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Angenommen,jemand ist reichlich betrunken,fährt mit dem Taxi und "versaut" es,weil er sich übergeben

gefragt von VossBrigitteVossBrigitte am 07.07.2009 um 23:30 Uhr

muss.Er muss die Kosten für die teure Reinigung zahlen,ist ziemlich klar.Aber tritt dann die Haftpflichtversicherung ein oder bleibt man auf den Kosten sitzen?-Ob das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist?LG

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Versicherung x 5.662 Reinigung x 2.008 Taxi x 211

anonym
beantwortet von Angi1999 am 7. Juli 2009 23:30
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Ich kann Dir mit Sicherheit sagen, dass die Versicherung in diesem Fall absolut nichts zahlt! Ich mache es Beruflich!!!

Kommentar von Simple_avatar8smallVossBrigitte am 7. Juli 2009 23:32

NA,dann werden wir es besser nicht dazu kommen lassen...!LG und Danke und DH

Kommentar von Simple_avatar2smallJule1973 am 7. Juli 2009 23:32

ich nehme an, du meinst Taxi fahren oder "in Versicherungen", nicht übergeben? :)

Sorry...war zu verlockend...aber ich kann auch verstehen, dass Versicherungen da nicht zahlen...gilt das dann als fahrlässig oder so?


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 7. Juli 2009 23:35
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Richtig fies ist es für den Taxifahrer, denn der kann für diesen Tag Feierabend machen. Möglicherweise fordert er auch noch den Verdienstausfall.


Uweles
beantwortet von Uweles am 7. Juli 2009 23:32
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Grob Fahrlässig, das bezahlt keine Versicherung


Knusson
beantwortet von Knusson am 7. Juli 2009 23:32
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Vielleicht wirft dir die Versicherung Fahrlässigkeit vor, weil du betrunken, wie ein russischer Getreidebauer, in das Taxi eingestiegen bist.
Dann gibts natürlich kein Geld von der Versicherung.


Krizzie
beantwortet von Krizzie am 7. Juli 2009 23:31
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man muss ja der versicherung nicht erzählen das man betrunken war, man kann ja auch krank gewesen sein und auf dem weg zum arzt ;)

Kommentar von Simple_avatar8smallVossBrigitte am 7. Juli 2009 23:35

Sehr gut!DH

Kommentar von Simple_avatar2smallJule1973 am 7. Juli 2009 23:36

wenn dann aber der Taxi-Fahrer auch befragt wird - und das wird die Versicherung sicher tun - glaube bzw. hoffe ich nicht, dass der auch lügt


anonym
beantwortet von kurtjohann am 7. Juli 2009 23:31
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ne da heisßt es ohne wenn und aber zahlemann und söhne und deiner versicherung hat nichts damit zu tun


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 7. Juli 2009 23:31
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da hilft keine versicherung, die ich kenne


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 7. Juli 2009 23:30
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Ich schätze mal, dass das seine Haftpflicht übernimmt


anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 12. Juli 2009 19:48
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Iiiih! Das must du wohl selber zahlen. Grobfahrlässig oder wurdest du zum saufen gezwungen?


TaxiSilke
beantwortet von TaxiSilke am 12. Juli 2009 19:46
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Im normalfall musst du das selber bezahlen... Bei uns in Schweinfurt gehts ab 100euro aufwärts, kommt auf die menge und den gestank an....


IchBinPapst
beantwortet von IchBinPapst am 8. Juli 2009 05:53
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Wenn du deiner Versicherung weiß machst, dass du nicht betrunken warst und das Ganze so schnell aus dir rauskam ohne Vorwarnung, dann übernimmt sie es...ansonsten nicht. 50-80 Euro ist bisschen wenig. Bei uns in Regensburg geht es ab 150 Euro los... je nach Wochentag/nacht und Größe des Schadens.


FishermanFriend
beantwortet von FishermanFriend am 8. Juli 2009 00:10
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Musst du selbst bezahlen. Ganz klar


joshinsky
beantwortet von joshinsky am 7. Juli 2009 23:35
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Soweit ich weiß, kostet das zwischen 50 - 80 €uro und wird von keiner Versicherung übernommen.

Kommentar von Simple_avatar8smallVossBrigitte am 7. Juli 2009 23:39

Ist viel teurer.Es war von ca. 200-3oo Euro die Rede.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 7. Juli 2009 23:31
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echtes Pech für den Taxifahrer !


anonym
beantwortet von mellia35 am 7. Juli 2009 23:31
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ich glaube nicht mal, dass man für die Reinigung aufkommen muss. Ist Berufsrisiko für den Taxifahrer. Für ein öffentliches Verkehrsmittel würdest du auch keine Rechnung bekommen.

Kommentar von redead118 am 7. Juli 2009 23:32

Falsch, wird in Rechnung gestellt. Ist nicht nur die Reinigung, sondern auch Verdienstausfall!! Übernimmt aber meist die Versicherung.

Kommentar von Simple_avatar8smallVossBrigitte am 7. Juli 2009 23:36

Haben Taxifahrer gefragt.Definitiv muss man zahlen!

Kommentar von mellia35 am 7. Juli 2009 23:37

Haftung für Taxireinigung Haftung des Fahrgastes besteht bei selbst verursachten Verschmutzungen , die einen Abbruch der Schicht und / oder erhöhte Kosten zur Folge haben.

Insbesondere bei Erbrechen im Fahrzeug infolge von Alkoholgenuß ist der Fahrgast in voller Höhe für den entstandenen Schaden haftbar. Eine gründliche und sofortige Fahrzeugreinigung ist in der Regel unerläßlich und kostet mindestens 50 € zzgl Einnahmeausfall.


anonym
beantwortet von spinvestors am 7. Juli 2009 23:31
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Haftpflichtversicherung zahlt nicht...also weniger trinken...


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