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angemessener Gehaltswunsch

Frage von Airliner Airliner

Hallo!Ich bin 30 und habe mich für eine Tätigkeit im Reisebüro beworben.Davor habe ich 9 Jahre lang für eine Fluglinie im Passagier und Verkaufsbereich gearbeitet.Mein neuer Bereich ist: Verkauf von touristischen Leistungen, insbesondere individuelle Reisen, Kreuzfahrten und Gruppen inkl Buchungsabwicklung.Bei Bedarf:Verkauf von Reisedienstleistungen "Geschäftsreisen" inkl Buchungsabwicklung und Betreuung v. Firmenkunden. Bei Bedarf: Adm. Aufgaben, Unterstützung in Marketingaktivitäten und Produktmanagement.Das Reisebüro bietet mir ein monatl. Grundgehalt laut Kollektivvertrag EUR1501 brutto JEDOCH das tatsächlich gewährte monatliche Gehalt sind in den ersten 3 Monaten 2000 und danach 2200 EUR brutto inklusive einer Überstundenpauschale für 6,5 Mehrstunden und 12 Überstunden pro Monat. Ist dieses Gehalt angemessen? zuwening zuviel ?? was heisst: dem arbeitnehmer ist die abtretung von entgelten ohne vorherige zustimmung verboten ? die einstufung ist im 7. gruppendienstjahr. was ist angemessen bzw gut ...ist hier noch etwas rauszuhandeln oder sollte ich zufrieden sein ?DANKE

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Antworten (5)

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    Antwort von Imera Imera

    frag mal beim Arbeitsamt nach oder gehaltsvergleich.com

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    Antwort von maxmuster1 maxmuster1

    mach am besten nen gehaltscheck. musst mal googeln und dann deine eckdaten eingeben, am ende werden dir dann die gehälter deiner "kollegen" angezeigt.

    zu der anderen frage mit der abtretung: damit ist gemeint, dass du keine gehaltsabtretungen unterschreiben darst. wie etwa bei einem kreditvertrag, wo der gläubiger in der regel eine abtretung (für den fall, dass du nicht mehr zahlen willst) verlangt. kannste aber ohne bedenken unterschreiben und dein gehalt trotzdem abtreten. das ist kein grund für eine abmahnung oder gar kündigung.

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    Antwort von sabbath sabbath

    ich kenne mich in diesem Sektor nicht aus, aber man sollte vllt. beachten dass das Gewerbe der Fluggesellschaften für die nächsten Jahre nicht postitiv eingeschätzt wird, d.h. die rechnen mit Gewinnrückgängen. Deshalb wäre Ich in dem Bereich vorsichtig bzw. glücklich wenn noch Stellen vergeben werden. Auf alle Fälle besser als gar kein Job, und Gehaltserhöhungen kann man ja auch irgendwann mal aushandeln.

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    Antwort von DiplIngo DiplIngo

    Das mit der Abtretung heißt: Dein Arbeitgeber möchte vorher wissen, wenn Dein Gehalt gepfändet werden soll. Ich glaube aber nicht, dass sich ein Gericht die Gehaltsfändung von Deinem AG verbieten lässt. ^^

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    Antwort von TobiDerProfi TobiDerProfi

    http://www.gehaltsvergleich.com/

    Sieh mal hier nach da stehts

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