Angemeldetes Auto kaufen

8 Antworten

Du musst mit dem Auto und den Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle! Dort schraubst Du die Kennzeichen ab und meldest das Auto auf deinen Namen um. Du brauchst eine Deckungskarte von DEINER Kfz-Versicherung und meldest den Wagen auf Dich um!

Deckungskarten braucht man nicht mehr. Nur die Nummer von der Versicherung.

Wenn er dich für diesen Tag der Überführung in seine Versicherung eintragen lässt dann wäre es machbar. Ich an deiner Stelle würde das aber nicht machen!

Wieso nicht? Ich spare doch dann das Geld für ein Kurzzeitkennzeichen.

@DrCooper

Ich an deiner Stelle würde das aber nicht machen!

Die Begründung würde mich auch mal interessieren.

Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen dem Versicherer mitgeteilt werden und der Erwerber diese Angaben mit unterschrieben hat. Unterbleibt diese Mitteilung, kann der Versicherer im Kaskoschadensfall leistungsfrei werden. Der Unfallschaden wirkt sich auf den Versicherungsvertrag des Erwerbers aus. ADAC-Mitglieder können entsprechende Kaufverträge mit den Mitteilungen an die Kfz-Versicherung und die Kfz-Zulassungsstelle entweder bei den ADAC-Geschäftsstellen erhalten oder hier herunterladen. Hat der Erwerber bereits die Versicherungsbestätigungskarte der neuen Versicherung oder die Versicherungsbestätigungsnummer bei elektronischen Zulassungsverfahren, ist diese Versicherung für die Regulierung des Unfallschadens zuständig. Hatte der Verkäufer eine Kaskoversicherung abgeschlossen, so geht diese ebenfalls auf den Käufer über mit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen. Kommt es zu einem Unfall, kann der Erwerber die bestehende - noch nicht gekündigte - Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Schaden darf jedoch nicht beim Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers berücksichtigt werden. Schließt der Käufer eine Kaskoversicherung ab, wirkt sich der Schaden dort aus.

Quelle: ADAC

Hallo,

ja das geht. Denke aber daran, dass er dir alle Papiere, Kaufvertrag, Fahrzeugzulassung Teil 1, Teil 2 und Nummernschilder mitgibt. Ohne Nummernschilder, wird das Auto nicht umgemeldet. Von deiner Versicherung brauchst du noch die Nummer für die Anmeldung. Dann zur Zulassungsstelle und fertig.

Besser ist aber immer ein abgemeldetes Fahrzeug zu kaufen. Vielleicht ist das Auto ja zur Fahnung ausgeschrieben. Ich will zwar nicht den Teufel an die Wand malen, aber es ist vorgekommen.

Und mit welcher Begründung sollte ein abgemeldetes auto nicht "zur Fahndung ausgeschrieben" sein? Ich kann für den Käufer ganz exakt gar keinen Vorteil darin erkennen, ein abgemeldetes Fahrzeug zu kaufen.

Jo, das Risiko trägt da der Verkäufer und du bist in jedem Falle fein raus. - Du solltest natürlich möglichst schnell auf eigenen Namen anmelden, um seine Gutmütigkeit nicht auszunutzen.

Danke erstmal. Aber ist das Angebot nicht zwielichtig? Ich z.B. würde nicht so einfach wildfremde Leute auf meiner Versicherung fahren lassen :S

@DrCooper

Och, ich habe das desöfteren schon so gemacht, wenn mir der Käufer des Autos ehrlich/seriös vorkam.

Ich selbst habe auch schon einige Autos auf diesem Weg gekauft. - Es gibt ja auch noch gute Menschen. - Wie gesagt, das Risiko hat da allein der Versicherungsnehmer/Halter des Fahrzeugs, der das mit sich selbst vereinbaren muss, ob er das riskiert oder nicht.

@DrCooper

Nein, das ist nicht im geringsten zwielichtig, sondern erleichtert schlicht und einfach den Verkauf. Ich habe selbst schon mehrere angemeldete Autos ge- und verkauft.