dürftet ihr den einbrecher dann in notfall auch umbringen? ich streite die ganze zeit mit einen freund von mir. er meinte das ich bei soeiner aktion in den knast käme, ich hingegen meine mich auf mein recht auf selbstverteidigung und notwehr zuberufen. danke im vorraus
Angenommen ein Einbrecher würde in eure wohnung sein und ihr seit auch da..........
Antworten (11)
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5Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
HasiiHasii
Wenn er dich angreift, ja. Sonst würde ich ihn nur niederschlagen ^^
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3Antwort von
SusisauSusisau
Du darfst Dein Leben verteidigen, wenn es bedroht wird, mehr aber auch nicht.
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1Antwort von
BurningPhoenixBurningPhoenix
im amiland darfst du jemanden schon erschiessen wenn er auf deinen nicht eigezäunten rasen tritt...aber ja in deiner wohnung bist du berechtigt auf einbrecher zu schießen (ergo sie zu töten) siehe fall dieter bohlen.
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1Antwort von
LlyraLlyra
Kommt drauf an: Wenn er mit dem Messer in der Hand auf dich wie ein Wilder zurennt und du ihm dann ein Messer in den Bauch rammst, kann das kein Mord sein. Wahrscheinlich noch nicht mal Totschlag. Zu Mord gehört immer: 1 Planung 2. Heimtücke 3. Niedere Beweggründe (wobei 3. eigentlich immer zutrifft wenn 1. und 2. zutreffen) Ein Mord kanns also nicht sein
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marcopolo79marcopolo79 Seit wann ist Planung eine tatbestandliche Voraussetzung für den Mord? Mein StGB sagt das nicht....
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LeaderGLeaderG
Wenn dein Leben in Gefahr ist, kann die tötung des Angreiffers durch Notwehr (§32 StGB) gedeckt sein.
Bei mir hätte ein Einbrecher genau 3 sek. Zeit sich auf denn Boden zu legen uns sich von mir festnehmen zu lassen. Ansonsten würde er wohl nicht ohne Köperliche schäden aus meinem Haus kommen, da ich einen Einbruch auf jeden fall mit Waffengewalt verhindern bzw. beenden würde.
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MarcSuMarcSu
Auch bei einer Gefahrenabwehr gilt die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Du darfst einen Angriff nur abwehren, töten wäre in diesem Fall ein Totschlag und ist auch strafbar.
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Joschy0907Joschy0907
Du hast das Recht dein Eigentum, Gesundheit und Dein Leben zu schützen, sollte sowas passieren wird das als Notwehr ausgelegt....
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katahakataha
Wenn er mir etwas tun wollte, würde ich mich wehren bis zum letzten, aber ich nehme an, ein Einbrecher flüchtet eher, ist ja nicht anzunehmen, dass jemand still duldet, dass er eine Wohnung ausräumt.
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Mystika1245Mystika1245
Selbstverteidigung ist es erst wenn er dich angreift....nietest du ihn vorher um ist es Mord.....
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LlyraLlyra Mord oder Totschlag? war doch nicht geplant? oO oder verwechsel ich was?
Nicht ganz korrekt, nur in gewissen Bundesstaaten.