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angemeldetes Auto zum Schrott abschleppen/schleppen??

Frage von xBountyx xBountyx

Hi Leute

ich habe mal eine Frage bezüglich abschleppen/schleppen eines noch ANGEMELDETEN Fahrzeuges. Ich google schon seit einer Stunde finde aber nur beitrage bezüglich abgemeldeten PKWs.

Mein Auto ist defekt - Motorschaden, ist aber noch angemeldet. Ich möchte es jetzt gerne von mir Zuhause zum Schrottplatz ziehen. Ist das nun abschleppen oder schleppen?

Habe schon mehrere Theorien im Internet gelesen. Manche schreiben abschleppen ist es wenn es angmeldet ist und schleppen wenn es nicht angemeldet ist andere abschleppen ist es nur aus Notsituationen und Schleppen wenn es geplant ist von A nach B zu befördern. Wäre ja dann in meinem Fall Schleppen richtig? Ich bin mir nur unsicher weil ich den Begriff schleppen bisher nur in Verbindung mit abgemeldeten PKWs gesehen habe. Das Problem ist nämlich, dass ich gelesen habe, das bei einem Schleppvorgang der Schleppende einen LKW Führerschein braucht.

Theoretisch kann man ja wenn die Polizei einen anhält auch sagen, dass man gerade erst liegen geblieben ist. Der Schrottplatz ist sowieso nur 1km von mir entfernt.

Danke für eure Antworten :)

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Antworten (10)

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    Antwort von heide2012 heide2012

    Wenn der Schrottplatz nur einen km entfernt ist, warum verbrauchst du dann hier die Zeit, um das alles einzutipppen? Ein angemeldetes, nicht fahrbereites Auto wird abgeschleppt!

    Kommentar von Still StillStill

    Abschleppen ist nur als Notbehelf zulässig. Hier ist die nicht vorhandene Fahrbereitschaft seit langem bekannt und daher liegt kein Notfall vor, sonder ein Schleppen.

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    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Das Auto ist mit Motorschaden liegengeblieben (Notsituation). Der Transport zur Verwertung oder Vernichtung des Fahrzeuges stellt demnach einen Abschleppvorgang dar.

    Kommentar von Still StillStill

    Das Auto steht beim Fragesteller zu Hause. Das ist keine Panne oder Notfalsituation.

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    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    eindeutig schleppen !! abschleppen im zuge des nothilfegedankens

    gruss mike

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    Antwort von turbo666 turbo666

    Wenn ein Auto aus eigener Kraft nicht fahren kann, dann wird es abgeschleppt. Der Fahrer des Zufgfahrzeugs braucht keinen LKW-Führerschein. Zu meiner Führerscheinzeit brauchte das abgeschleppte fahrzeug auch nicht angemeldet sein - das kann sich aber geändert haben. Sicher ist allerdings, dass die Schleppfahrt nicht über eine Autobahn gehen darf.

    Aus vorgenanntem Grunde sollte man vor einer solchen Tat ganz einfach eine entsprechend aktuelle Auskunft bei der Polizei einholen. Das ist einfach und kostent nichts UND man ist auf der Sicheren Seite. Ggf. einen Zeugen mitnehmen und den Namen der Polizeikraft notieren, von der die Auskunft kam.

    Und: Was ist denn das für ein Schrotthändler, der ein Schrottfahrzeug nicht mal aus einem Kilometer Entfernung kostenlos abholt? Das ist doch absolut üblich! Versuchs mal bei einem der 10 Kilometer weit weg ist. Der holt den Wagen garantiert kostenlos.

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    Antwort von Still Still

    Ruf doch beim Schrottplatz an und laß den Wagen mit dem Abschlepper abholen. Falls du den Wagen dorthin schleppst kommst du in Teufels Küche, da du in der Tat einen LKW-Führerschein benötigst. Erklärung: der geschleppte PKW wird rechtlich zum Anhänger mit einem Achsabstand von mehr als 100 cm!

    Kommentar von machhehniker machhehnikermachhehniker

    Zur Ergänzung wird es zu einem Mehrachsigen Anhänger für den ein entsprechender FS benötigt wird. Leider weiss ich nicht was mit dem Anhängerschein für Pkw (BE) alles erlaubt ist, wäre Möglich dass das neuerdings auch reicht.

    Kommentar von Still StillStill

    PKW dürfen nur Einachser ziehen. Eine Doppelachse < 100 cm gilt als Einachser.

    Kommentar von machhehniker machhehnikermachhehniker

    Au, jetzt wird´s kompliziert! Eine Doppelachse ist 100 - 199 cm, was Du meinst ist die Zwilligsachse oder Tandemachse < 100 cm. Mit einem Pkw darf man aber Mehrachser ziehen, Schleppen wäre sonst generell verboten. Die Frage wäre nur welcher Führerschein neuerdings dazu gebraucht wird. Der Lkw-Führerschein reicht dazu auch nicht, man braucht den Zusatz E für Anhänger. Auf die Möglichkeit dass BE evtl reicht kam ich weil ich vermehrt Kleintransporter (also unter 3,5t mit B ausreichend) sehe die einen 3-Achs Anhänger dranhaben (und ich mich frage ob das so zusammengestellt wurde weil dafür BE reichen könnte).

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    RatgeberHelden Antwort von machhehniker machhehniker

    Zwischen Schleppen und Abschleppen wird unterschieden ob dem Vorgang eine Notsituation vorausgegangen ist oder nicht. Wenn Du also mit dem Fahrzeug liegenbleibst ist es Abschleppen wenn Du den nach Hause, zu einer Werkstatt oder zu einem Endverwerter (Schrottplatz) schleppst. In wie weit die Entfernung als Abschleppen zählt ist Ermessensfrage (über weite Strecken hinweg ist es nicht mehr Abschleppen). Da das Auto bereits bei dir zu Hause ist ist es eigentlich nicht Abschleppen, weil da nicht die Notsituation gegeben ist. Allerdings kann der ja auf seiner letzten Fahrt zum Schrottplatz kaputt gegangen sein und deshalb wird geschleppt. Die Polizei sieht erfahrungsgemäss die Sache grosszügig wenn zum Schrott geschleppt wird, ich kenne auch Einige die abgemeldete Fahrzeuge eindeutig geschleppt haben die von der Polizei lediglich ermahnt wurden. Andererseits auch einen Polizeibekannten der da Fahren ohne Fahrerlaubnis begann (der bekam auch das ganze Paket zu spüren).

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    Antwort von manuela1109 manuela1109

    Hallo ich denke die Idee mit dem " Ich bin gerade erst liegengeblieben !" ist gar nicht so schlecht . ( Kennzeichen muss aber dran sein !!!!!!!!! ) Wenn der Schrottplatz eh nur 1 km von Dir weg ist ! Man sollte keine schlafenden Hunde wecken ,also ran ans Abschleppseil und dann zum Schrottplatz fahren ! Ich würde es jedenfalls so machen ! Das ist eine Sache von vielleicht 30 Minuten und ein paar Schweißperlen ( Adrenalinschub ) auf der Stirn ! Und es ist doch sicher aufregend mal etwas zu tun was man nicht jeden Tag macht !! Ich habe auch schon einmal sowas in der Richtung gemacht !!

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    Antwort von hauseltr hauseltr

    Abschleppen (§ 15a StVO) ist das Ziehen eines liegengebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur

    Behebung der Betriebsunfähigkeit,
    Verwertung des Fahrzeuges,
    Vernichtung des Fahrzeuges.
    
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    Antwort von Weimaranerandy Weimaranerandy

    Mein Vorschlag: Wenn der Schrottplatz eh nur 1km von dir entfernt ist, mach dir nicht so viele Gedanken darüber. Häng ein anderen Wagen davor und ab zum Schrotti. Solltest du wider Erwarten doch von der Polente angehalten werden, bleib bei der Wahrheit. So kommst du am weitesten und verstrickst dich beim Gespräch nicht in Widersprüche. Meines Wissens nach benötigt der im abgeschleppten Wagen sitzende keinen Führerschein, sofern er mit dem Wagen und und der STVO vertraut ist.

    Kommentar von Still StillStill

    Achtung!! Wer so einen PKW hinter sich her schleppt, braucht einen LKW-Führerschein, da der PKW zum Anhänger wird und der Achsabstand mehr als 100 cm beträgt.

    Kommentar von machhehniker machhehnikermachhehniker

    Eben!! Der Fragesteller fragt ja um Schwierigkeiten zu vermeiden, bzw ob da Schwierigkeiten kommen können und nicht was er machen soll oder wie er sich verhalten soll. Und dann wäre der Tipp auch noch fragwürdig:

    Polizist: "Wissen Sie denn nicht dass Sie das nicht dürfen?"

    Fragesteller: "Hab ich als Frage bei GF gestellt, wurde mehrfach als Schleppen und nicht Abschleppen beantwortet, Einer meinte einfach tun und da bin ich" (Wahrheit)

    Glaub das kommt nicht so gut.

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    Antwort von kreakter kreakter

    Ich denke mal das ist schleppen weil du wie schon gesagt geplant hast das zu tun also schleppst du jemanden.

    1km -- Fahr sofort los . :D Wenn die Polizei anhält sag den der ist kaputt und du bringst den zu Schrottplatz. Ich denke bei 1 km ist das egal und Lkw Führerschein ich glaube NEIN.

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