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angemessenheitsbescheinigung: frage zum "hinweis"

Frage von snuki25 snuki25

ich ziehe in meine heimatstadt zurück und brauche für den mietvertrag eine angemessenheitsbescheinigung. so, heute lag sie im postkosten und soweit "alles" in ordnung: die wohnung ist insgesamt "angemessen". nur ist der umzug aus leistungsrechtlicher sicht nicht erforderlich. vielleicht steht deswegen im hinweis: "eine verbindliche zusicherung der zahlung der unterkunftskosten wird hiermit nicht erteilt. es wird lediglich zur berechnung der leistungen nach dem SGB II die höhe der angemessenen unterkunftskosten nach den richtlinien der bla bla bestätigt." könnte das heißen, dass ich den mietvertrag nicht bekomme :'( ?

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Antworten (4)

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    Antwort von gesperrter2011 gesperrter2011

    Böse Zungen behaupten das die Bescheide von der Arge absichtlich so verfaßt sind, das sie garantiert keiner versteht !!!

    Ich verstehe das so : Die Höhe der Miete ist in Ordnung, aber es ist nicht gesagt das Du überhaupt irgendwelche Leistungen von denen bekommst.

    Könnte damit zusammen hängen das Du noch keinen Antrag gestellt hast ( wie denn auch ohne genehmigte Wohnung )

    Kommentar von snuki25 snuki25

    jaaaa ich finde auch, dass sowas verbraucherfreundlicher formuliert sein könnte grummel.... vielleicht bräuchte ich denn euch nich in anspruch nehmen...

    naja, wie schon gesagt von mir: ich hoffe und bange, dass ich den mietvertrag SO bekomme, sonst muss irgendwer als bürge herhalten, aber mir rennt für alles einfach die zeit weg :'(

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    Antwort von snuki25 snuki25

    ich wollte bloß nochma sagen, dass alles gut gegangen ist :)

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    Antwort von Anettchen2010 Anettchen2010

    Ich denke mal, das du damit zur Arge in deiner neuen Heimatstadt gehen musst, denn die muss ja die Miete bezahlen.Von da bekommst du dann die entgültige Zusage....denk ich mal...?!

    Kommentar von snuki25 snuki25

    ähm das ist von meiner neuen stadt :-) weil für sowas fühlt sich die arge HIER nicht zuständig ^^

    ich hoffe echt, dass dieser text da, den zukünftigen vermieter nicht "stört" :-/ und ich halt dennoch den mietvertrag bekomme!

    Kommentar von Anettchen2010 Anettchen2010Anettchen2010

    Ich würd erstma klären, ob die Arge nun für die Miete aufkommt....!Was bringt dir der Mietvertrag, wenn keiner die Miete zahlt?!Dann biste nach 3 Monaten wieder draussen...

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    Antwort von Bause2404 Bause2404

    Das heisst, dass es sich nicht um eine Zusage für die Übernahme der Umzugskosten handelt. Mit dem Mietvertrag hat der Hinweis nichts zu tun. Du musst den Umzug selber bezahlen.

    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011

    eine verbindliche zusicherung der zahlung der unterkunftskosten...

    Seine Aussage macht doch deutlich das es um die zukünftige Miete geht...

    Kommentar von snuki25 snuki25

    na, dass will ich hoffen, dass dem neuen vermieter das egal ist und es ihm wirklich nur um die angemessenheit geht angst

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