Xiphoid am 18.03.2009 um 13:07 Uhr
Folgendes hat meine Großmutter von der Debeka als Brief erhalten,indem vom Tod meines Großvaters die Rede ist und er aber noch quicklebendig ist und noch lange bleiben soll - noch dazu steht bei ihm in einer Woche eine große OP (Knietep) an und dann kommt so Brief. Wir haben da schon angerufen,aber so richtig konnten sie sich das wohö nicht erklären,wo der Fehler liegt - was kann man nun als Entschädigung verlangen. Immerhin war es ja erstmal en Schock für alle und besonders für meine Oma (Herzkrank) an die der Brief adressiert war und dermaßen niveaulos geschrieben. Folgendes stand drin: Änderung in der Auslandkrankenversicherung Übernahme als Versicherungsnehmerin
Sehr geehrte Fr...... zu dem Todesfall sprechen wir ihnen unsere Anteilnahme aus. Sollten sie damit nicht einverstanden sein, wären wir ihnen für eine kurze Nachricht dankbar. Das gilt auch für den Fall, dass eine sonstige Änderung erforderlich wird,beispielsweise wegen der BAnkverbindung.
MFG und ein Name mit Computerunterschrift.
Ich bin schockiert über den Brief und noch dazu über den unangebrachten Wortlaut, da ist noch nicht mal der Name des angeblich Toten erwähnt,das haben wir nur durch Verdacht und den getätigten ANruf erfahren.
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Da gibts aber keine entschädigung für...höchstens könnt ihr eine Entschuldigung verlangen. So ein Fehler kann leider immer mal passieren. Da lag ja kein Vorsatz vor.

Natürlich ist soetwas ärgerlich und schockierend, aber was soll an dieser Stelle der Ruf nach einer Entschädigung? Das war doch sicher ein Versehen?!
Da wird eine Verwechslung vorliegen.
Die Krankenkasse hat sich doch bestimmt entschuldigt, oder ?
Solltet Ihr Geld haben wollen, muß der durch die Nachricht ausgelöste gesundheitliche Schaden nachgewiesen werden.
Xiphoid am 18. März 2009 13:12 Die haben sich nicht entschuldigt,deshalb rücken wir ja auch dann da persönlich hin, die wollen "die Sache" aber versuchen zu klären...

Sicher das der Brief von der Debeka war? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass die Briefe mit so einem lausigen Inhalt verfassen. Nicht das da jemand Fremdes versucht an die Kontodaten deiner Oma zu kommen.
gartenfee am 18. März 2009 13:12 tja, es wird heute viel schindluder getrieben mit solchen dingen. das ist wohl wahr.
Xiphoid am 18. März 2009 13:13 Nein die Debeka hätte wohl angeblich ein Todesurkunde?!? erhalten... und darauf hin wirklich diesen Brief verschickt
kuntzkids am 18. März 2009 13:15 Versucht, ruhig und sachlich zu bleiben -- offenbar waren die Bearbeiter auch nur Opfer eines bürokratischen Fehlers. Das ist denen mit Sicherheit genauso unangenehm wie Euch.
Xiphoid am 18. März 2009 13:17 Mich ärgert ja vor allem der Wortlaut:mal angenommen es wäre so, dann wäre solch eine Formulierung trotzdem das allerletzte!
Erfahrungsgemäss musst du schon froh sein wenn bei der Debeka jemand halbwegs freundlich ist. Ich habe mit diesem Verein eklatant krasse Erfahrungen. Da ist der geschilderte Fall noch harmlos. In meinen Augen bietet die Debeka den schlechtesten Service - was ich zigfach anhand vieler Kunden belegen kann.
Trotzdem schwirren die Leute allein auf Grund der Größe wie die Fliegen dahin. Alle (!) die ich kenne die einen größeren "Schaden" hatten haben jedoch Probleme.
Glückwunsch dem Großvater, der seine Toterklärung überlebt hat. Keine Selbstverständlichkeit.
Wenn das nicht so bitter wäre, müsste man schallend lachen - eigentlich ist das ein Witz, der in die Tageszeitung gehört.
Entschädigungen ohne bezifferbare materielle Schäden "einfach so" einzufordern ist in D eher aussichtsarm. Dafür muss ein erfahrener Anwalt her.

Ich danke euch allen erstmal für eure schnellen Anworten,mir is schon klar,dass man keine Geldentschädigung erwarten kann, aber das mindeste ist wohl eine Entschuldigung und ich hoffe,dass wir die auch noch zu hören bekommen. Mal sehen was die dann dazu überhaupt sagen.
Ja eben und noch nicht mal eine Entschuldigung kam von denen, sie wollen die Sache wohl erstmal prüfen
Na logisch wird es erstmal geprüft. Das ist doch auch das, was Ihr erwartet. Entschuldigen kann man sich nur für etwas, was man selbst "verbrochen" hat.