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angemessene unterkunftskosten(mietkosten,keizkosten)

Frage von destiny1313 destiny1313

Ich hab vollgendes Problem

wohne zur zeit mit meiner kleinen tochter in 3 zimmer wohnung ,meine ältere ist vor kurzem gestorben

habe eine neue wohnung gefunden 2 zimmer 57,9m² und kostet

Kaltmiete: 376,35 BK: 72,81 Gesamt: 449,16 EUR

Heizkosten sind da noch nicht bei...

die ist eine gasheizung wohnung und job center übernimmt eine warmwasser pauschale

ich denke nur, dass das Amt dann nicht die Kosten übernehmen wird, da die Wohnung zu teuer ist, oder? Job Center wird für 2 leute höchtens E 444.- warm übernehmen also, wie wird das ganze berrechnet? danke

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Antworten (2)

  • 1
    Antwort von Korbine Korbine

    Hallo!

    60qm für 2 Personen, so weiß ich es auch. Die Kaltmiete 376,35 Euro erscheint mir zu hoch. Ich kenne nicht die Höhe der Kaltmiete, welche das Amt "erlaubt".Bitte nachfragen. Kommt auch sicher auf den Ort an, wo Du wohnst.

    Diese Berechnungen hier sind von der ARGE.

    Betriebskosten:

    1,40 Euro pro qm = 84 Euro monatl.

    Heizkosten:

    1,35 Euro pro qm = 81 Euro monatl.

    Warmwasser wird von der ARGE nicht bezahlt, muss aus den Regelleistungen bestritten werden.

    Bitte lege dem Jobcenter die Angaben des Vermieters vor - vor dem Umzug. Je nach Region gibt es Abweichungen. Ich denke, man sollte Dir Betriebskosten und auch Heizkosten bezahlen. Eine Warmmiete von 450 bis max. 500 ist denkbar. Alles Gute!

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Die Höhe der Miete ist regional unterschiedlich. LG Peter Kleinsorge

  • 0
    Antwort von Chaosgoettin Chaosgoettin

    ich bin nicht 100% sicher, ob ein Kind als 2. Person berechnet wird, aber ich denke schon. 2-Personenhaushalt 444,- inkl. Heizung werden sie dir erlauben, alles Weitere nicht. Tut mir sehr leid wegen deiner älteren Tochter.

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