ich habe in unserem Hof 2 Stellplätze gemietet.Wenn ich Besuch bekomme stellen die sich manchmal hinter meinen Autos,Platz ist genügend vorhanden und wird auch keiner behindert,manchmal alle 2 Wochen viell.steht auch ein zusätzliches Auto über 1 Nacht dort.Vermieter droht jetzt das er beim nächsten mal alles abschleppt was hier nicht hingehört(habe Zoff mit ihm,vorher hat es auch nicht gestört) Habe meinen Besuchern aber schon besch.gegeben das sie woanders parken sollen, will ja nicht noch mehr Zoff,aber wäre das rechtens ??? Vielen Dank für Antworten
angemietete Stellplätze
Antworten (4)
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auch wenn er uns anfangs mündlich einen 3.angeboten hat(für den Besuch), da er ihn eh nicht btaucht?
Ja. weil er den 3.Stellplatz mündlich angeboten hat(Kostenlos zur Verfügung gestellt),kann er jederzeit das Angebot zurückziehen.
Vermieter droht jetzt das er beim nächsten mal alles abschleppt was hier nicht hingehört
Er hat darauf hingewiesen,dass da keiner mehr zu stehen hat,ob er den Parkplatz nutzt,oder nicht ist egal.
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ChilonChilon
Der BGH (Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08) hat nunmehr klargestellt, dass das sofortige kostenpflichtige Abschleppen eines auf Privatgelände falsch geparkten Fahrzeugs zulässig ist und dass dem Grundstrücksberechtigten hinsichtlich der Abschleppkosten ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zusteht
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amigo06amigo06
aber wäre das rechtens ???
Natürlich, du hast ja nur zwei Plätze gemietet. Das genügend Platz vorhanden ist, zählt nicht. Auch das es ihn Anfangs nicht gestört hat, zeigt doch nur, das er eben ein Geduldsmensch ist. Nur viele leiten daraus gleich ein Gewohnheitsrecht ab.
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jockljockl
2 Stellplätze sind 2 Stellplätze. Da müsst Ihr Eure 2 Stellplätze für Eure Besuche frei machen, oder ggf. Tagesmiete bezahlen.
auch wenn er uns anfangs mündlich einen 3.angeboten hat(für den Besuch), da er ihn eh nicht btaucht?