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angemeldetes auto verkaufen

Frage von abmelden abmelden

ist es eigentlich üblich das nach dem verkauf mit papieren und nummernschildern dem käufer zu überlassen und ihn die ummeldung machen lassen? wenn ja, muss ich mich irgendwie absichern? reicht es bei meiner versicherung anzurufen um die zu kündigen?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von carlosanz carlosanz

    Weit verbreitet ist diese Methode, sie ist auch völlig ok solange sich der Käufer an seine Pflichten hält. Trotzdem: Wenn Du das Auto angemeldet/versichert verkaufst, kannst Du die Versicherung definitiv nicht kündigen! Die läuft so lange auf Deinen Namen weiter, bis der Käufer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat! Innerhalb von 4 Wochen muss er sich darum kümmern. Macht er das nicht - dann kommt er zwar seinen Pflichten nicht nach, kann aber solange mit einem versicherten Auto herumfahren. Beim Privatverkauf ist also doch noch etwas zu beachten, so auch auf http://www.kfz-versicherungen.cc/kfz-versicherung-bei-kfz-verkauf.html erläutert. Die beste Wahl ist, das Fahrzeug zuvor außer Betrieb zu setzen.

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    RatgeberHelden Antwort von jloethe jloethe

    Hallole Im Normalfalle kann man das tun sollte jedoch im Vertrag festhalten das der Käufer das Fz am Nächsten Werktag ummeldet und das Fahrzeug nach ablauf einer Woche den Versicherungsschutz verliert.

    Ich würde es nicht machen da viele Exporteure die Fahrzeuge mit Zulassung ins Ausland transportieren und dort auf dieser Zulassung weiter fahren.

    Das Risiko liegt beim Verkäufer. Des weiteren sollte eine sogenannte Übergabeverhandlung erstellt werden in der Tag Uhrzeit und Übergabegrund sowie die Verpflichtung der Ummeldung am nächsten Werktag festgehalten wird in Zweifacher ausfertigung . Eine verbleibt beim Verkäufer die andere an die Zulassungsstelle,um mögliche Verkehrsvergehen der Käufer nicht selber tragen zu müssen.

    Kopien des Kaufvertrages umgehend an die Zulassungsstelle Faxen um der Verpflichtung zur Ummeldung nachdruck zu verleihen. Mitteilung auch an die Versicherung durch Kopie des Kaufvertrages mit den Vertragsgemässen Formulierung Der Kaüfer übernimmt alle Rechtlichen und Haftungsrechlichen ggf Strafrechlichen Verpflichtungen uneingeschränkt die durch den ab Übergabe des Kaufgegenstandes gegenüber Dritten die durch gebrauch des Fahrzeuges entstanden sind oder entstehen..

    Beim Fahrzeug das in den Export geht wird das generell nicht gemacht, also vorher abmeden. Sonst Hast Du die A- Karte Joachim

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    Antwort von romar1581 romar1581

    Das ist so üblich!

    Besorge dir im Papiergeschäft einen Formular-Kaufvertrag für ein Gebrauchtfahrzeug. Da sind drei Durchschläge dran. Für Käufer, Verkäufer, Versicherung und Zulassungsstelle.

    Verkauf das Auto, händige Brief, Zulassung, Schlüssel, Serviceheft, TÜV und AU-Dokument aus.

    Dann schicke die Durchschläge des Kaufvertrages an Versicherung und Zulassungsstelle. Besser noch: trag sie hin.

    Danach bist du "aus der Pflicht".

    Kommentar von romar1581 romar1581romar1581

    P.S. Lass dir den Personalausweis zeigen. Trag Name und Adresse des Käufers selbst in das Formular ein.

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    Antwort von micha1607 micha1607

    wenn man ein auto verkauft, immer abgemeldet. denn alles was der andere verbockt wird die strafe dem jenigen aufgebrummt auf dem das auto zugelassen ist.

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    Antwort von selphie88 selphie88

    Hallo, da ich genau in dieses fettnäpfchen getreten bin und mein fahrzeug angemeldet verkauft habe möchte ich eine frage dazu stellen. der aktuelle sachstand ist folgender:

    ich habe mein auto bei ebay versteigert. der käufer hat das fahrzeug geholt und bezahlt. unerfahren wie ich war habe ich mich breitschlagen lassen keinen kfz-kaufvertrag zu machen weil der käufer sagte das bereits die ebay auktion ein rechtsgültiger kaufvertrag wäre also habe ich es dabei belassen und die übergabe abgewickelt. der käufer hat nach 2 monaten immernoch nicht um oder abgemeldet. jetzt habe ich mit der versicherung tel. und eine zwangsstillegung veranlasst und die daten des käufers mitgeteilt. daraufhin kam die polizei zum plakette abkratzen bei mir vorbei... auch denen habe ich dann die sache erklärt und die adresse des käufers gegeben. Jetzt ist das Fahrzeug bundesweit zur fahndung ausgeschrieben. das ich jetzt die a-karte habe bis jemand das fahrzeug gefunden hat weiß ich nun aber kann mir jemand sagen ob ich jetzt auch wenn es nicht gefunden wird auch noch jahrelang die steuern zahlen muss und was ist mit den versicherungsprämien? die gesellschaft hat ja der zulassungsstelle mitgeteilt das der versicherungsschutz erloschen ist aber was wäre denn wenn es nun mit dem fahrzeug zu einem unfall mit personenschaden kommt? haftet dann noch die gesellschaft, werde ich hochgestuft und wenn ja kann ich mehrprämie als schadensersatz zurückfordern? was passiert eigentlich wenn das auto nie wieder auftaucht also z.b. ins ausland verschwindet? was kann man denn schlimmstenfalls mit den kennzeichen machen wofür ich haften müsste? kann ich mit dem ebay vertrag wirklich was beweisen?

    Das war garantiert das letzte mal das ich auf das gute im menschen vertraut habe (zumindest beim autoverkauf).

    puh, war doch mehr als eine frage. Danke im Voraus

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    RatgeberHelden Antwort von jloethe jloethe

    Hallo Carlosanz Du solltest meinen Beitrag richtig lesen, ich habe seit ca 25 Jahren eine Angemeldete Vermittlng von Gebrauchtfahrzeugen. Glaub mir das ich sehr gut weis wovon ich schreibe. Joachim

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    Antwort von Sunny7777 Sunny7777

    Der Käufer hat die Pflicht, dass Fahrzeug unverzüglich umzumelden. Du sicherst Dich ab, in dem Du Deiner Versicherung und der zuständigen Zulassungsstelle mitteilst, an wen Du das Fahrzeug verkauft hast und wann Du es verkauft hast.

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    Antwort von amdros amdros

    Ich wäre vorsichtig mich darauf zu verlassen, daß der Käufer die Ummeldung macht. Geh mit ihm zur Zulassung, dann bist Du auf der sicheren Seite. Man hat schon genug gehört

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