Angemessenheitsprüfung bei BU?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das stimmt leider!  
Zumindest bei  circa 90%  der aktuellen Tarife. (vielleicht sogar 95% ! )

Die Prüfung umfasst jedoch nicht nur auf das durchschnittliche Einkommen,sondern auch weitere bestehende Versorgungen.

Man sollte auch stets die Dynamikerhöhungen  (Beitrags-Dynamik)  im Auge behalten um sicherzustellen, dass keine„ Überversicherung“ eintritt.

Leider ziehen Versicherungsunternehmen sich an dieser Stelle aus der Verantwortung und überlassen den Kunden die Prüfungsaufgabe.

Vielen Dank :-)

Hallo nestur111,

es ist tatsächlich so, dass die Auszahlung maximal 70% des Bruttos betragen darf. Hier werden auch andere Versorgungen in Abzug gebracht.

Ausgeschlossen aus dieser Prüfung sind die Dynamikerhöhungen, die du ggf. während der Laufzeit akzeptiert hast.

 Laut meinem Vertrag darf die Rente 70% meines Bruttoeinkommens nicht übersteigen.

Hier kommt es auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an.

Wobei viele Versicherer allerdings auch eine Pauschalgrenze von 1000 € berücksichtigen.

Auch die von dir genannte 70 % trifft nicht für jeden Versicherer, wie auch nicht für jede Tätigkeit zu. Auch hier kann es Abweichungen geben.

Gruß Apolon

Hast du die AVB gelesen und diesen Passus darin gefunden?

ja

@nestur111

Anbieter, Tarif, Abschlussjahr dann schau ich mal.

@kevin1905

Generali Versicherung AG ; Tarif unbekannt, Abschlussjahr 2004