4

Angenommen ein Einbrecher würde in eure wohnung sein und ihr seit auch da..........

Frage von klugschnacker klugschnacker

dürftet ihr den einbrecher dann in notfall auch umbringen? ich streite die ganze zeit mit einen freund von mir. er meinte das ich bei soeiner aktion in den knast käme, ich hingegen meine mich auf mein recht auf selbstverteidigung und notwehr zuberufen. danke im vorraus

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Hasii Hasii

    Wenn er dich angreift, ja. Sonst würde ich ihn nur niederschlagen ^^

  • 3
    Antwort von Susisau Susisau

    Du darfst Dein Leben verteidigen, wenn es bedroht wird, mehr aber auch nicht.

  • 2
    Antwort von romeo27 romeo27

    Wenn dein leben bedroht ist darfst du ihn umbringen !

  • 1
    Antwort von BurningPhoenix BurningPhoenix

    im amiland darfst du jemanden schon erschiessen wenn er auf deinen nicht eigezäunten rasen tritt...aber ja in deiner wohnung bist du berechtigt auf einbrecher zu schießen (ergo sie zu töten) siehe fall dieter bohlen.

    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    Nicht ganz korrekt, nur in gewissen Bundesstaaten.

  • 1
    Antwort von Llyra Llyra

    Kommt drauf an: Wenn er mit dem Messer in der Hand auf dich wie ein Wilder zurennt und du ihm dann ein Messer in den Bauch rammst, kann das kein Mord sein. Wahrscheinlich noch nicht mal Totschlag. Zu Mord gehört immer: 1 Planung 2. Heimtücke 3. Niedere Beweggründe (wobei 3. eigentlich immer zutrifft wenn 1. und 2. zutreffen) Ein Mord kanns also nicht sein

    Kommentar von marcopolo79 marcopolo79marcopolo79

    Seit wann ist Planung eine tatbestandliche Voraussetzung für den Mord? Mein StGB sagt das nicht....

  • 0
    Antwort von LeaderG LeaderG

    Wenn dein Leben in Gefahr ist, kann die tötung des Angreiffers durch Notwehr (§32 StGB) gedeckt sein.

    Bei mir hätte ein Einbrecher genau 3 sek. Zeit sich auf denn Boden zu legen uns sich von mir festnehmen zu lassen. Ansonsten würde er wohl nicht ohne Köperliche schäden aus meinem Haus kommen, da ich einen Einbruch auf jeden fall mit Waffengewalt verhindern bzw. beenden würde.

  • 0
    Antwort von MarcSu MarcSu

    Auch bei einer Gefahrenabwehr gilt die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Du darfst einen Angriff nur abwehren, töten wäre in diesem Fall ein Totschlag und ist auch strafbar.

  • 0
    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Du hast das Recht dein Eigentum, Gesundheit und Dein Leben zu schützen, sollte sowas passieren wird das als Notwehr ausgelegt....

  • 0
    Antwort von kataha kataha

    Wenn er mir etwas tun wollte, würde ich mich wehren bis zum letzten, aber ich nehme an, ein Einbrecher flüchtet eher, ist ja nicht anzunehmen, dass jemand still duldet, dass er eine Wohnung ausräumt.

  • 0
    Antwort von Mystika1245 Mystika1245

    Selbstverteidigung ist es erst wenn er dich angreift....nietest du ihn vorher um ist es Mord.....

    Kommentar von Llyra LlyraLlyra

    Mord oder Totschlag? war doch nicht geplant? oO oder verwechsel ich was?

  • 0
    Antwort von Wuschelwestie Wuschelwestie

    Kleiner Scherzkeks, was?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.