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Angestellt & Selbstständig....Freiberuflich oder Gewerbe ???

Frage von nika25 nika25

Hallo..

frisch aus der Elternzeit entlassen arbeite ich als PTA in einer Apotheke. Verdiene hier 450€ brutto... Nun möchte ich (nebenbei) Trageberatung und Babymassagekurse anbieten...Habe meine nötigen Kurse dazu absolviert und bescheinigt. Muss ich hier ein Gewerbe anmelden?? ICH sehe das als lehrende Tätigkeit, da ich den Eltern beibringe ihre Kinder zu massieren und ins Tuch zu binden...aber wie sieht das jemand, der da Ahnung von hat ???

Außerdem habe ich kurze Zeit in der Apo auf 400€ basis gearbeitet, dies aber eingestellt, da die kk-beiträge enorm hoch waren, da mein mann privat versichert ist und ich gesetzl. ... wie ist das denn steuerlich? mein mann ist der meinung, dass der 400€ steuerl. nicht geltend ist... und jetzt im angestellten Verhältnis schon... Warum darf man denn netto 400€ verdienen und nicht netto 377€ ???

Wäre super wenn mich jemand aufklären könnte...

DANKE

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Antworten (2)

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    "mein mann ist der meinung, dass der 400€ steuerl. nicht geltend ist... und jetzt im angestellten Verhältnis schon... "

    Wen der AGeber dei pauschale Steuergezahlt hat, kommt der 400€-Job nicht in Eure Steuererlärung.

    Bei 450€ brutto ist es halt kein 400€-Job mehr und es gelten andere Spielregeln.

    .

    Beim Selbstständigen Job nicht über die 360€ Gewinn-Grenze (Gewinn= Einnahmen-Ausgaben) kommen, sonst darfst Du Deine Krankenkasse selbst zahlen!

    http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#krankenkasse

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    Antwort von erweh erweh

    Das erste ist dann eine freiberufliche Tätigkeit, brauchst Du kein Gewerbe anmelden, mußt aber natürlich versteuern. Hier mehr dazu : http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufliche_T%C3%A4tigkeit

    Zu zwei, ich glaube zwar das Dein Mann Recht hat, kann es aber nicht belegen und auch nicht erklären.

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