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Angerechnetes Einkommen Wohngeld

Frage von Areadentata Areadentata

2 Brüder wohnen gemeinsam in einer Eigentumswohnung. Welches Einkommen wird beim Wohngeld/Lastenzuschuss angerechnet. Nur das Einkommen des Antragsstellers (im unteren Gleitzonenbereich) oder das Einkommen beider Familienmitglieder (dann ca. 2000 Euro)? Sofern beide Einkommen angerechnet werden, besteht wohl kein Anspruch auf Wohngeld oder?

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Hoppel1961 Hoppel1961

    Beide Verwandte werden zusammen veranlagt, da eine Wirtschafts- und Einstandgemeinschaft vorliegt. Somit dürfte angesichts des Einmommens kaum ein Anspruch vorliegen.

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    Antwort von user1074 user1074

    Je nach Vertrag... wenn im Vertrag drin steht, dass es WG-artig ist und dass sich jeder um die Hälfte kümmert, dann wird nur vom Antragssteller, aber auch nur für die halbe Wohnung gerechnet.

    Wenn davon ausgegangen werden kann, dass es eine Bedarfsgemeinschaft ist, dann wird zusammengeworfen....

    so in Sonderfällen kommt es ganz häufig auf den Einzelfall an, weil es eben von beidem etwas ist. Daher solltet ihr genau prüfen, wie es bei Euch aussieht und vielleicht sogar mit dem "Amt" reden.

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Was ist das denn für eine Antwort? Seit wann gibt es bei dem Wohngeld "Bedarfsgemeinschaften" und was soll das mit der WG? Echt schlechte Antwort...

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