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Angemeldeter 400 € Job und zusätzliche kurzfristige Beschäftigung als Studentin

Frage von HoneyK HoneyK

Hallo Zusammen :)

Ich hab folgendes Problem:

Ich bin Vollzeitstudentin und bin auf 400 € Basis angemeldet (komme in dem Job im Monat aber höchstens auf 150 € eigentlich eher weniger). Im Mai arbeite ich sogar fast gar nicht. 

Nun hat sich eine kurzfristige Beschäftigung von 3 Tagen ergeben (9 Std pro Tag, Lohn für die 3 Tage = 270 €).

Darf man denn auf 400 Euro Basis angemeldet sein und trotzdem einmalig einer kurzf. Beschäftigung nach gehen? Wie sieht das mit den Steuern aus? Ich will doch keine zahlen müssen :-(

Ich hoffe mir kann schnell jemand weiter helfen, da es schon nächste Woche los gehen soll :-D

Herzlichen Dank im voraus :-)

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Antworten (2)

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    Antwort von naomimcmorris naomimcmorris

    http://www.gutefrage.net/tipp/wie-viele-minijobs-in-welcher-hoehe-kann-man-haben

     

    Zuerstmal, nicht jeder Minijob ist auch ein 400-euro-job. Minijobs, also geringfügige Beschäftigungen gehen bis 400 €, können aber auch beispielsweise nur 200 € betragen.

    .


    Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

    Sie bildet eine Alternative, wenn man nur kurz und berufsfremd arbeitet, z.B. für Studenten und Schüler. Kurz bedeutet max. 2 Monate am Stück od. 50 Tg. im Jahr (es ist nicht das Kalenderjahr, sondern ein echtes Jahr) bei allen Firmen zusammengerechnet. Von dem Zwei-Monats-Zeitraum ist auszugehen, wenn der Minijob an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche ist auf den Zeitraum von 50 Arbeitstagen abzustellen. Dies muss von vornherein auf den Zeitraum begrenzt sein. Die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, d.h. der Arbeitgeber hat nur die Umlagen zu zahlen.

    .

    Anders als bei der geringfügigen Beschäftigung ist hier nur der Zeitraum, nicht aber das Gehalt/der Lohn begrenzt. D.h. man kann in diesen 2 Monaten/50 Tg. so viel verdienen, wie einem der Arbeitgeber zahlen will. Die kurzfristige Beschäftigung wird nicht mit dem Minijob zusammengerechnet.

    .

    Die Lohnsteuer kann hier ebenfalls pauschaliert werden §40 EStG, aber mit 25%. Daher wird bei der kurzfristigen Beschäftigung meist auf Lohnsteuerkarte gearbeitet und der Arbeitnehmer muss die kurzfristige Bechäftigung in seiner Einkommensteuererklärung angeben (sofern er zur Abgabe aus anderen Gründen verpflichtet ist oder diese freiwillig abgib).

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    Antwort von Lissa Lissa

    Man kann neben einem Minijob eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, ohne dass sich am Minijob etwas ändert.

    Beim kurzfristigen Jjob musst du die Steuerrkarte abgeben und holst dir die gezahlten Steuern mit dem Jahresausgleich wieder zurück.

    Die Minijob-Zentrale schreibt dazu: http://kuerzer.de/7KYmpb9px

    Kommentar von HoneyK HoneyK

    Na super,als arme Studentin brauch das ganze Geld natürlich sofort...ist ja wieder typisch :-((( Naja trotzdem vielen lieben Dank für die Antworten :-)

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