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Angemessene Mietminderung?

Frage von kiwie kiwie

Hallo,

geheizt wir bei mir mit Fernwärme. Da die unisolierten Rohre zu den Heizungen unter dem Fußboden lang laufen heizt sich die Wohnung auf ohne das ich heizen möchte. Ab zu stellen geht das ganze nicht da ein Kompletter Gebäude-Komplex (5 oder 6 Mehrfamilienhäuser) über dieses System läuft. ich habe nun ab und zu 26°C und mehr in der Wohnung ohne das ich heize - das macht sich am Heizungszähler bemerkbar und wird sich sicherlich auf die Betriebskosten auswirken.

Nun zu meiner Frage wie hoch kann ich eine angemessene Mietminderung ansetzen und in welchem Zeitraum kann ich eine verlangen? Da der Vermieter das nicht abstellen soll ich Ihm einen Lösungsvorschlag bringen, was anderes wie Mietminderung fällt mir nicht ein - vll. habt Ihr noch Ideen.

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Antworten (10)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von albatros albatros

    Die fehlende Isolierung der Heizungsrohre führt zur Energieverschwendung und außerdem zu unnötigen Kosten für die betroffenen Mieter. Hinzu kommt die Überhitzung der Wohnung. Ich sehe deshalb sehr wohl einen Mangel mit berechtigter Mietminderung wegen der Überheizung. Darüber hinaus würde ich die Heizkostenabrechnung anfechten. Ich rate hier dringend zur Inanspruchnahme des örtlichen Mietervereines, Mitgliedschaft vorausgesetzt. Er wird sich vor Ort ein konkretes Bild machen und dementsprechen raten. Führe bitte Protokoll über die Innen- und Außentemperaturen und entspr. Einstellung deiner Thermostate, damit hättest du notwendige Beweise.

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    Antwort von jennnny jennnny

    versteh i ned ganz..ist doch positiv das ganze, klar is a bissi warm, aber du musst dafür nicht heizen und sparst somit..oder hab ich da jetzt was falsch verstanden..

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Es handelt sich um Energieverschwendung. Die Kosten für diese Verschwendung werden auf die Mieter umgelegt. Das ist sehr wohl ein Problem. Auch wenn das Messgerät am Heizkörper wenig anzeigt - die Gesamtkosten werden trotzdem verteilt - ggf. über die Quadratmeterzahl der Wohnung.

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    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Das ist ja mal ganz was anderes!!! Aber schön: zunächst wirst Du wärmeversorgt, ohne daß Du selbst deine Heizungen aufzudrehen brauchst. PLUSPUNKT! Dies ist natürlich kein hinzunehmender Zustand, wenn praktisch alle Mieter des Hauses via Betriebskostenumlage hier Wärmeverluste aus unzureichener Leitungsisolation zu zahlen haben, ist also nicht allein dein Problem, sondern praktisch das aller Mieter. In den Betriebskosten enthalten sind nämlich auch Wärmeverbrauchsmengen, die über Zuleitungen verpuffen. Wenn hier mietmindernd, also eigentlich kostenmindernd angedacht wird, so könnte über den Widerspruch zur Betriebskostenabrechnung hier die Umlagegröße Wärmeverbrauch (umgelegt nach Wohnfläche) angegangen, das heißt so nicht akzeptiert werden. Damit kneift's dann schon die Hausverwaltung und sie wird sich für Abhilfe einsetzebn, denn sie bliebe sonst auf den Verlusten aus Einbehalten durch geübte Widersprüchen der Mieter sitzen.

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    Antwort von zorngickel zorngickel

    Die Fragestellung finde ich leicht daneben. Frag dich doch erst einmal selbst was Du erreichen willst. Du hast zwei Probleme. Einmal ist es zu warm in der Bude, und zum anderen bist Du der Meinung das Du zu viel Heizkosten bezahlen mußt. So wie es aussieht lässt sich das Problem nur mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen beheben, was bedeutet, viel Dreck, viel Lärm und erst recht eingeschränktes Wohnen. Ich an Deiner Stelle würde ausziehen, da sich die Situation wohl Langfristig nicht ändern wird.

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    Antwort von InfoDieter InfoDieter

    Dein Problem was du hast, dass deine Wohnung durch das Heizen von anderen Mieter mitbeheizt wird, kann scheinbar nur durch eine Modernisierungsmaßnahme der Heizungsanlage gelöst werden.

    Zu einer derartigen Modernisierung der Heizungsanlage ist der Vermieter aber nicht verpflichtet, soweit kein Fehler im derzeitigen Heizungssystem besteht. Eine schlechte Isolierung der Heizungsrohre allein ist aber noch nicht als ein Mangel an der Mietsache anzusehen, welche zu einer Mietminderung berechtigen wurde.

    Sollte der Vermieter sich allerdings zu einer Modernisierungsmaßnahme bereit erklären, so kann er allerdings auch eine Mieterhöhung verlangen. Eine Erhöhung der jährliche Miete um 11% der aufgewendeten Kosten, die anteilig auf die einzelnen Wohnungen zu verteilen sind, wären in diesem Fall zulässig (siehe auch § 559 BGB).

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    Antwort von Padri Padri

    Der Vermieter kann die Heizungen nicht abstellen, wenn es andere Mieter anders möchten. Zu empfehlen wäre der Umzug in eine Wohnung mit anderem Heizsystem.

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Beantragen Sie zunächst ein Sachverständigengutachten auf Ihre Kosten, damit Sie überhaupt in der Lage sind Ihre etwas abeuerlich klingende Vermutung und Schlußfolgerung auch beweisen zu können! Unter den geschild3eerten Voraussetzugen jedenfalls zahlen Sie ohne den Hauch eines Beweises nichts als Lehrgeld!

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Wieder mal eine klassische Antwort von Schelm! Was glaubst du, wer das Gutachten bezahlt? Vor Gericht hätte es als Privatgutachten auch keinen Bestand. Der Rat ist also unsinnig.

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    Antwort von kiwie kiwie

    Selber nochmal ein Kommentar von mir...

    ...ich will entscheiden ab wann ich heize! In meiner Wohnung ist es 26°C und mehr - das ist zur jetzigen Jahreszeit einfach nicht akzeptabel. Bei uns im Haus gibt es nur 2 Mieter - unser nachbar freut sich wenn die Kosten, DIE ICH NICHT VERBRAUCHEN WILL, auf uns beide abgewelst werden.

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    So kommen Sie nicht weiter! Handeln Sie klug und besonnen, bevor man Ihnen vor Gericht das Geld aus der Tasche zieht!

    Kommentar von kiwie kiwiekiwie

    Ich will doch gar nicht vor Gericht?! haben Sie was missverstanden. man muss doch nicht immer alles über die eh schon gebeutelte Justiz auf kosten der steuerzahler abwickeln -5 Daumen für Ihre Antwort und nochmal -5 für Ihr Kommentar

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    ALLE werden das gleiche"Problem" haben wie du, also sind die Kosten gleich verteilt und niemand ist benachteiligt. Dafür gibt es keinen Mietminderungsgrund.

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Niemand ist benachteiligt? Alle werden durch die Verschwendung benachteiligt.

    Kommentar von kiwie kiwiekiwie

    das problem habe nur ich und ich will einfach zur zeit noch keine innenraum teperatur von 26°C und mehr!

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    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    nein,das ist zu akzeptieren,auch wenn die rohre in der wohnung verlaufen,selber effekt,die zähler rechnen auch im sommer,wenn es draussen 35 grad sind,also absolut kein grund zur mietminderung

    Kommentar von kiwie kiwiekiwie

    bitte nur antworten wenn man auch was von der materie versteht - sommerhitze ist wie der name schon sagt jahreszeit bedingt und hat nichts mit meinem problem zu tun - im sommer ist es mir klar das der vermieter nichts machen kann es sei denn er ist gott

    aber in meinem fall ist es so das ich zur jetzigen zeit nicht heizen will aber es wird geheizt...

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