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Angenommen,jemand ist reichlich betrunken,fährt mit dem Taxi und "versaut" es,weil er sich übergeben

Frage von VossBrigitte VossBrigitte

muss.Er muss die Kosten für die teure Reinigung zahlen,ist ziemlich klar.Aber tritt dann die Haftpflichtversicherung ein oder bleibt man auf den Kosten sitzen?-Ob das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist?LG

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Antworten (16)

  • 7
    Antwort von Angi1999 Angi1999

    Ich kann Dir mit Sicherheit sagen, dass die Versicherung in diesem Fall absolut nichts zahlt! Ich mache es Beruflich!!!

    Kommentar von VossBrigitte VossBrigitteVossBrigitte

    NA,dann werden wir es besser nicht dazu kommen lassen...!LG und Danke und DH

    Kommentar von Jule1973 Jule1973Jule1973

    ich nehme an, du meinst Taxi fahren oder "in Versicherungen", nicht übergeben? :)

    Sorry...war zu verlockend...aber ich kann auch verstehen, dass Versicherungen da nicht zahlen...gilt das dann als fahrlässig oder so?

  • 1
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Richtig fies ist es für den Taxifahrer, denn der kann für diesen Tag Feierabend machen. Möglicherweise fordert er auch noch den Verdienstausfall.

  • 1
    Antwort von Uweles Uweles

    Grob Fahrlässig, das bezahlt keine Versicherung

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    Antwort von user216 user216

    Vielleicht wirft dir die Versicherung Fahrlässigkeit vor, weil du betrunken, wie ein russischer Getreidebauer, in das Taxi eingestiegen bist.
    Dann gibts natürlich kein Geld von der Versicherung.

  • 1
    Antwort von Krizzie Krizzie

    man muss ja der versicherung nicht erzählen das man betrunken war, man kann ja auch krank gewesen sein und auf dem weg zum arzt ;)

    Kommentar von VossBrigitte VossBrigitteVossBrigitte

    Sehr gut!DH

    Kommentar von Jule1973 Jule1973Jule1973

    wenn dann aber der Taxi-Fahrer auch befragt wird - und das wird die Versicherung sicher tun - glaube bzw. hoffe ich nicht, dass der auch lügt

  • 1
    Antwort von kurtjohann kurtjohann

    ne da heisßt es ohne wenn und aber zahlemann und söhne und deiner versicherung hat nichts damit zu tun

  • 1
    Antwort von ziuwari ziuwari

    da hilft keine versicherung, die ich kenne

  • 1
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Ich schätze mal, dass das seine Haftpflicht übernimmt

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    Antwort von Wuschelwestie Wuschelwestie

    Iiiih! Das must du wohl selber zahlen. Grobfahrlässig oder wurdest du zum saufen gezwungen?

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    Antwort von TaxiSilke TaxiSilke

    Im normalfall musst du das selber bezahlen... Bei uns in Schweinfurt gehts ab 100euro aufwärts, kommt auf die menge und den gestank an....

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    Antwort von IchBinPapst IchBinPapst

    Wenn du deiner Versicherung weiß machst, dass du nicht betrunken warst und das Ganze so schnell aus dir rauskam ohne Vorwarnung, dann übernimmt sie es...ansonsten nicht. 50-80 Euro ist bisschen wenig. Bei uns in Regensburg geht es ab 150 Euro los... je nach Wochentag/nacht und Größe des Schadens.

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    Antwort von FishermanFriend FishermanFriend

    Musst du selbst bezahlen. Ganz klar

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    Antwort von joshinsky joshinsky

    Soweit ich weiß, kostet das zwischen 50 - 80 €uro und wird von keiner Versicherung übernommen.

    Kommentar von VossBrigitte VossBrigitteVossBrigitte

    Ist viel teurer.Es war von ca. 200-3oo Euro die Rede.

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    Antwort von romeo27 romeo27

    echtes Pech für den Taxifahrer !

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    Antwort von mellia35 mellia35

    ich glaube nicht mal, dass man für die Reinigung aufkommen muss. Ist Berufsrisiko für den Taxifahrer. Für ein öffentliches Verkehrsmittel würdest du auch keine Rechnung bekommen.

    Kommentar von redead118 redead118redead118

    Falsch, wird in Rechnung gestellt. Ist nicht nur die Reinigung, sondern auch Verdienstausfall!! Übernimmt aber meist die Versicherung.

    Kommentar von VossBrigitte VossBrigitteVossBrigitte

    Haben Taxifahrer gefragt.Definitiv muss man zahlen!

    Kommentar von mellia35 mellia35mellia35

    Haftung für Taxireinigung Haftung des Fahrgastes besteht bei selbst verursachten Verschmutzungen , die einen Abbruch der Schicht und / oder erhöhte Kosten zur Folge haben.

    Insbesondere bei Erbrechen im Fahrzeug infolge von Alkoholgenuß ist der Fahrgast in voller Höhe für den entstandenen Schaden haftbar. Eine gründliche und sofortige Fahrzeugreinigung ist in der Regel unerläßlich und kostet mindestens 50 € zzgl Einnahmeausfall.

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    Antwort von spinvestors spinvestors

    Haftpflichtversicherung zahlt nicht...also weniger trinken...

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