiten gehen??

denke einmal scharf darüber nach.

Solange du überwiegend deinen Lebensunterhalt aus dem Angestelltenverhältnis bestreitest ändert sich nichts.

Welche konstellationen es gibt sich hauptberuflich Selbstständig zu machen erfährst du in einem Existenzgründerkurs. Und dort erfährst du nicht nur das.

Das ist eine Frage für Deinen Steuerberater.